P-Konto bekomme ich noch mein Geld?

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nele123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
P-Konto bekomme ich noch mein Geld?

Guten Tag,
habe eine Frage zu mein laufendes P-Konto, muss davor aber etwas ausholen.
Mein Ex hatte früher mehrmals auf meinen Namen Sachen bestellt. Dementsprechend stehe ich in die Schufa und habe dadurch ein P-Konto. Nun ging ich zu meiner Bank (Sparkasse) um eine Zahlung in Höhe von 2300 Euro zu tätigen. Wollte das Geld direkt an Otto senden, weil ich gelesen habe das geht, aber die Mitarbeiterin meinte das mein Geld erst aufs Konto muss. Nun habe ich das Problem das ich nicht mehr an alles ran komme. Habe lange gespart dafür, um mir endlich wieder ein neues Wohnzimmer zu kaufen, da mein Ex damals alles mitnahm. Das spielt nun aber keine Rolle, weil konnte 1000 Euro abheben und an die restlichen 1300 komme ich nicht ran. Die Beratung von der Sparkasse lässt zu wünschen übrig und verstehe nicht was die meinen. Hinzu kommt das auf mein P-Konto 2 Gläubiger sind. Meine Frage nun: Steht mir mein Geld nun am ersten zu oder behält die Sparkasse nun komplett mein restliches Geld?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Man kann auch ohne ein eigenes Konto zu nutzen überweisen. Kostet nur richtig Gebühren.

Offensichtlich haben sie die 2300 € jedoch aufs Konto eingezahlt und damit den geschützten Betrag überschritten.

Diesen behält allerdings nicht die Sparkasse. Er wird an die Gläubiger zur Verringerung Ihrer Schuld bei denen ausgekehrt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nele123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Also bedeutet es das ich an meine restlichen 1300 Euro nicht mehr ran komme?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Nele123):
Also bedeutet es das ich an meine restlichen 1300 Euro nicht mehr ran komme?

Ich fürchte ja ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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