Petrobas Sammelklage (heute Brief erhalten)

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Quante
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Petrobas Sammelklage (heute Brief erhalten)

Zum Thema: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10397501-vergangenheit-gewisse-wertpapiere-petrobras-gekauft-anderweitig-erworben-haben-anspruch-barzahlung-sammelklage Darum geht es.


Zum Brief: http://www.petrobrassecuritieslitigation.com/docs/PTB_BorsenZeitung_German.pdf
Ganz am Ende des Briefes steht:

Das Gericht wird am 4. Juni 2018 eine Vergleichsanhörung abhalten, um zu beurteilen, ob der Vergleich de nitiv bestätigt wird; des Weiteren soll über einen Antrag bezüglich der Anwaltsgebühren von bis zu 9,5 % der Vergleichssumme, das heißt 285.000.000,00 US-Dollar, und eine Ausgleichszahlung von bis zu 400.000 US-Dollar für die Gruppenvertreter entschieden werden.

Mein anwältliches rechtliches Wissen ist sowieso im Keller, aber lese ich richtig, dass WENN ich Teil der Sammelklage bin und wir verlieren, die 9,5% Anwaltskosten VON den 285.000.000 US Dollar ich und die Kläger zahlen muss, FALLS wir verlieren? (Ich hatte nie eingewilligt Teil der Sammelklägergesellschaft zu sein.)

Nun ich habe die Sammelklage Dokumente erhalten und habe Zeit bis April-Juni zu antworten. Ich hatte damals Erbe bekommen aus den USA, Fresno bei der Aktiengesellschaft " Ameritrade ". Dort war das Erbe meines Onkels. Ich musste dort die Aktien verkaufen (darunter bestimmt, ich weiss es nicht mehr, Petrobas Aktien (Sonst würde ich das ja nicht erhalten).

Tja, ich habe verschiedene Optionen. Ob ich mich raushalten soll? Ob ich nichts tun soll? Ob ich etwas tun soll?
Es ist sowieso sooooooo kompliziert. Diese ganzen Auszufüllenden Bögen mit tausenden Angaben. Wie viele Petrobas Aktien und wann und hier und da. Das ist alles 1-2-3 Jahre her als ich das erledigt habe.


Ich weiss nicht, was ich tun soll und ob das überhaupt lohnt. Weil wenn da Geld zu holen ist, möchte ich schon einen Teil haben, selbst wenn das nur 100 Euro wären.



Liebe Grüße



Quante

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Mir scheint, das hier die Beratung durch einen Anwalt angebracht ist, der sich in amerikanischem Schadenersatz- und Verfahrensrecht auskennt und idealerweise mit der Petrobas Sammelklage vertraut ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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