P-Konto keine Pfändung Überschuss separierung

29. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
bitchfine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
P-Konto keine Pfändung Überschuss separierung

Hallo,
Pfändung bei Bank eingegangen - P-Konto erstellt
Pfändung (Gläubiger) wurde befriedigt.

keine weiteren Pfändungen aktiv.
seitens der Bank wird jeden Monat trotzdem der über den Freibetrag hinausgehende Betrag separiert und im folge Monat dem Konto wieder gutgeschrieben.

Aus meiner Sicht ist die Separierung nicht rechtens da keine Pfändung vorliegt, auch wenn sie mir im folge Monat wieder gut geschrieben wird.

Leider habe ich im Netz nichts greifbares gefunden.

Gibst da eventuell bekannte Urteile, oder Rechtsprechungen? etc.
da dies wohl im allgemeinen so gehandhabt wird.

oder geht in so einem Fall nur der Gang zum RA?
Klar kann man auch die Bank wechseln....das macht aber wenig Sinn sollte es dort ähnlich gehandhabt werden im Fall des Falles.

herzlichen Dank!

lg Bitchfine

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Wie hat denn die Bank das ganze begründet?

Eventuell hat da einer nur vergessen die Option im Programm zu deaktivieren ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde auch vorschlagen, mit der Bank zu sprechen und das P-Konto wieder in en normales Konto umzuwandeln.

Ganz korrekt ist das beschriebene Verhalten nicht, denn so etwas sollte nur passieren, wenn eine Pfändung vorliegt. In der Praxis wird dies von Banken aber öfter gemacht. Auch wenn es ärgerlich ist, unterm Strich entsteht einem kein echter Nachteil.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn es ärgerlich ist, unterm Strich entsteht einem kein echter Nachteil. <hr size=1 noshade>

Ähhhhm, doch?

Für mich ist es schon ein Nachteil - und zwar ein erheblicher - wenn die Bank sich einfach grundlos einen Teil meines Geldes aneignet und mir erst einen Monat später auszahlt.
Ich muss meinen Lebenstil beschränken, kann eventuell fällige Rechungen nicht zahlen, was neue Probleme nach sich zieht ...



Ohne nachvollziehbare Begründung würde ich da mal nicht locker lassen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bitchfine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


schon mal danke, für die Antworten.

P-Konto rückgängig machen würde nur im Zuge einer Kontokündigung erfolgen.

ein P-Konto kann laut Aussage der Bank ohne wenn und aber nur so eingestellt geführt werden laut Bank....hab dort mehrere Stellen natürlich durch. Man hat natürlich Verständnis für die Situation, ändert aber nichts.

Mit den Bankangestellten komm ich klar, jedoch denke ich das der Firmenpolitik es schon ganz recht wäre sich von "solchen" Kunden zu verabschieden...

Die Handhabung ist im Allgemeinen bei Banken so üblich....so das langfristig bei einer anderen Bank die gleiche Problematik auftreten wird.



Hätte sein können das jemand zufällig darüber was gelesen hat, ich habe nichts darüber gefunden, außer User die die selbe Problematik haben, jedoch ohne Lösungsansätze.....

Danke für eure Teilnahme !

-----------------
""

-- Editiert bitchfine123 am 02.10.2014 13:07

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was die Bank dir erzählt ist totaler Blödsinn. Das P-Konto ist keine Einbahnstraße.

quote:
Die Handhabung ist im Allgemeinen bei Banken so üblich....so das langfristig bei einer anderen Bank die gleiche Problematik auftreten wird.

Das kann für die technische Umsetzung des P-Kontos durchaus so sein. Allerdings ist es definitiv so, dass viele Banken die Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto ganz problemlos mitmachen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:
A) Den totalen Streit suchen. Wie Harry schreibt, wirklich OK ist das aus rechtlicher Sicht nicht. Nur bei vorliegenden Pfändungen darf sich das Konto so verhalten, wie es das tut.
Man könnte nun ankündigen, dass man per Anwalt und notfalls per Gericht die Rückumwandlung in ein normales Konto erzwingt.

Problem: Die Bank könnte auf den Gedanken kommen, dir das Konto zu kündigen.

Daher Variante B)
Andere Bank suchen. Girokonto eröffnen. Geld dahin umleiten, altes Konto leer räumen und im Anschluss selbst das Konto kündigen, ggf. sogar (zum Sparen einiger Euros Kontoführungskosten) fristlos wegen der Verweigerung, es wieder in ein normales Konto umzuwandeln.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.576 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen