A hat eine Immobilienfinanzierung i.H.v. 115.000 EUR bei Bank B aufgenommen. Dafür wurden zwei Grundschulden zu Gunsten von B im Grundbuch aufgenommen:
1. Grundschuld über 100.000 EUR
2. Grundschuld über 15.000 EUR
Nach einigen Jahren, aber vor Auslaufen des Kreditvertrages, beträgt die Restschuld aus diesem Darlehen noch 95.000 EUR. Ist B nun gesetzlich verpflichtet, (auf Anfrage des A) bzgl. der Grundschuld Nr. 2 eine Löschungsbewilligung zu erteilen?
Dahinstehen kann bei meiner Frage, ob die Löschung der Grundschuld (kostenmäßig) sinnvoll ist oder nicht.
Zweite Frage: Welche Kosten entstehen für Notar und Gericht für die Löschung einer Grundschuld i.H.v. 15.000 EUR?
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-- Editiert Jotrocken am 09.10.2013 15:01
Löschung einer Grundschuld
Böse Bank?
Böse Bank?
Ob eine Löschung bewilligt werden muss, kommt drauf an, woran die Grundschuld gekoppelt ist. Solche geteilten Grundschulden deuten auch zumeist auf Vertragsteilungen hin (100tsd finanziert, 15tsd zusätzlich über Bausparvertrag). Solange dann der kleinere Teil über den Bausparvertrag nicht erfolgreich vollständig zurückgezahlt wurde, gibt es auch keine Löschungsbewilligung.
Wieso sollten Gerichtskosten entstehen? Oder meist du vom "Grundbuchamt" (was in einigen Teilen Deutschlands ja bei Gericht liegt, ansonsten halt auch bei Gemeinden/ der Stadt)? Wieviel ein Notar kostet, dazu finden sich diverse Kostenrechner im Internet. Der Gockel findet die.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 09.10.2013 16:20
Wenn es sich um freie Grundschulden handelt, so könnte A einen Anspruch auf Löschung haben, sofern hier nur auf die Restschuld abgestellt wird.
In der Praxis hat das bei mir funktioniert.
Allerdings muss wohl in der Praxis die Bonität des Gläubigers betrachtet werden.
Erst bei einer Übersicherung müssen dann Grundschulden freigegeben werden. Das ist m. E. erst dann der Fall, wenn über 150% besichert sind.
Achtung! Ich bin Hausmann und kein Anwalt!
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quote:
Solche geteilten Grundschulden deuten auch zumeist auf Vertragsteilungen hin
Nein, es handelt sich um einen einzelnen Vertrag.
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Zur rechtlichen Situation kan ich nichts sagen (auch wenn dies ein Rechtsforum ist:-) aber aus eigener Erfahrung berichten: wir haben uns jedes Jahr von unserer Bank eine Teillõschungsbewilligung geholt (kostete ein paar Euro Gebühr) dann vom Notar dies im Grundbuch vermerken lassen (kostete etwas mehr, so in der Grõßenordnung von 200 Euro). Haben sie denn bei Ihrer Bank schon nachgefragt ob sie das machen würde?
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Oder meist du vom "Grundbuchamt" (was in einigen Teilen Deutschlands ja bei Gericht liegt, ansonsten halt auch bei Gemeinden/ der Stadt)?
In den meisten Bundesländern (außer Baden-Württemberg) ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
Wieviel ein Notar kostet, dazu finden sich diverse Kostenrechner im Internet. Der Gockel findet die.
Wo gibt es einen Kostenrechner nach dem seit 1.8. gültigen GNotKG?
(kostete etwas mehr, so in der Grõßenordnung von 200 Euro).
Die Gebühr richtet sich nacher Höhe der Grundschuld und ist somit individuell.
-- Editiert cruncc1 am 11.10.2013 21:02
Es gibt keinen relevanten Vorteil, wenn man die Grundschuld in Etappen löschen läßt. Man kann sie daher auch stehen lassen bis zum Schluß, oder darüber hinaus, wenn man evtl. nochmal einen Kredit braucht.
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