Kreditvertrag Dahrlehner 1 zahlt nicht ¨!!!

12. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)
Kreditvertrag Dahrlehner 1 zahlt nicht ¨!!!

Hallo,
habe 2009 zusammmen mit Ex Freundinn ein Kreditvertrag abgeschlossen. Sie ist Darlehner Nummer 1 und Ich Nummer 2.
Im Vertrag steht , das die Bank ermächtigt ist ,vom Darlehner Nummer 1 , die fälligen Raten einzuziehen,per Lastschrift.

Wir haben es mal so gemacht,später , das der Betrag von mir abgezogen wird und sie mir ihren Anteil überweist.

Jetzt nach Trennung ,zahlt sie nicht ihren Anteil und die ganze Rate geht von meinem Konto ab. Sie hatte so 30 % Anteil am Gesamtkredit.

Kann ich den Einzug stoppen von Bank und das die Bank von ihr abbucht ? Sie hat inzwischen auch die Bank gewechselt.

Die Bank hat doch keine Einzugberechtigung von mir oder ? Hatte mal Brief geschrieben, das sie nicht mehr von mir abbuchen sollen, das hat geklappt 2 Monate und dann wurde wieder von mir abgebucht.

Wie sieht es rechtlich aus , wenn beide unterschrieben haben ? Kann ich darauf gehen , das vor Gericht der Restbetrag geteilt wird ???

bitte um antwort



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-- Editiert rene schuckmann am 12.11.2011 17:20

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


zunächst einmal kann der Gläubiger von jedem der Gesamtschuldner beliebig einen Teil oder auch die Gesamtschuld in Gänze einfordern (vgl. § 421 BGB ) .

Dass der Bank von Ihnen keine Einzugsermächtigung vorläge, erachte ich als unstimmig, da Sie ja bereits folgendes schilderten:

<hr size=1 noshade>Wir haben es mal so gemacht,später , das der Betrag von mir abgezogen wird und sie mir ihren Anteil überweist. <hr size=1 noshade>

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Einzugsermächtigung mittlerweile zurückgezogen haben, können Sie der Bank natürlich nicht ohne Zustimmung Ihrer Ex-Freundin eine erneute Einzugsermächtigung für deren Konto erteilen bzw. dürfte der Gläubiger diese nicht akzeptieren.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 12.11.2011 19:58

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es rechtlich aus , wenn beide unterschrieben haben ? Kann ich darauf gehen , das vor Gericht der Restbetrag geteilt wird ??? <hr size=1 noshade>



Du musst strikt trennen. Verhältnis zur Bank, Verhältnis zur Freundin.

Ihr seid Gesamtschuldner, die Bank kann nach Gusto, wahlweise von jedem die ganze Rate fordern, siehe § 421 BGB .

Was du deshalb überzahlt hast, kannst du dir aber im Innenverhältnis von der Freundin wiederholen, siehe § 426 BGB .

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


der Punkt, den flawless da anspricht, ist vollkommen stimmig. Im Innenverhältnis (zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin), d.h. in jenem Verhältnis, dass für den Außenstehenden (z.B. Gläubiger) u.U. gar nicht einsehbar ist, haben Sie durchaus einen Anspruch darauf, dass Ihre Freundin die getroffene Vereinbarung (Beteiligung) einhält. Dies ist allerdings keine Problematik, die für die Bank von Belang wäre.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 12.11.2011 22:20

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die Bank holt von dem der hat und schneller geifbar ist. Genaus so wenn der Vertrag platz wird gegen beide das Mahnverfahren eröffnet.

Einigt euch untereinander, und wenn du Kohle hast zahle lieber weiter. Denn auch die Kosten des Mahnverfahrens würde bei dem geholt der Kohle hat.

Aus der Nummer kommst du nicht raus.

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo. Danke für Antworten.

Ja wir haben es mal so gemacht mit Abbuchen, das es von mir abbgeht die Zahlung.Aber nicht schriftlich, Sie hat es einfach so veranlasst.
Ja verstehe das die Bank, der Gläubiger, sich da nicht einmischt. was da läuft mit den 2 Kreditnehmern.

Naja , also kann ich oder muss ich, wie es aussieht, wohl zu einem Anwalt.

[color=red](1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.[/color]

Was heist nochmal, soweit nichts anderes bestimmt ist ?
Muss im Vertrag was stehen, das der eine so viel zahlen muss und der andere so viel ? Oder wird einfach geteilt, da beide unterschrieben haben ?
Ich habe auch noch e-mail von ihr, vor einen halben Jahr, dort steht drin. Sie wird ihren Anteil weiter bezahlen, die 30 Prozent vom kredit.


