P-Konto Bank leitet Geld um

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kleiner Italiener
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
P-Konto Bank leitet Geld um

Hallo zusammen,

ich habe eien Frage zum P-Konto,

Folgende Situation, ich bin derzeit noch selbstständig und habe bei einer Bank 2 Konten, das Geschäftskonto das geperrt ist und mein Privatkonto das als P-Konto läuft.
Um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können habe ich einen Kunden gebeten seine Rechnung auf mein Privatkonto zu überweisen. Leider mussten ich feststellen das dieser Betrag direkt auf das Geschäftskonto umgeleitet wurde, auf dem Privatkonto wurde der Betrag nicht eingebucht.

Ich würde nun gerne wissen ob das so in Ordnung ist was meine Bank da gemacht hat.



Einen schönen Gruß,

kleiner Italiener

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Wenn die Sperre wegen einer Vollstreckung da drauf ist, dann hast Du wohl eine Straftat (Vollstreckungsvereitelung) begangen.
Und die Bank hat dies Geld umgeleitet, damit sich da keiner strafbar macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kleiner Italiener
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

ein Titel o.ä. liegt meines wissens nach noch nicht vor, mein Geschäftskonto wurde gesperrt da ich meine Darlehen nicht mehr bezahlen kann. sobald dort Geld eingeht wird das auf eines dieser Darlehen Konten verteilt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das macht die Situation nicht besser für dich bzw. ggf. fällt der Straftatbestand weg. Was ist das für eine Rechtsform bei deinem Geschäft?

Ansonsten: Man schaue sich den Kontovertrag an. Normalerweise darf eine Bank das, wenn sie es ankündigt. Sie darf mit Eingängen/Guthaben verrechnen, um die Schulden zu tilgen.

Deswegen ist es bei so Situationen relativ wichtig, sein normales P-Konto auch als reines Guthabenkonto zu führen bzw. bei einer Bank, wo man keinerlei Schulden hat.

Du kannst nun meckern. Je nach Situation war das nicht erlaubt, was die Bank gemacht hat. Aus drei Gründen:
A) eine Überweisung ohne Auftrag ist verboten
B) eine Verrechnung muss mindestens angedroht werden (mit Vorlaufzeit, siehe Kontovertrag). Hier nochmal die Briefe anschauen, insbesondere zur Darlehenskündigung, ob da solche Verrechnungen angedroht wurde.
C) Je nachdem sind auch Einnahmen erst mal auf dem P-Konto vor Verrechnungen mit Bankforderungen geschützt

Die Frage ist natürlich, wie man da vorgeht. Auf Dauer wird man einfach nur Ärger haben. Praktisch betrachtet wäre die Lösung, irgendwo anders ein reines Guthabenkonto zu eröffnen und das Geld dahin umzuleiten um dann das Schuldenproblem irgendwie zu lösen (ggf. mit einer Schuldnerberatung) die einzig wirkliche "dauerhafte" Lösung. Das Umleiten von Geschäftsgeldern ist trotzdem mit Vorsicht zu genießen.

Ich lese zwischen den Zeilen, dass du das Gewerbe eh demnächst aufgibst. Dann würde ich nun Nägel mit Köpfen machen und wie gesagt bei einer jungfräulichen Bank mit einem reinen Guthabenkonto neu anfangen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Praktisch betrachtet wäre die Lösung, irgendwo anders ein reines Guthabenkonto zu eröffnen und das Geld dahin umzuleiten

Ich fürchte das ihn keine andere Bank haben will und er derzeit auch keine dazu zwingen kann ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das kommt auf die Situation drauf an. Wenn es noch keine Pfändung gibt, könnte da noch was gehen. Es gibt auch einige Direktbanken, die solche Nischen inzwischen besetzen für Kontomodelle mit reinen Guthabenkonten. Das Risiko für diese Banken ist relativ gering. Falls der TE dazu nähere Infos braucht, bitte per PM melden. Ich kann dann Links liefern. Will öffentlich keine Werbung machen.

Aber ja, Zwingen kann man keine Bank, solange man noch ein Konto hat. In Diskussion stehen noch Nachbarländer, wenn man auch eine örtliche Nähe zu einer Grenze hat, denn die EU-Richtlinien zum Basiskonto hat eigentlich bewirkt, dass man in jedem Mitgliedsland je ein Basiskonto haben dürfte. Auch wenn sich Juristen da noch etwas uneins sind ;-)

-- Editiert von mepeisen am 24.11.2017 23:11

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