Ist Widerruf wegen mangelnder Aufklärung möglich?

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Reni777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Widerruf wegen mangelnder Aufklärung möglich?

Hallo zusammen,

ich habe offenbar sehr voreilig gehandelt ... und zwar:

Von einer Bank, bei der ich bis vor einem Jahr sowohl ein Girokonto als auch ein Tagesgeldkonto geführt habe, welche aber inzwischen geschlossen sind, habe ich kürzlich per Email darum gebeten, dass mir die Kontoauszüge der letzten 6 Jahre für beide Konten erstellt und zugesandt werden, (da ich die Auszüge für eine bestimmte steuerliche Angelegenheit benötige und die alten Auszüge der Konten leider nicht mehr habe).

Ich habe unter den Auftrag geschrieben, dass ich die Gebühr gern per Vorkasse bezahlen würde – ohne zu wissen, wie hoch die Gebühr sein würde.

Nun habe ich eine Email von der Bank erhalten, in der mir mitgeteilt wird, dass die Kontoauszüge versandfertig vorliegen und an mich geschickt werden, wenn ich 450,00 Euro an die Bank überwiesen habe.

Ist es möglich, meinen Auftrag zu widerrufen, weil ich über die hohen Kosten der Leistung nicht informiert wurde?

Viele Grüße
Reni

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Reni777):
Ist es möglich, meinen Auftrag zu widerrufen, weil ich über die hohen Kosten der Leistung nicht informiert wurde?
Nein, denn du hast von dir aus einer unbekannten Summe zugestimmt. Sollten diese Kosten marktüblich sein, dann hast du diese zu zahlen.

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#2
 Von 
Reni777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! (Das ist ja schrecklich :sad: )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Reni777
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe etwa zwei Stunden nachdem ich diesen Auftrag per Email abgeschickt hatte, eine weitere Email geschickt, in der ich meinen Auftrag korrigiert habe mit den leider etwas ungenauen Worten:

"Es würde ausreichen, wenn Sie mir Auszüge der Salden der einzelnen Jahre und Konten zukommen lassen würden. Die einzelnen Posten sind nicht relevant – nur die Gesamtsummen, die sich pro Jahr auf den jeweiligen Konten befunden haben."

(Da ich inzwischen mit dem Sachbearbeiter telefoniert habe, weiß ich, dass ihm beide Emails vorliegen).

Lässt sich hiermit ein Widerruf begründen?



-- Editiert von Reni777 am 18.11.2016 12:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Reni777):
Ist es möglich, meinen Auftrag zu widerrufen, weil ich über die hohen Kosten der Leistung nicht informiert wurde?

Es gab keine Informationspflicht, der Auftrag des Kunden lautete "Auszüge senden egal was es kostet". (Die Bank hat gelesen *Jackpot*)



Zitat (von Reni777):
Ich habe etwa zwei Stunden nachdem ich diesen Auftrag per Email abgeschickt hatte, eine weitere Email geschickt, in der ich meinen Auftrag korrigiert habe

Da wäre fraglich ob der erste Auftrag da nicht bereits schon ausgeführt wurde. Und da es keine Bestätigung der Bank über den geänderten Auftrag gibt, wird man da nichts machen können.



Zitat (von micbu):
Sollten diese Kosten marktüblich sein, dann hast du diese zu zahlen.

In dem Falle müsste man angemessene Kosten zahlen, das kann schon mal von "marktüblich" abweichen.



Was steht den im Preisverezeichnis der Bank was solche Dienste kosten sollen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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