Habe vergessen zu sagen , das der Gesamtkredit , zu diesem noch ein Kredit von ihr dazu kam und von mir der Rest dann.
Sie hat ja oft ihren Anteil gezahlt, aber jetzt nicht mehr, ist das ein Hinweis das sie mit ihrer Rate an mich einverstanden war und ist ? weil jetzt sagt sie, von den 4 Jahren Laufzeit ist mein Kredit nicht mehr betroffen ? Sie sei fertig an mich zu zahlen.

Ich versuche die Sache ruhig zu regeln, aber sie versteht es nicht.

Also ist man nach $ 426 gleich zu behandeln ?

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-- Editiert rene schuckmann am 13.11.2011 09:57

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Was heist nochmal, soweit nichts anderes bestimmt ist ?


Alles was ich irgendwo geregelt, vereinbart, ausgemacht oder abgesprochen ist

quote:
Naja , also kann ich oder muss ich, wie es aussieht, wohl zu einem Anwalt.

Wenn man keine Recht hat kann auch ein Anwalt nichts regeln.

Du musst beweisen das Sie dir Geld geben muss, und wieviel. Und Sie muss was haben was man rausklagen kann. Kannst du das nicht dann wird das nichts und es entstehen weitere Kosten die du zahlen muss.

Geh auf Weltreise, evtl. holen die das Geld dann bei Ihr da man dich nicht greifen kann. Dann hat Sie das Problem.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was heist nochmal, soweit nichts anderes bestimmt ist ? <hr size=1 noshade>



Das bedeutet ganz einfach im Prinzip 50:50, in eurem Fall 70:30, ihr habt das "anders bestimmt".

Wenn sich das durch "ihren" Kredit erhöht, würde ihr Anteil sich erhöhen. Das müsstest du nachvollziehbar ausrechnen und belegen können.

Wichtig ist für dich § 426 II BGB :

"(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über."

quote:<hr size=1 noshade>Naja , also kann ich oder muss ich, wie es aussieht, wohl zu einem Anwalt. <hr size=1 noshade>


Das wäre ratsam, wenn ihr euch nicht "so" einigen könnt. Du solltest sie aber vorher in Verzug setzen. D.h. die Rück-Zahlung verauslagter Beträge schriftlich in EUR einfordern, 2 Wochen taggenaue Frist, Zugang nachweisbar.

Falls sie danach auf den Anwaltsbrief einknickt, müsste sie auch die Anwaltskosten übernehmen, Verzugsschaden. Ohne Verzug wäre der Anwalt dein Privatvergnügen, falls sie zahlt.

Aber bitte erst mal die Einigung im Guten versuchen, reines Rechenexempel. Mit etwas gutem Willen solltet ihr das hinkriegen. Du kannst sie auch auf diesen thread hinweisen, vielleicht hilft das beim Nachdenken.






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-- Editiert flawless am 13.11.2011 10:41

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das muss man "BEWEISEN" und der Gegner mit "Geld haben", sonst ist das mit dem Anwalt schwer.

Machs "billiger". Mahne die älteste Rate die offen ist bei Ihr per Einschreiben Rückschein an und gebe eine letzte Frist bis zu einem angemessenen Termin (7-10Tage), danach schick per Gericht einen Mahnbescheid. Widerspricht Sie, geh vor Gericht, das geht auch ohne Anwalt. Selbst wenn du dann einen Anwalt nimmst, geht es im 30 Euro Streitwert.

Danach kann Sie es sich aussuchen ob jede Rate so eingeklagt wird. Der Mahnbescheid hat den Vorteil das er etwas Druck erzeugt.

Legt Sie keinen Widerspruch ein kannst du einen Gerichtsvollzieher schicken



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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danach kann Sie es sich aussuchen ob jede Rate so eingeklagt wird. Der Mahnbescheid hat den Vorteil das er etwas Druck erzeugt. <hr size=1 noshade>


Und den Nachteil, dass er sich wenn sie Widerspruch einlegt in einem ganz normalen Prozess wiederfindet, § 696 ZPO .

Das sollte man sich schon überlegen, bevor man den MB beantragt.

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und den Nachteil, dass er sich wenn sie Widerspruch einlegt in einem ganz normalen Prozess wiederfindet, § 696 ZPO . <hr size=1 noshade>


Nur wenn man das beantragt hat und nachdem weitere Gerichtskosten bezahlt wurden.

