KfW Adressermittlungsgebühren - falsche Adresse

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)
KfW Adressermittlungsgebühren - falsche Adresse

Hey ihr,

habe die Tage einen Brief von der KfW erhalten, dass mir ein Brief nicht zugestellt werden konnte und aufgrund der Adressermittlung 25 € Gebühr erhoben wird. Die Adressänderung habe ich wirklich verschwitzt, geht also auf meine Kappe.

Bei der Adressermittlung wurde allerdings nicht meine aktuelle Adresse ermittelt, sondern die meiner Eltern. Dort bin ich allerdings schon seit fast 10 Jahren nicht mehr gemeldet und korrekt umgemeldet hab ich mich direkt nach dem Umzug vor über 8 Monaten...

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Geht die Gebühr in Höhe von 25 € in Ordnung oder ist diese zu Hoch?
2. Hat es Auswirkungen das nicht meine wirkliche Adresse ermittelt wurde? (bzgl. der Gebühr)

Vielen Dank!

Gruß

Holger

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23 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gerechtfertigt ist es, da du es verschwitzt hast und da es auch sicher die Pflicht gibt, die Adressänderung mitzuteilen.
Allerdings sind 25€ zu hoch. Eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt hätte A) die korrekte Adresse ergeben und B) im Regelfall maximal 10€ gekostet.

Ich würde der KfW mitteilen, dass sie da falsch liegt und dass man auch maximal 10€ bezahlt. Ich würde auch eine Rechnungskopie verlangen der Stelle, von der die Falschauskunft stammt und zudem eine ausführliche Auskunft gemäß BDSG. Es gibt außer für das Einwohnermeldeamt im Grunde keine Rechtfertigung dafür, 10 Jahre alte Adressen zu speichern.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119349 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
abe die Tage einen Brief von der KfW erhalten

An Deine korrekte Anschrift?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

@mepeisen

Danke! Werd dann mal ein schreiben an die KFW fertigmachen

@Harry van Seel

Nein, der Brief ging an die Adresse meiner Eltern. Meine richtige Adresse scheint die KfW trotz adressermittlung nicht zu haben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119349 Beiträge, 39714x hilfreich)

Da wäre ich geneigt der Bank die Zahlung komplett zu verweigern, da die Adressermittllung nicht erfolgt ist.
Mag sich die Bank wegen der Ersattung an den offensichtlich unfähigen Ermittler halten ...



Und natürlich die korrekte Anschrift mitteilen.



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#5
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Allerdings sind 25€ zu hoch. Eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt hätte A) die korrekte Adresse ergeben und B) im Regelfall maximal 10€ gekostet.


Die Gebühren der KfW dürfen nicht nur die direkten Auslagen enthalten, sondern auch noch den internen Aufwand für die Verarbeitung der Rückläufer-Post und die Adressermittlung.

Da kann man froh sein, dass nicht eine ganze Arbeitsstunde in rechung gestellt wurd.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Eine stunde arbeitsaufwand? In was für einer welt lebst du denn? Mal ganz davon abgesehen, dass sich sehr vieles heutzutage automatisieren lässt (beispielsweise adressrückläufer via premium versand)

Ist es nicht gerade die herrschende ansicht des bgh, dass solcherlei personalaufwände gerade nicht erstattungsfähig sind, weil sie kaufmännischd grundtätigkeiten sind?

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#7
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

So, die KfW hat geantwortet!

Was drin steht weiß ich allerdings noch nicht, da der Beief wieder bei meinen Eltern gelandet ist!!!

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Na dann, da haben sie ja anscheinend die feste Überzeugung, dass diese Adresse korrekt ist :-) Bin auch mal gespannt, was da drinnen steht.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Ist es nicht gerade die herrschende ansicht des bgh, dass solcherlei personalaufwände gerade nicht erstattungsfähig sind, weil sie kaufmännischd grundtätigkeiten sind?

Ja.
Das Problem könnte sein, dass die KfW keine rein privatwirtschaftliche Einrichtung (= Kaufmann im Sinne des Gesetzes) ist, sondern eine "Anstalt öffentlichen Rechts" - quasi eine halbe Behörde.
Und im Verwaltungsrecht sind Personalaufwände eher erstattungsfähig.

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#10
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

@mepeisen


Ist nur der Rückzahlungsplan (Kredit ist nur noch bis Ende des Monats Zins- und Tilgungsfrei). Mein schreiben scheinen sie noch gar nicht registriert zu haben...

