P-Konto: Bank ändert unangekündigt Girokonto

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)
P-Konto: Bank ändert unangekündigt Girokonto

Hallo Leute,

Bevor ich jetzt meinen Anwalt und die Verbraucherzentrale bemühe, möchte ich mich mal um Eure Meinung bitten...

Und zwar habe ich seit etwa 1,5 Jahren ein P-Konto, auf der leider auch eine Pfändung liegt. Als ich das P-Konto eingerichtet hatte, blieb mein Girokonto und die Kontoführungsgebühren wie vorher bestehen (6,90 Euro monatlich), war also kein Handlungsbedarf.

Nun hat meine Bank aber plötzlich und unangekündigt das Girokonto in ein kleineres mit anderem Preismodell umgewandelt. Dabei sind zwar die Kontoführungsgebühren kleiner (2,95 Euro pro Monat) geworden, dafür fallen aber Postenpreise für Überweisungen, Daueraufträge etc. an. Für letzten Monat wurden mir schon mal 6 Euro Postenpreise berechnet.

Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies sogar eigentlich schon seit der Einrichtung des P-Kontos so gehandhabt werden sollte - ich hätte also "Glück" gehabt :D

Ich weiß, dass es schon genügend Urteile gab, die bestätigten, dass beim Abschluss eines P-Kontos keine höheren Kontoführungsgebühren verlangt werden dürfen. Aber was ist mit solchen Zusatzgebühren? Kommt damit meine Bank etwa durch?

Ach, und noch nebenbei: Seit der Pfändung habe ich keine Bankkarte mehr und kann Überweisungen auch nicht mehr online veranlassen. Damit werde ich gezwungen, die Bankgeschäfte alle am Schalter zu tätigen und auch dementsprechend Gebühren zu zahlen. Ist das so rechtens? Oder kann ich meine Karte und das Online-Banking zurückfordern?

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bankkarte hat nichts mit Onlinebanking zu tun. Geht mit PIN/TAN oder mTAN.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Gumbald
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Auch für ein P-Konto lässt sich eine Bankkarte beantragen, da würde ich auf jedenfall mal nachhören. Und wie Unsterblich bereits gesagt hat ist die Bankkarte unabhängig vom Girokonto. In der Regel sind P-Konto immer teurer. Hier Hier findest du einige Infos zum Thema P-Konto und Tipps was es zu beachten gilt.

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""

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#3
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Bankkarte hat nichts mit Onlinebanking zu tun. Geht mit PIN/TAN oder mTAN.


Mit wurde bei der Pfändung die Bankkarte eingezogen und das Online-Banking gesperrt. Da ich vorher Online-Banking via chipTAN hatte, bräuchte ich dafür auch eine Bankkarte/ EC-Karte.

Wegen der Bankkarte und Online-Banking hab ich schon 100 Mal nachgefragt. Solange ich eine Pfändung drauf habe, bekomme ich sie nicht. Ich kann schon froh sein, dass ich eine Kundenkarte bekommen habe, in den ersten Monaten konnte ich noch nicht mal Auszüge holen.

quote:
In der Regel sind P-Konto immer teurer.


Falsch! Es gibt zig Urteile, dass keine höheren Gebühren verlangt werden dürfen. Nachzulesen z.B. hier ;)

-- Editiert musi-kuss am 06.11.2013 15:40

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist richtig, was musi-kuss gesagt hat. Das P-Konto darf nicht teurer sein als ein reguläres Guthaben-Konto.

Ansonsten wären zwei Fragen wichtig: Wird das andere Preismodell nach wie vor angeboten? Wenn ja, gibt es vermutlich für die Bank keinerlei rechtliche Grundlage willkürlich dem Kunden ein anderes Preismodell aufzuzwingen. Schließlich gibt es einen Vertrag über das alte Preismodell.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

@mepeisen

Beide Deiner Fragen kann ich mit Ja beantworten ;) Das Preismodell gibt es noch und ich habe es ja auch damals abgeschlossen, also auch einen Vertrag. Nur will die Bank mir das andere als P-Konto-Nutzer aufzwingen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es dazu irgendeine Begründung? Was denkbar wäre, dass das alte Preismodell eben ungültig ist für reine Guthabenkonten (P-Konten sind schließlich reine Guthabenkonten ohne Dispo)... Das sollte man ggf. nochmal checken.

Ja, ansonsten auf das alte Preismodell bestehen. Zuerst zum zuständigen Filialleiter, dann hocharbeiten. Immer den Vorgesetzten verlangen, freundlich sein aber "nerven". Immer auch freundlich darauf hinweisen, dass man sich informiert hat und dass der Bundesgerichtshof das schon entschieden hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Gab es dazu irgendeine Begründung?


Auf Nachfrage kam tatsächlich die Begründung, dass der Tarif nicht für das P-Konto geeignet sei. Allerdings hatte ich keine Leistungen, die z.B. Bonität voraussetzen. Auch einen Dispo oder Kredit hatte ich nicht. Zumal ich auch dazu ein BGH-Urteil gefunden habe, das selbst solche Leistungen nicht durch ein P-Konto eingeschränkt werden dürfen - aufgrund von Benachteiligungen.

Außerdem habe ich trotz gepfändeten P-Konto ca. 1,5 Jahre damit gut gelebt - warum soll das dann plötzlich nicht mehr so gehen? Gibt's da nicht ein Gewohnheitsrecht oder so?^^

Zu guter Letzt geht es mir vor allen Dingen darum, dass sie nicht aus heiterem Himmel meinen Vertrag ändern können. In den Unterlagen zum P-Konto steht davon nichts, es wurde noch nicht einmal angekündigt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe ich es auf jeden Fall schon mal gemeldet. Mal sehen, ob die dagegen vorgehen. Ansonsten werde ich mich jetzt vermutlich an mepeisen halten. Irgendwelche Einwände?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Auf Nachfrage kam tatsächlich die Begründung, dass der Tarif nicht für das P-Konto geeignet sei.

Das ist kein Grund. Warum ist er nicht geeignet? Frage nach Details.

quote:
Gibt's da nicht ein Gewohnheitsrecht oder so?^^

Viel einfacher: Es gibt einen Vertrag und den hat die Bank einzuhalten. Natürlich hätte es allgemein Tarifumstellungen geben können. Aber dann müsste dein altes Preismodell schon wegfallen. Solange es da ist und nichts wirklich gravierendes dagegen spricht, hast du meiner Meinung nach auch Anrecht darauf, dass es dabei bleibt.

quote:
Irgendwelche Einwände?

Wie gesagt, bleibe freundlich und gelassen. Gebe denen keinen Grund, dir zu kündigen. So nebenbei beim Gespräch mit dem Filialleiter kann man ja schonmal erwähnen, dass man es der Verbraucherzentrale gemeldet hat. Ganz gut sind auch die BaFin oder der jeweilige Bankenverband (dort gibt es auch Ombudsmänner, denen man das melden kann). Ich würde zuerst hartnäckig nach dem Grund fragen. Kommt dann weiterhin nur ein "nicht geeignet" ohne etwas konkretes, einfach den Weg gehen, dass man nun externe Schlichter einschaltet.

Falls es doch soweit kommt, dass es eskaliert, gehst du zum Amtsgericht und beantragst Prozesskostenhilfe um die Kündigung aufheben zu lassen (ggf. per einstweiliger Verfügung). Manche Banken machen solche Aktionen auch gerne mal, um die Schuldner zu provozieren, denn Dauer-P-Konten-Besitzer sind nicht in jeder Bank gerne gesehen. Das ist aber nun alles Spekulation.


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-- Editiert mepeisen am 07.11.2013 09:10

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