Und wo wäre der Nachteil - oder will man auch das Geld verzichten

Besser als Anwalt: Bei Betreten der Kanzlei ist der Straitwert der Kreditbetrag und bereits erste Gebühren entstanden. Statt hier 27 Euro für den Mahnbescheid



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-- Editiert Keinanwalt am 13.11.2011 11:22

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Besser als Anwalt: Bei Betreten der Kanzlei ist der Straitwert der Kreditbetrag und bereits erste Gebühren entstanden. Statt hier 27 Euro für den Mahnbescheid





Sobald die Freundin in Verzug geraten ist, s.o., schuldet sie auch die Anwaltskosten.

Ob man da selber "basteln" will, muss jeder für sich entscheiden.

Das Beste wäre die friedliche Lösung, das sollte möglich sein.

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Sobald die Freundin in Verzug geraten ist, s.o., schuldet sie auch die Anwaltskosten.


Wenn man das ganze auch beweisen kann :-) und wenn die Geld hat. Nur hätte die Geld, hätte die auch bezahlt :-) bzw keinen "gemeinsamen" Kredit gebraucht.....

Ich sehe Beweisprobleme, zumal "er" den Kredit bisher alleine bedient hat.

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich habe Rechtsshutz , sie nicht.

Doch sie hat Geld, sie könnte bezahlen, aber sie meint ja, sie wäre fertig mir bezahlen.

Aber auf dem kreditvertrag steht ja auch noch,Ablösung Vordahrlehen , und das war von ihr und das ist noch nicht beglichen.

Ich habe nicht alleine den Kredit bezahlt, am Anfang ging es von ihrem konto ab und dann von mir. Und dann war ja auch eine regelmäsige Zahlung vorhanden, bis auf jetzt die 2 Monate und sie gibt auch keine Antwort mehr jetzt.

Habe ja beweise, sie hatte ja ein Kredit bei der selben Bank. Und ihrer ,wurde bei dem neuen mit reingenommen.steht ja drin, Vordarlehen.

Wir hatten vereinbart, per e-mail. 70-30. Sie hatte ja geschrieebn ich bezahle meinen Anteil, reicht das nicht als Beweis + die Zahlungen wo gemacht wurden ?





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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich sehe Beweisprobleme,



Das ist nun eine etwas sinnlose Diskussion.

Wenn "ihr" Kredit in den Gesamtkredit eingeflossen ist, wird das nicht so schwer nachzuweisen sein.

Ob man die Mahnung und den Verzug gerichtsfest nachweisen kann, hat man selbst in der Hand.

Und wie immer: Es gibt auch Menschen mit Rückgrat, die nicht lügen. Beweisprobleme gibt es dann nicht.

quote:
Sie hat ja oft ihren Anteil gezahlt, aber jetzt nicht mehr, ist das ein Hinweis das sie mit ihrer Rate an mich einverstanden war und ist ?


Ja, Kontoauszüge aufheben.


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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Es gibt auch Menschen mit Rückgrat, die nicht lügen. Beweisprobleme gibt es dann nicht.


Solche würden aber auch so zahlen :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich habe noch ein Einschreiben gefunden, von ihr , mit denen von ihr getätigten zahlungen . Hat sie selbst reingeschriebn Mein Kredit den Betrag netto. ohne zinsen und RSV versicherung. Und der von ihr geschriebene Brief , nicht mal dort erreicht sie ansatzweise das was sie zahlen muss und gezahlt hat. Dann muss ich halt zum Anwalt.

So habe ich ja beweise, den Brief und die Zahlungen. Und die Kreditunterlagen sind ja auch vorhanden, mit ihrem Eingeflossenen Kredit. Die Bank muss die Unterlagen auch aufheben.

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4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo.

[color=red]Habe noch 2 - 3 Fragen .[/color]

Ist eine e-mail als Beweis gültig ? vor Gericht.

1. Weil meine Ex Freundinn, wo im moment Ihrem Kreditanteil nicht bezahlt, sie hatte mir paar e-mails geschrieben, :: Sie werde ihren Kreditanteil weiter zahlen. mit ihrer summe und und und. Das tat sie auch , aber nur paar mal.
Jetzt die letzen 2 Monate bezahlt sie wieder nicht.
Auf meinen Kontoauszug steht ja, Kreditanteil von Frau ..... also kann ich zu Anwalt wegen Verzug ?

