Servus,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe aufgrund nicht gezahlter GEZ Gebühren eine Kontopfändung in Höhe von 107€ erhalten. ( ich weiss )
Guthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.
Nun dauert es aber schon einige Zeit, und der Betrag wurde immernoch nicht überwiesen von der Bank und deshalb habe ich noch immer keinen Zugang zu meinem Konto.
Mich würde deshalb mal interessieren, ob es dort nicht Fristen gibt, welchen Zeitraum die Banken haben um dies zu erledigen.
Sowas ist doch sicherlich Rechtlich vorgeschrieben, zumahl es nicht an mir liegt aktuell den Gläubiger zu befriedigen.
Laut Bank ist das Konto sofort nach der Überweisung wieder frei, leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )
Wäre um Auskunft dankbar
Kontofreigabe durch Bank bei Kontopfändung / Guthaben ausreichend
Böse Bank?
Böse Bank?
Bevor eine Pfändung kam, ist ja viel Zeit und Land gegangen und viele Schreiben würden normalerweise versandt. Nachdem man also offensichtlich versucht hat, die Sache auszusitzen, soll jetzt die Bank auf Zuruf springen (lol).
Die Bank darf das gepfändete Geld erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auszahlen, so lange bleibt das Konto gesperrt - aber das haben Sie sich vollständig selbst zuzuschreiben
Der entsprechende Paragraph: § 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO , 1. Juli 2010
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Doppelt
-- Editiert von fb367463-2 am 22.12.2017 16:03
Zitatdie Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt. :
Ich vermisse den Teil, wo das Formuar bei der Bank ankommt ... ?
Zitatleider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage ) :
Eine Woche kann das schon mal dauern. Sind ja jetzt einige Feiertage, mit etwas Glück schaffen die es noch dieses Jahr.
ZitatBevor eine Pfändung kam, ist ja viel Zeit und Land gegangen und viele Schreiben würden normalerweise versandt. Nachdem man also offensichtlich versucht hat, die Sache auszusitzen, soll jetzt die Bank auf Zuruf springen (lol). :
Die Bank darf das gepfändete Geld erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auszahlen, so lange bleibt das Konto gesperrt - aber das haben Sie sich vollständig selbst zuzuschreiben
Hallo,
danke für deinen so wertvollen Hinweis. Zum einen geht es überhaupt nicht darum dass die Bank "springen" muss, desweiteren sind solche Kommentare, wie du sie von dir gibst, absolut sinnbefreit.
Dein Paragraphen Hinweis, ist soweit uninteressant, da er nicht zutrifft.
Ich habe der Bank, mit einem von der Bank ausgestellten Formular, den Auftrag erteilt die Forderungssumme auszugleichen.
Gepfändet wird exakt das, was auf dem PfÜB steht. Nicht mehr, nicht weniger. Wird es ausgeglichen, ist die Pfändung erledigt. Und nein, wenn man die Bank anweist, zu bezahlen, darf nicht mehr weiter gesperrt werden.
Gehe nochmals auf die Bank zu und bitte mit Nachdruck höflich darum, doch das Konto freizugeben. Selbstredend geht das erst nach den Weihnachtsfeiertagen.
ZitatServus, :
folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe aufgrund nicht gezahlter GEZ Gebühren eine Kontopfändung in Höhe von 107€ erhalten. ( ich weiss )
Guthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.
Nun dauert es aber schon einige Zeit, und der Betrag wurde immernoch nicht überwiesen von der Bank und deshalb habe ich noch immer keinen Zugang zu meinem Konto.
Mich würde deshalb mal interessieren, ob es dort nicht Fristen gibt, welchen Zeitraum die Banken haben um dies zu erledigen.
Sowas ist doch sicherlich Rechtlich vorgeschrieben, zumahl es nicht an mir liegt aktuell den Gläubiger zu befriedigen.
Laut Bank ist das Konto sofort nach der Überweisung wieder frei, leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )
Wäre um Auskunft dankbar
ZitatGuthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt. :
Ich vermisse den Teil, wann genau das Formular der Bank zugegangen ist.
Zitatleider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage ) :
Da kann man schon mal 2 Tage abziehen, denn Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage.
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