@drkabo

Hätte sogar 25 € gezahl, wenn meine Adresse ermittelt wurde. Aber so?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Anstalt öffentlichen Rechts

Daran habe ich nicht gedacht. In der Tat stehen öffentliche Einrichtungen (typischerweise beispielsweise Bibliotheken) auf anderen Füßen, was Erstattung von Verwaltungsaufwänden angeht. Kenne aber jetzt auch nicht die korrekte Rechtsform der KfW.
Ändert nichts dran, dass man eine fehlgeschlagene Ermittlung bzw. Unfug eigentlich trotzdem nicht zahlen muss.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Kredit ist nur noch bis Ende des Monats Zins- und Tilgungsfrei


Das hört sich danach an, als ob es sich um einen Kredit aus einem (öffentlich-rechtlichen) Förderprogramm handelt.
Da kann es in der Tat merkwürdige Regelungen geben.
Vor allem können Adressermittlungskosten in Form eines Kostenbescheides erhoben werden. (z.B. beim "Bildungskredit" siehe hier: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/010_Vergabe_von_Bildungskrediten/001_Foerderbestimmungen/p_8_Foerderbestimmungen.html?nn=4508592 )
Gegen Bescheide im Sinne des Verwaltungsrechts muss man form- und fristgerecht Widerspruch einlegen, sonst werden sie rechtswirksam. Es KANN also sein, dass man auch für eine fehlgeschlagene Adressermittlung zahlen muss, wenn man die Widerspruchsfrist verpasst.

Umso wichtiger ist, was denn nun genau im Brief von der KfW steht ...

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#13
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Hey ihr,

danke für eure Antworten und entschuldigt bitte meine späte Reaktion.

Zitat (von drkabo):
Umso wichtiger ist, was denn nun genau im Brief von der KfW steht ...


Habe das Schreiben nun mal eingescannt. Einzig die Adresszeile und der Betreff fehlt wegen den persönlichen Angaben. Das Schreiben auf das sich im ersten Beitrag bezogen wird, dabei handelt es sich lediglich um den aktuellen Kontoauszug.

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=e48387-1434279262.png

Die Frage die sich nun stellt ist, soll ich nun nur den Kreditbetrag überweisen, Kredit + 10 € (mein Angebot bzgl. Kostenerstattung) oder Kredit + 25 €?

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#14
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

- Doppelpost -

-- Editiert von Kampfradler am 14.06.2015 12:48

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde nochmals nachhaken. Denn offensichtlich haben die ja immer noch nicht die aktuelle Adresse. Also nachhaken, woher sie diese Adresse haben und eine Rechnungskopie der 25€ verlangen. Davor würde ich ausschließlich den Kreditbetrag selbst überweisen mit entsprechendem Verwendungszweck.

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#16
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Über die 25 € wird es keine Rechnung geben, denn laut Rahmenkreditvertrag fallen

Zitat:
pauschal 25 € in Rechnung gestellt, sofern nicht höhere Kosten nachgewiesen werden.


an. Was wäre den ein entsprechender Verwendungszweck? Aufgrund einer 7 stelligen Geschäftspartnernummer und einer 7 stelligen Darlehenskontonummer bleibt da leider nicht mehr viel Platz.

Bin echt gespannt ob sie auf meinen Brief bzgl. falscher Adresse und dem 10 € Angebot antworten werden...

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

"nur HF" würde ich ergänzen.
So oder so müssen sie erst mal klar Stellung beziehen, wo sie diese alte Adresse herbekommen haben. Denn im Grunde gibt es keine Stelle außer dem Meldeamt (die aber die neue Adresse hatten), die solch derart alte Daten gemäß BDSG führen dürften.

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#18
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Vielen Dank, dann werde ich den Verwendungszweck so ergänzen und auf die Antwort der KFW warten. Evtl. ziehen sie die 25 € dann ja am 31.07. statt der dann fälligen ersten Rate ein ;)

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#19
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

So, durch Poststreik und Urluab hat es nun zwar einige Wochen gedauert, aber mittlerweile ist die Antwort der KfW da!

"Entgegenkommenderweise" werden mir die 25 € erlassen ;)

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Aber verraten haben sie immer noch nicht, von wem sie da die alten Daten gekauft haben?

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#21
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Darauf sind sie überhaupt nicht eingegangen. Hatte zwar um Auskunft gebeten, darauf sind sie aber nicht eingegangen.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Man könnte ja nun den Datenschutz informieren, dass sie die Datenauskunft gemäß BDSG verweigern...

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#23
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Müsste ich dafür nochmal ein Schreiben vorher an die KfW verfassen oder langt bereits der Absatz im ersten Schreiben? Oder mal eine E-Mail an datenschutz@kfw.de senden und um Auskunft bitten?

Edit:

Hab mal eine Mail hingeschrieben, die Situation erklärt und um Auskunft gebeten. Nun heißt es abwarten.

-- Editiert von Kampfradler am 12.07.2015 17:58

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