2. Sie ist ja Kreditnehmer Nummer 1 , sie kann über die abgeschlossene RSV Versicherung verfügen, ich nicht,habe ich jetzt erfahren.So wie es aussieht ,lässt sie es sich jetzt ausbezahlen ,das bis dortin bezahlte Geld. Steht mir als 2 Kreditnehmer nichts zu ? Ich habe den grössten Teil davon bezahlt.
[color=red] per-email hatte sie vorher geschrieben, sie verzichet auf das RSV Geld, sie will nix davon. Gilt so eine Aussage als, verzicht, vor Gericht ???
[/color]

3. Müssen Abmachungen schriftlich gemacht werden ? zb. das 70 % der Kredit mir belastet wird und 30 % Ihr ?


Weil eigentlich ist 30 % ihr von Kredit, sie war ja mit einverstanden oder ? weil sie ja auf mein Konto überwiesen hat, mit den worten " Kreditanteil " .


Bitte um Antworten,

Ich will das alles ohne Gericht klären, aber sie stellt sich stur. Mir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig.










2.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich will das alles ohne Gericht klären, aber sie stellt sich stur. Mir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig.

Deswegen die Frage nach Beweis :-)

Email sind : bedrucktes Papier, das kann jeder Erstellen

Du kannst alles mündlich ausmachen, nur beweisen eben nicht.

70 von dir, vor ihr oder von "Oma" das ist nicht die Frage. Was habt ihr ausgemacht als Ihr den den Kredit beantragt habt: wir beantragen einen Kredit, denn du dann anzahlst und ..... (dann wird ohne Beweis schwer)... ich gebe dir ab und an was dazu.....

Ohne eine Vereinbarung kann man nur euer Handeln belegen und das sagt das du abzahlst







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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

es haben ja beide unterschrieben. Am Anfang war halbe halbe. Dann einmal, hat sie eine ganze Rate alleine bezahlt , also hat sie ja auch mit abbezahlt, also ist ja eine einigung vorhanden ? Und ihre Zahlungen an mich, mit Kredit , sind ja ein Beweis das sie mit dafür aufkommt , für den Kredit oder nicht ?

Meine momentanen Zahlungen alleine, kann ich ja als überschuss bewerten oder net?

kann ich sie jetzt in Verzug setzen? Das ist meine einzige möglichkeit .
Weil sie ja die Zahlung abgebrochen hat .




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3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist eine e-mail als Beweis gültig ? vor Gericht.



Ja, so lange sie nicht bestreitet sie geschickt zu haben.

Bestreitet sie das: Nein.

quote:
Auf meinen Kontoauszug steht ja, Kreditanteil von Frau ..... also kann ich zu Anwalt wegen Verzug ?


Das ist gut, damit kannst du belegen, daß sie ihre Zahlungspflicht dem Grund nach in dieser Höhe anerkennt.

Verzug mit den ausstehenden, unbezahlten Raten ist noch nicht eingetreten. Also Anteil ausrechnen, Zahlung fordern, 2 Wo. Frist setzen, Einschreiben. Danach ist sie im Verzug, wenn nichts kommt, dann zum Anwalt.

quote:
Sie ist ja Kreditnehmer Nummer 1 , sie kann über die abgeschlossene RSV Versicherung verfügen, ich nicht,habe ich jetzt erfahren.So wie es aussieht ,lässt sie es sich jetzt ausbezahlen ,das bis dortin bezahlte Geld. Steht mir als 2 Kreditnehmer nichts zu ?


Soweit sie "ihre" Raten bezahlt hat, ist das o.k. Soweit das nicht der Fall war und du für sie bezahlt hast, s.o.

quote:
Weil eigentlich ist 30 % ihr von Kredit, sie war ja mit einverstanden oder ? weil sie ja auf mein Konto überwiesen hat, mit den worten " Kreditanteil " .


Macht der Anteil der RSV 30% des Gesamtkreditvolumens aus? Dann folgt daraus zwangsläufig, dass sie auch 30% der Raten zahlen muss.

Das kannst du damit und mit den sporadisch geleisteten Zahlungen, s.o., nachweisen:

quote:
Sie ist ja Kreditnehmer Nummer 1 , sie kann über die abgeschlossene RSV Versicherung verfügen, ich nicht,habe ich jetzt erfahren.


Ein Anwalt wäre wie gesagt ratsam, sobald du sie in Verzug gesetzt hast. Kannst du auch jetzt schon, aber nach Verzug hast du in jedem Fall Anspruch auf Erstattung der Kosten.

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