Kreditvertrag zulässig?

25. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Haralder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditvertrag zulässig?

Hallo,

mal eine Frage die ich mir aus aktuell stelle. Folgender Sachverhalt Neutral dargestellt da ich einen Schuldner berate:

Eine Person beantragt bei einer Bank eine Kreditkarte. Der Bank ist bekannt das die Person Arbeitslos ist und gewährt einen geringen Kreditrahmen. Nach einigen Jahren wurde der Kreditrahmen seitens der Bank immer weiter erhöht auf bis zu 8.000 Euro. Die Person nutzt den Kreditrahmen mit den Jahren aus und kann nun die Teilzahlungen nicht mehr leisten.

In diesem Zusammenhang stelle ich mir die Frage ob die Bank hier tatsächlich richtig gehandelt hat, da dieser bei der Gewährung des Kreditrahmens bereits bekannt war das die Person niemals in der Lage wäre die Forderungen zu erfüllen. Sofern dies der Fall ist, was hätte dies für Auswirkungen auf Forderungen und Folgekosten? Was wäre der Person zu raten?

Ich danke euch für eure Beiträge. Es handelt sich um einen fiktiven Fall ;)

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Person hätte ja wieder zu einer Beschäftigung kommen können. In der heutigen zeit durchaus keine unrealistische Annahme oder?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Anhand der Schilderung lässt sich keine unrichtige Handlung erkennen.


Zwar kann man solche Kredite durchaus wegen sittenwidriger finanzieller Überforderung loswerden, aber die Hürden sind nicht niedrig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

ich kenne das vor allem in Bezug auf beispielsweise Rentner u.ä., wo also wirklich auch nichts mehr an größerem Einkommen zu erwarten ist. War die Person beispielsweise noch einen Monat zuvor in Brot und Geld, kann es sein, dass die Bank das anfangs nur als Übergang gesehen hat...

Oder wenn man eine Notlage einer Person schamlos ausnutzt oder wenn man jemand Unbedarftem 50% Zinsen andreht o.ä. (also Wucher),

Zumal 8000€ zwar aus Sicht der Person wirklich ein großer Batzen ist, aber im Endeffekt mag das vielleicht sogar an der Grenze dessen sein, was irgendwie noch bei Finden einer Arbeit noch rückzahlbar ist.

Man kann nur spekulieren :-)

-- Editiert von mepeisen am 25.07.2018 21:00

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Die Person nutzt den Kreditrahmen mit den Jahren aus und kann nun die Teilzahlungen nicht mehr leisten.[/QUOTE}
Warum sucht man eigentlich immer die "Schuld" bei anderen? Weshalb hat man den Kreditrahmen ausgeschöfpt, wenn man genau wusste, dass man den Kredit nicht zurückzahlen kann? Stichwort: Eigenverantwortung.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen