LBB und Real Inkasso

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
ik245
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
LBB und Real Inkasso

Ich grusse sie,

ich habe eine Amazon.de-Kreditkarte der Landesbank Berlin (LBB). Nun wurden aufgrund etwas blöder Umstände 2 Lastschriften in Folge zurückgegeben und das Kreditkartenkonto gekündigt.


am 13. es wurde den bertrag vorgemerkt und am 14. 00.10 uhr wegen fehlende deckung wieder zuruckgegeben, als ich es mir festgestellt habe, um kundigung zu vermeiden habe sofort auf meine konto eingezahlt und den bertrag innerhalb 1 stunde, am tag der rucklastschrift selbst uberwiesen.
am 15. hab ich schon kundigungspost gekriegt, mit forderung den betrtag in hohe von 1.450 innerhalb 2 wochen zu uberweisen. meine einzahlung von 300 euro wurde nicht berucksichtig


ich habe eine widerspruch gelegt, aber bevor ich antwort darauf bekam, bekommen ich inkasso brief mit extra 200 euro mahnug, nach paar tagen kriege ich wieder ein brief von inkasso(!) antwort auf meine widerespruch, dass durch rucklastschriften wird vertragsgrundlage nicht mehr erfullt und deswegen kann mein bank kundigung nicht zurucknehmen und dass ich muss den gesamtbetrag innerhalb 2 wochen uberweisen (side note: einzahlung wurde dies mal berucksichtigt)


was denken sie? habe ich noch chance irgendwie kundigung zu rucknehmen? ist es normal dass trotz meine wiederspruch wurde inkasso eingeschaltet und ist es normal dass auf meine wiederspruch antwortet inkasso und nicht der bank?

ich dake ihnen im voraus
und entschuldige wegen fehlerhafte Deutsch


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Kündigung ist wohl durchaus in Ordnung. Auch wenn du noch versucht hast, das auszugleichen, gab es schon die Voraussetzungen, dir zu kündigen.

Dass man aber ohne weitere Mahnung direkt ein Inkasso hinzugeschaltet hat, ist eher "Unsinn". Kannst du die Hauptforderung, also die fehlenden 1150€ bezahlen? Dann würde ich das tun. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur Hauptforderung". Dem Inkasso würde ich in etwa schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich stand mit Ihrer Mandantin in Kontakt und es gab keinen Grund, sie hinzu zu ziehen. Wenden Sie sich vertragsgemäß hinsichtlich ihrer Bezahlung an ihre Mandantin."

Normalerweise folgen noch ein oder zwei Bettelbriefe vom Inkasso. Alles, was aber nicht vom Gericht kommt, kann man auch gut ignorieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von ik245):
habe ich noch chance irgendwie kundigung zu rucknehmen?

Nö.
Die Bank will nicht mehr und sie wird entsprechende Kündigungsklauseln in den vertraglichen Vereinbarungen haben.



Zitat (von ik245):
ist es normal dass trotz meine wiederspruch wurde inkasso eingeschaltet und ist es normal dass auf meine wiederspruch antwortet inkasso und nicht der bank?

Ja, das ist normal.



Die 200 EUR für die "Mahnung" dürften jedoch nicht zu zahlen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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