Da ich im Jahre 2005 die Kreditkartenraten nicht mehr zahlen konnte, geriet die Forderung im Juli 2005 in Verzug. Nun erhielt ich im Oktober 2017 einen Mahnbescheid, gegen den ich Einspruch eingelegt haben, wegen Verjährung der Hauptforderung, Verjährung der Zinsen und Widerspruch gegen die Inkassokosten (die wohl auch schon verjährt sind), bei denen ich mich auf ein Urteil vom LG Berlin 5, Zivilkammer Az 5 o 468/08 berief, da dem Inkassounternehmen meine Zahlungsunfähigkeit bekannt war. Es ist mir Bekannt, dass es bei Kreditverträgen eine Hemmung von 10 Jahren gibt. Nicht sicher bin ich mir bei den Zinsen und Inkassokosten. Laut meiner Nachforschungen greift dort nicht die Hemmung, sondern diese Verjähren nach 3 Jahren. Es ist mir auch nicht klar, ob die 10 Jahre Hemmung überhaupt für einen Kreditkartenvertrag gültig ist. Im Gesetzestext steht was von Darlehensverträgen die doch eine andere Vertragsart sind. Also die Frage ist: um welche Art von Vertrag es sich Handelt, evt. ein Zahlungsdienstvertrag, greift dort die Hemmung von 10 Jahren? Ob die Hemmung immer noch greift, da es die Citybank lange nicht mehr gibt und im Mahnbescheid als Gläubiger die Lindorff Holding GmbH angegeben wurde, also die Forderung an jemand anderen abgegeben wurde? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
-- Editiert von DerFragesteller/in am 18.11.2017 15:14
-- Editiert von DerFragesteller/in am 18.11.2017 15:16
Lindorff Holding GmbH Kreditkarte ehemals Citybank
18. November 2017
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Frage vom 18. November 2017 | 15:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Lindorff Holding GmbH Kreditkarte ehemals Citybank
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#1
Antwort vom 19. November 2017 | 06:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:die doch eine andere Vertragsart sind
Nein, das sind sie nicht. Ob nun Dispo-Kredit, klassischer Immobilienkredit oder Kreditkarte. Das sind letztendlich alles Verbraucherdarlehen und um die geht es im Gesetz.
Zitat:Ob die Hemmung immer noch greift, da es die Citybank lange nicht mehr gibt und im Mahnbescheid als Gläubiger die Lindorff Holding GmbH angegeben wurde, also die Forderung an jemand anderen abgegeben wurde
Das hat nichts zu sagen. Die Forderung verändert sich nicht, nur weil sie abgetreten wurde.
Zinsen dürften IMHO allerdings weitestgehend verjährt sein, denn ab Gesamtfälligstellung handelt es sich nur noch um Verzugszinsen, nicht mehr um Darlehenszinsen, die von der Hemmung profitieren würden.
Inkassokosten gibt es nicht bei aufgekauften Forderungen. Da man dort nur in eigenem Namen tätig wird und so etwas ist keine Rechtsdienstleistung.
#2
Antwort vom 23. November 2017 | 11:32
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Ist es ein Konkurskredit, ein klassischer Immobilienkredit oder eine Kreditkarte?
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#3
Antwort vom 23. November 2017 | 13:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kreditkarte.
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