Pfändung und P-Konto

6. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ratlosss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung und P-Konto

Ich habe am 04.10 erfahren, dass auf meinem Konto eine Pfändung ist vom 04.09. Über diese Pfändung habe ich weder vom 'Gläubiger' noch von der Bank Post bekommen!
Am 04.10 ist mein Lohn eingegangen und ich habe gleich das P-Konto eröffnet, um mein Lohn zu schützen.
Die Beraterin meinte, dass ich also ab Montag wieder über mein Geld verfügen kann, ihre Kollegin hat dies bestätigt.
Leider ist das die selbe Beraterin, die mir damals nach der Ausbildung meinen damals ausgeschöpften Dispo gesperrt hat, nachdem ich das Studium aufgenommen habe und ich 2 Monate ohne einen Cent da stand. Obwohl ich Montagelang ihr hinterhergelaufen bin, um eine Rückführung zu beantragen!! Nie hatte sie Zeit und plötzlich war mein Geld weg und lt Ihrer Aussage damals, wäre ne Rückführung eh zu 'mühselig' gewesen!!!

Deshalb hatte ich ein ungutes Gefühl und habe mal im Internet geschaut und bin auf diese 4 Wochen Frist gestoßen.
Wie verhält sich das in meinem Fall? Pfändung vom 04.09, P-Konto erstellt am 04.10.
Wäre die Frist am 02.10 strenggenommen vorbei gewesen, dann würde am 03.10 eine neue Frist beginnen oder?
Denn das Geld ist ja erst am 04.10 eingegangen, vorher war das Konto leer.
Ich sitze auf heißen Kohlen und halte es bis morgen kaum noch aus, bis ich Gewissheit habe! :(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehr merkwürdig. Normalerweise bekommt man bei einer Pfändung auch ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers. Wenn du keines bekommen hast, würde ich mich zunächst einmal um Infos bemühen. Also:
1. Beim örtlich zuständigen Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht vorstellig werden und um Information bitten bzw. um Namen des handelnden Gerichtsvollziehers, bei ihm dann Aktenzeichen und ähnliches anfordern.
2. Bei der Bank Kopien des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verlangen.

Ist dir denn bekannt, dass es zu einer Pfändung kommen konnte? Gibt es einen Titel gegen dich? Hast du einem Mahnbescheid nicht widersprochen? Gibt es Schreiben eines Inkassobüros?

Zu den Fristen: Streng genommen dürfte die in der Tat abgelaufen sein. Allerdings dürfte dich retten, wenn wirklich ein Monat lang keine Info an dich kam. Näheres kann man vielleicht beurteilen, wenn du mehr Infos hast. Auf jeden Fall würde ich persönlich der Bank deutlich verbieten, Beträge auszukehren bis du geklärt hast, wieso du einen Monat lang nicht informiert wurdest. Hast du die Bank einmal gefragt, wieso sie dich nicht informiert hat?

Denkbar wäre auch eine illegale Vorpfändung, wenn also ein Inkasso, ohne dass es einen Titel gibt, tätig wurde.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)

Wäre es nicht sinnvoller, erst zur Bank zu fahren?

Ich vermute, dass FA oder Stadtkasse gepfändet haben, dann wird man doch nicht beim AG fündig, oder?

Werden die Briefe nicht als Einschreiben verschickt?

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"Ich bin Hausmann und kein Anwalt!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ich vermute, dass FA oder Stadtkasse gepfändet haben, dann wird man doch nicht beim AG fündig, oder?

Das ist zwar richtig, dass die nicht über AG gehen, aber selbst dann bekommt man eine Pfändungsankündigung. Ohne dass man etwas mitbekommt ist eine Pfändung eigentlich nicht möglich (in der Theorie).

quote:
Werden die Briefe nicht als Einschreiben verschickt?

Mit Zustellurkunde, was im Prinzip schon so etwas ähnliches wie ein Einschreiben ist. Zumeist aber einfach eingeworfen.

Natürlich muss auch die Bank sagen können, was los ist und woher die Pfändung stammt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

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