Kontopfändung-Bank zahlt nicht an den Gläubiger

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
nicki165
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung-Bank zahlt nicht an den Gläubiger

Hallo,
bin neu hier und brauche Rat.
mir wurde mein Konto gepfändet.Mit dem Gläubiger habe ich mich dann (ja ich weiss,hätte ich vorher Regeln sollen )eine Ratenzahlung vereinbart,im Gegenzug geben die mein KOnto wieder frei.So weit,so gut. Heute frage ich bei meiner Bank nach ob die Freigabe shon erfolgt sei.Da sagen (besser schreiben,war per e-mail) die mir, das die Freigabe eingegangen sei, allerdings nicht die,der zweiten Pfändung.Da bin ich aus allen Wolken gefallen,denn von dieser 2. Pfändung wusste ich überhaupt nichts.Ich weiss zwar, um was es da geht,jedoch nicht, das die gepfändet haben.Der Betrag beläuft sich wohl auf so ca. 500 euro(weiss ich nicht genau). Jetzt ist es aber so, das ich derzeit genügend Geld auf dem Konto habe,sodas die Forderung beglichen werden kann.Eigentlich ist es doch so, das die Bank verpflichtet ist, Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen,oder nicht?Hätten die das gemacht,wäre das ja längst vom Tisch.Weiss einer, wie es jetzt weitergeht? Zuerst muss ich ja wissen,in welcher Höhe die Forederung genau ist.Aber ich möchte auch, das meine Bank den Betrag an den Gläubiger auszahlt.
Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

mit dem eingang der zweiten pfändung lebt automatisch die erste wieder auf, auch wenn diese bereits "ruhend gestellt" wurde. der gläubiger des ersten pfübs muß seinen pfüb erneut zurückstellen. erst dann kann der zweite pfüb bezahlt werden.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
der gläubiger des ersten pfübs muß seinen pfüb erneut zurückstellen


Woher soll der 1ste Gläubiger das wissen, wenn die Bank ihn nicht darauf anspricht ?
Und warum soll er noch zurückstellen, wenn doch genug Geld da ist sogar für den 2ten Gläubiger ?



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"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

den ersten gläubiger mußt du selber drauf ansprechen. der bank ist das egal.

die bank darf das geld erst 14 tage nach zustellung des pfübs überweisen. wenn seit zustellung des zweiten pfüb´s noch keine 14 tage vergangen sind, kannst du das verfahren nur beschleunigen, in dem du der bank den auftrag gibst, die pfändungen zu bezahlen.

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