Kontopfändung - Gesamter Lohn eingezogen

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
anonym88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - Gesamter Lohn eingezogen

Hallo,

ich habe ein Konto bei der Raiffeisenbank. Das Konto wurde vor kurzem gepfändet durch eine Inkasso-Firma. Ich hatte kein Geld drauf und habe bei einer neuen Bank ein Konto eröffnet. Jetzt hat mein Arbeitgeber meinen Lohn leider auf das alte Raiffeisenbankkonto überwiesen. Ich verdiene 680€ Netto. Die Bank hat davon 675€ an die Inkasso-Firma überwiesen. Ich habe bei der Inkasso-Firma angerufen. Die sagten mir wir können gerne eine Ratenzahlung vereinbaren. Aber eingegangenes Geld wird nicht zurücküberwiesen. Sie sagten auch die Bank darf normalerweise nicht das ganze Geld überweisen. Wenn ich dass so richtig verstanden habe. Die Bank selber kann es auch nicht zurücküberweisen oder so, da dass Geld ja schon unterwegs ist. Eine Mitarbeiterin der Inkasso-Firma sagte mir dass eingegangene Beträge nicht zurückerstattet werden. Sie hätte das in Ihren 2 Jahren noch nie erlebt. Jetzt ist das aber mein ganzer Lohn und ich muss Miete, Telefon und weitere Gläubiger zahlen. Wie schaut es rechtlich aus. Darf die Bank mein Konto komplett leerräumen indem Sie alles überweist? Und darf die Firma alles einbehalten?
Danke für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ja das darf sie! Du hättest bei Gericht einen Pfändungsschutz oder bei der Bank ein P-Konto beantragen können. Da du aber nichts unternommen hast, musste(!) die Bank das gesamte Guthaben nach Saldoziehung an den Gläubiger überweisen.
Das die Dame bei dem Inkasso sowas noch nicht hatte, mag ich zwar bezweifeln aber kann halt sein. Spätestens bei einer Kontopfändung kommt jeder Schuldner in Bewegung. Du halt leider nicht - Glück für den Gläubiger!
Ergo: Die Bank darf nicht sondern muss das gesamte Guthaben nach Soldoziehung überweisen, der Gläubiger darf hierüber verfügen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alinaa
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Jeder hat aber einen Freibetrag ich höre das zum ersten mal das sie das darf.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Freibetrag gilt nur fürLohn. Auf ein Kontoüberwiesener Lohn ist rechtlich kein Lohn mehr, sondern eine Forderung gegen die Bank. Diese kann zunächst einmalin voller Höhe gepfändet werden.
Abhilfe schaffen die von CBW schon genannten Möglichkeiten.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Jeder hat aber einen Freibetrag
Aber nicht automatisch. NUR wenn er diesen auch aktiv einfordert.
In dem Falle war das leider Pech ...

Ich sehe 3 Alternativen:
Entweder beim Amtsgericht einen entsprechenden Pfändungsschutz beantragen ...
Oder ein P-Konto beantragen ...
Oder Schulden bezahlen ...


Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Inkasso wäre ich sehr vorsichtig. Hier werden oftmals Formulierungen verwendet die den Schuldner noch tiefer reinreiten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung

Da steht, was zu tun ist.
Ansonsten sollten Sie das Konto bei der Raiffeisenbank baldmöglichst auflösen und Ihr neues Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

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