Folgende Frage habe ich.
Firma x ist wirtschaftlich in Schieflage geraten, der GF will das aber nicht so erkennen und hangelt sich von Ast zu Ast..
Seit mehreren Jahren Arbeitet die Firma mit dem Lastschriftverfahren, beliefert also Kunden mit Ware und zieht die Forderung per Lastschrift ein.
Jetzt hat die Firma bei der Bank A ein Geschäftskonto mit angekoppeltem Dispo Kredit.
Der Dispo ist bereits völlig ausgeschöpft und Zahlungen sind nur noch bedingt bis garnicht mehr möglich.
Weiteres Geld bekommt die Firma aufgrund der Wirtschaftlichen Situation nicht.
Nun eröffnet der GF bei Bank B ein Guthabenkonto,
nun beliefert er einen Kunden mit Ware, sagen wir mal 10.000 Euro und zieht die Forderung per Lastschrift ein.
Jetzt sind die 10.000 Euro auf seinem Guthaben Konto.
Nun überweist er von diesem Konto ausstehende Rechnungen.
5 Tage später sendet der Kunde die Ware zurück , weil sie mangelhaft ist oder er sie nicht haben möchte und fordert den Händler auf die Zahlung zurück zu erstatten, was er aber nicht macht weil kein Geld da ist.
An Tag 10 Lässt der Kunde die Lastschrift zurück gehen.
Theoretisch müssten ja jetzt die 10.000 wieder auf dem Konto des Kunden sein.
Aber das Guthabenkonto kann ja nicht 10.000 ins minus rutschen.
Was würde in solch einem Fall passieren ?
Würde die Rücklastschrift verweigert ?
Lastschrift / Guthabenkonto .... Fallbeispiel
Böse Bank?
Böse Bank?
ZitatJetzt sind die 10.000 Euro auf seinem Guthaben Konto. :
Nun überweist er von diesem Konto ausstehende Rechnungen.
Ich gehe stark davon aus, das eine Bank auf einem Guthabenkonto Beträge, die noch zurück gebucht werden können, nicht frei geben wird.
Wenn doch, wird die Rücklastschrift durchgeführt, das Guthabenkonto kommt ins Minus und die Geschäftsbeziehung dürfte schnell beendet sein.
Dazu kommt vermutlich noch eine Anzeige wegen Betrugs gegen den GF durch die Bank.
Zitat:Dazu kommt vermutlich noch eine Anzeige wegen Betrugs gegen den GF durch die Bank.
Und vermutlich noch wegen Insolvenzverschleppung bzw. Bankrott.
Darüber hinaus könnte hier der GF sehr schnell mit seinem Privatvermögen haften müssen
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Zitat:Nun überweist er von diesem Konto ausstehende Rechnungen.
Über diese EUR 10.000 wird der GF aber nicht verfügen dürfen, d.h. Überweisungen, um Rechnungen zu zahlen, ist nicht möglich.
Mit welcher Begründung sollte er darüber nicht Verügen dürfen????
Man lese die Vertragdetails zum Konto durch. Dort steht durchaus drin, dass eine Bank bei einer eingezogenen Lastschrift die Verfügung ggf. einschränkt bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Sie wären nicht der Erste, der versucht, über Lastschriften seine Liquidität zu retten.
Die Banken haben sehr gute Risikomanagementprozesse. Das wird nicht funktionieren, wie Sie sich das vorstellen.
Ich bezweilfe schon, dass die Bank einen Lastschriftrahmen und somit die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs auf einem Guthabenkonto überhaupt ermöglichen wir. Sobald die Bank Zweifel hat, dass der Kontoinhaber berechtigte Lastschriftrückgaben abdecken kann ohne in eine finanzielle Schieflage zu geraten, wird sie diese Möglichkeit nicht anbieten, da sie ansonsten selbst ihrem Geld hinterher laufen muss.
Wenn das neue Guthabenkonto dann auch noch als Privatgirokonto und nicht als Geschäftsgirokonto geführt wird, hat sich die Nummer mit dem Lastschriftrahmen wohl endgültig erledigt.
Gruß
smoerf
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