Löschung einer Grundschuld

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Löschung einer Grundschuld

A hat eine Immobilienfinanzierung i.H.v. 115.000 EUR bei Bank B aufgenommen. Dafür wurden zwei Grundschulden zu Gunsten von B im Grundbuch aufgenommen:

1. Grundschuld über 100.000 EUR
2. Grundschuld über 15.000 EUR

Nach einigen Jahren, aber vor Auslaufen des Kreditvertrages, beträgt die Restschuld aus diesem Darlehen noch 95.000 EUR. Ist B nun gesetzlich verpflichtet, (auf Anfrage des A) bzgl. der Grundschuld Nr. 2 eine Löschungsbewilligung zu erteilen?

Dahinstehen kann bei meiner Frage, ob die Löschung der Grundschuld (kostenmäßig) sinnvoll ist oder nicht.

Zweite Frage: Welche Kosten entstehen für Notar und Gericht für die Löschung einer Grundschuld i.H.v. 15.000 EUR?

-----------------
""

-- Editiert Jotrocken am 09.10.2013 15:01

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ob eine Löschung bewilligt werden muss, kommt drauf an, woran die Grundschuld gekoppelt ist. Solche geteilten Grundschulden deuten auch zumeist auf Vertragsteilungen hin (100tsd finanziert, 15tsd zusätzlich über Bausparvertrag). Solange dann der kleinere Teil über den Bausparvertrag nicht erfolgreich vollständig zurückgezahlt wurde, gibt es auch keine Löschungsbewilligung.

Wieso sollten Gerichtskosten entstehen? Oder meist du vom "Grundbuchamt" (was in einigen Teilen Deutschlands ja bei Gericht liegt, ansonsten halt auch bei Gemeinden/ der Stadt)? Wieviel ein Notar kostet, dazu finden sich diverse Kostenrechner im Internet. Der Gockel findet die.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.10.2013 16:20

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn es sich um freie Grundschulden handelt, so könnte A einen Anspruch auf Löschung haben, sofern hier nur auf die Restschuld abgestellt wird.

In der Praxis hat das bei mir funktioniert.

Allerdings muss wohl in der Praxis die Bonität des Gläubigers betrachtet werden.

Erst bei einer Übersicherung müssen dann Grundschulden freigegeben werden. Das ist m. E. erst dann der Fall, wenn über 150% besichert sind.

Achtung! Ich bin Hausmann und kein Anwalt!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Solche geteilten Grundschulden deuten auch zumeist auf Vertragsteilungen hin


Nein, es handelt sich um einen einzelnen Vertrag.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
einmoehrchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

Zur rechtlichen Situation kan ich nichts sagen (auch wenn dies ein Rechtsforum ist:-) aber aus eigener Erfahrung berichten: wir haben uns jedes Jahr von unserer Bank eine Teillõschungsbewilligung geholt (kostete ein paar Euro Gebühr) dann vom Notar dies im Grundbuch vermerken lassen (kostete etwas mehr, so in der Grõßenordnung von 200 Euro). Haben sie denn bei Ihrer Bank schon nachgefragt ob sie das machen würde?

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8049 Beiträge, 4510x hilfreich)

Oder meist du vom "Grundbuchamt" (was in einigen Teilen Deutschlands ja bei Gericht liegt, ansonsten halt auch bei Gemeinden/ der Stadt)?
In den meisten Bundesländern (außer Baden-Württemberg) ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.

Wieviel ein Notar kostet, dazu finden sich diverse Kostenrechner im Internet. Der Gockel findet die.
Wo gibt es einen Kostenrechner nach dem seit 1.8. gültigen GNotKG?

(kostete etwas mehr, so in der Grõßenordnung von 200 Euro).
Die Gebühr richtet sich nacher Höhe der Grundschuld und ist somit individuell.



-- Editiert cruncc1 am 11.10.2013 21:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es gibt keinen relevanten Vorteil, wenn man die Grundschuld in Etappen löschen läßt. Man kann sie daher auch stehen lassen bis zum Schluß, oder darüber hinaus, wenn man evtl. nochmal einen Kredit braucht.

-----------------
"Morgenstund ist ungesund."

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen