Ich hab mal eine Frage:
ich habe ein P-Konto und es liegt eine Pfändung vor. Da nicht verbrauchtes Geld nicht unendlich in das nächste Monat übernommen werden kann sollte das Konto zum Monatsende möglichst bei Null sein - alles was darüber ist wird an den Gläubiger ausgekehrt.
Jetzt mein Problem - Es war Wochenende (Montag Feiertag und der Dienstag der Monatszweite) und ich wollte nicht das Geld in bar abheben. Da ich noch tanken musste zahlte ich mit Karte so das mein Kontostand bei Null war.
Der Betrag war in der Vorbuchung - tatsächlich wurde er erst am Dienstag den 2. meinem Konto belastet. Jetzt hat die Bank den Betrag an den Gläubiger ausgekehrt da ja die tatsächliche Belastung erst im neuen Monat statt gefunden hatte.
Ist das rechtens?
Gibt es hierzu auch Gerichtsurteile?
Vielen Dank
Kontopfändung - Auskehren eines Betrages
31. Mai 2017
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Frage vom 31. Mai 2017 | 14:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - Auskehren eines Betrages
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2017 | 17:05
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Ist das rechtens?
Ja
Zitat:Gibt es hierzu auch Gerichtsurteile?
Braucht es nicht.
Der Monatsabschluss findet am letzten Arbeitstag bzw. Buchungstag des Monats statt. Und das ist auch durchaus legitim.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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