Kontopfändung als Gläubiger wie geht es weiter

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ivonne28123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kontopfändung als Gläubiger wie geht es weiter

Halo ich hoffe einer kann mir etwas weiter helfen.
Ich bin Gläubiger wegen Unterhaltsschulden.
Ein Pfüb wurde schon bei der Bank hinterlegt, und ich habe auch schon die Drittschuldnererklärung der Bank.
In ihr wurde die Forderung auch für künftige in vollem umfang anerkannt.

Meine Fragen ist:
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn er jetzt nachträglich sein konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, bekomme ich da einen Bescheid?
Wann kann ich mit der ersten Überweisung rechnen?
Ist es normal, das ich als Gläubiger keine kopie des Beschlusses bekomme oder wenigstens eine Zustellungsurkunde?
Die Folgezahlungen wann werden die Fällig? Im Titel soll die Zahlung immer zum ersten sein.
Welche Einnahmen können gepfändet werden wenn es kein P-Konto wird? Auch sozialleistungen?

Danke für eure hilfe.
Ich habe auf diese Fragen echt keine Antworten gefunden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Wie geht es jetzt weiter?


Das werden Sie sehen (Einrichtung P-Kobnto ja/nein, genügend Geld vorhanden)


Zitat:
Wenn er jetzt nachträglich sein konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, bekomme ich da einen Bescheid?


Nein


Wann kann ich mit der ersten Überweisung rechnen?

Wenn genügend Geld vorhanden ist


Zitat:
Ist es normal, das ich als Gläubiger keine kopie des Beschlusses bekomme oder wenigstens eine Zustellungsurkunde?


Normalerweise erhalten Sie vom Vollstreckungsgericht eine Kopie - ggfs. dort nachfragen


Zitat:
Die Folgezahlungen wann werden die Fällig? Im Titel soll die Zahlung immer zum ersten sein.


Wenn genügend Geld vorhanden ist


Zitat:
Welche Einnahmen können gepfändet werden wenn es kein P-Konto wird? Auch sozialleistungen?


Ja



Tipp:
Bei einer Mietwohnung des S sollten Sie auch einen PfÜB (an VM) beantragen (z.B. Kaution bei Fälligkeit, Guthaben HK/BK)


-- Editiert von hamburger-1910 am 28.01.2016 16:46

-- Editiert von hamburger-1910 am 28.01.2016 16:46

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ivonne28123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Soll das heißen ich muss warten bis 25.000€ zusammen gekommen sind, und es gibt keine Teilauszahlung?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Soll das heißen ich muss warten bis 25.000€ zusammen gekommen sind, und es gibt keine Teilauszahlung?


Nein

"genügend Geld" bezog sich auf monatlich

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Üblicherweise dauert es immer ein paar tage bis zu einer Woche. Die erste Zahlung kann sich auch verzögern, da der Kontoinhaber ja bis zu 4 Wochen Zeit hat (theoretisch) um das P-Konto zu beantragen. Die Bank hält zumindest bis dahin das Geld lediglich auf dem Konto gesperrt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ivonne28123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke.
Und wenn er es innerhalb der Zeit in ein P-konto umwandelt erhalte ich kein Bescheid von der Bank. Oder geben die mir bescheid, da ich ja auch direkt den laufenden Unterhalt für die kommenden Monate mit gepfändet habe? Da kommt ja nun jeden Monat noch mehr drauf.

1x Hilfreiche Antwort

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