In den PayPal AGB heißt es wie folgt:
quote:
4.4 Zahlungsausfall. Alle Zahlungen, die Sie auf Ihrem PayPal-Konto empfangen, sind E-Geld-Zahlungen. Sie haben diese erst dann tatsächlich in Ihrem PayPal-Konto empfangen, wenn Sie die Zahlung akzeptieren (bzw. die automatische Akzeptanz in Ihrem PayPal-Konto aktiviert haben). Wenn im Falle eines Zahlungsausfalls eine von Ihnen empfangene Zahlung rückgängig gemacht wird, haften Sie gegenüber PayPal für den Zahlungsbetrag und etwaige Gebühren. In folgenden Fällen liegt ein Zahlungsausfall vor:
Bei einer Rücklastschrift.
Bei einer Kreditkartenrückbuchung.
Wenn die Zahlung nicht durch den rechtmäßigen Inhaber des PayPal-Kontos genehmigt wurde.
Wenn wir bei einem Antrag auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheiden.
Eine Zahlung gilt auch dann als abgeschlossen, wenn sie aufgrund eines Zahlungsausfalls wieder rückgängig gemacht wird. Bei einem Zahlungsausfall buchen wir den Betrag (bei Kreditkartenrückbuchungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr) von Ihrem PayPal-Konto zurück. Wenn Sie nicht genug Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können Sie es durch eine Einzahlung auf Ihr PayPal-Konto ausgleichen. Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, eingehende Zahlungen zum Ausgleich des ausstehenden Betrags zu verwenden. Wir können außerdem rechtliche Schritte einleiten, um unsere Ansprüche gegen Sie durchzusetzen, zum Beispiel durch Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens.
Im Falle einer Kreditkartenrückbuchung kann PayPal diese anfechten. Es entscheidet aber der Kreditkartenanbieter und nicht PayPal, ob diese rechtmäßig war.
Als Verkäufer sind Sie nach Maßgabe des PayPal-Verkäuferschutzes (Ziffer 11) vor Zahlungsausfällen geschützt. Während wir Ihren Anspruch auf PayPal-Verkäuferschutz prüfen, kann Ihr Zugriff auf Ihr Guthaben eingeschränkt werden.
Damit wälzt ja PayPal jegliches Risiko auf den Händler ab und dieser kann sie eigentlich NIE sicher sein, dass die Zahlung überhaut stattfinden wird und nicht rückbuchbar ist.
Inwiefer ist eine solche Klausel in den AGB überhaupt rechtmäßig?
-- Editiert M.Grenzer am 12.03.2012 21:22
-- Editiert M.Grenzer am 12.03.2012 21:23