Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen

30. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Kredit / Reschuldversicherung seperat kündigen

Halloele,

während Kreditaufnahme wurde mit eine recht teure Restschuldversicherung (RSV) mit aufgedrueckt.

In den Kreditbedingungen steht folgendes:

Der Kredit ist mit der Lieferung der folgenden Ware/der Erbringung der folgenden Dienstleistung verbunden:
Restkreditversicherung.


Weiter unten dann:

Sowohl die Gewährung des Kredites als auch die Gewährung zu den genannten Vertragskonditionen erfolgt unabhaengig vom Abschluss einer Restkreditversicherung oder sonstiger Nebenleistung.


Nun meine Frage, da Tante Google mich hier nicht weiterbringt, da wird immer von Kuendigung des Kredites gesprochen.

Laut Police habe ich bei der Versicherung 30 Tage Kündigungsfrist, in dem Rahmen bewege ich mich auch noch.
Kann ich die RSV eigentlich seperat kündigen, ohne dass der Kredit davon betroffen ist (mal abgesehen, dass es meinem Kreditgebenden Institut nicht passen wird, das ist aber nicht das Thema hier)?

LG,
~ara

-----------------
"~ara"

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
mir sind genaue Informationen und Rechtsprechnungen hierzu nicht bekannt, aber ich sehe das genauso wie du!
Im Vertrag ist eindeutig geregelt, das der Kredit und dessen Konditionen nicht von einer RSV abhängig sind. Also kannst du diese kündigen, ohne das damit der Kreditvertrag tangiert wird.
Dem SB bzw. der Bank geht damit natürlich die Provision der Versicherung flöten - das kann dir aber egal sein!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Kann ich die RSV eigentlich seperat kündigen, ohne dass der Kredit davon betroffen ist (mal abgesehen, dass es meinem Kreditgebenden Institut nicht passen wird, das ist aber nicht das Thema hier)?


Wer nach einem Abschluss den Versicherungsvertrag widerrufen möchte, kann das völlig unabhängig vom Darlehensvertrag tun. Das Widerrufsrecht besteht für 30 Tage - das ist im Kreditwesengesetz allgemein so geregelt. Und es gilt auch dann noch, wenn die Darlehensauszahlung schon begonnen hat.

Der Kredit bleibt weiterhinbestehen, da das Koppeln beider Verträge verboten ist!

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Die RSV ist auch nach einem oder nach zwei Jahren noch kündbar. Genau so war es nämlich bei mir auch. Habe die RSV nach einem Jahr bei meinem Kreditgeber gekündigt und dies wurde erst abgelehnt (mit der Begründung das nach einem Monat Frist erst in drei Jahren wieder gekündigt werden kann). Da habe ich einfach eine Beschwerde an die Geschäftsführung und an den Vorstand geschrieben und auf das "Kleingedruckte" aufmerksam gemacht.!!! D.h. die Kreditgenehmigung ist nicht von der RSV abhängig !!

Paar Tage später hat man das geklärt und mir meine RSV ausbezahlt. Auf Wunsch kann dies natürlich auch mit dem Kredit verrechnet werden, sodass entweder die Laufzeit oder deine monatl. Zahlung verkürzt bzw. gemindert wird. Dein Darlehen läuft natürlich weiter...

Die Banken drücken dir das gerne rein und machen dadurch bei einem "kleinen" Zinssatz durch die RSV trotzdem ne Menge Geld.. Fazit: Einfach knallhart bleiben und nicht verarschen lassen. Die Schreiben dir auf deine Kündigung ne Menge zurück was gar nicht der Wahrheit entspricht. Aber sobald du dem Vorstand mit ner Beschwerde kommst ziehn die den Schw... ein ;-)

Wünsch dir viel Glück dabei !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Morsche,

also, ich habs mal so gemacht wie oben aufgeführt.

Natürlich passt das meiner Sachbearbeiterin nicht. Nun liess sich mich wissen, dass ich mit der Kündigung der RSV auch den ursprünglichen Kreditvertrag gekündigt hätte .....

Bin mal gespannt wie es weitergeht.

LG

-----------------
"~ara"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, da war es, das Einschreiben, das mich auffordert bis zum Tag X den Nettokreditbetrag INKL. des Betrages der an die Versicherung ging plus Zinsen für den Gesamtbetrag (ohne die Zinsen genau zu beziffern) und ohne Berücksichtung bereits geleisteter Zahlungen auf Konto xyz zu überweisen.....

Das weiteren wurde mir telefonisch mitgeteilt dass man das durch die Kreditabteilung hat prüfen lassen und alles seine Richtigkeit hätte.

Das kam dann nochmal per eMail und da wars dann die Rechtsabteilung.

Referenz ist übrigens, soweit ich das überblicken kann §358BGB ...

Bin mal gespannt wie es weitergeht.

-----------------
"~ara"

-- Editiert am 25.09.2010 01:48

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

welche ist die kreditführende Bank? eine RSV ist immer separat kündbar ohne einfluss auf den kredit selbst.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine regionale Spasskasse ...

Ausserdem im Titel fälsch als zum kündigen ausgezeichnet.

Widerrufen trifft es eher.

-----------------
"~ara"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zickenbaendiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , wie mache ich der Bank denn klar, daß ich die Beiträge der RSV an mich auszahlen muß , bzw. zu verrechnen hat ? Denn meine Bank hat sich nicht entsprechent gemeldet . Die Kündigung ist ca. 1 Jahr her .
Gruß Peter

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Update (oder eher nicht)

Die Bank stellt sich tot, trotz Schreiben eines Rechtsanwaltes ... und zieht fleissig die ursprüngliche Rate ein....

-----------------
"~ara"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube nur noch der Klageweg hilft.

Das Beschwerdemanagement der Bank schaut sich nicht mal den Vertrag an und sagt "Ja, den Kredit gibts nicht ohne RSV" und meine Nachricht an den Vorstand ist in der Unendlichkeit verhallt.
Der involvierte RA (Verbraucherzentrale) scheint auch nicht der motivierteste zu sein ... und das nicht mal für lau.



-----------------
"~ara"

-- Editiert am 27.10.2010 19:37

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wird immer spassiger...

Die Rechtsabteilung des kreditgebenden Unternehmens verweist auf verbundenen Vertrag und man kann eins nicht ohne das andere widerrufen, auf meine Forderung nach der Endsumme wurde mir mitgeteilt, der Widerruf sei mittlerweile ungültig, da keine Rückzahlung eingegangen sei ....

Seriös ....

-----------------
"~ara"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.109 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen