ING-DiBa Glücksspiel-Entgelt (Gebühr) Zeitpunkt fehlerhaft?

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rasierer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
ING-DiBa Glücksspiel-Entgelt (Gebühr) Zeitpunkt fehlerhaft?

Hallo,

ich musste meiner Bank mehrere Gebühren für Glücksspiele(Fußbalwetten) zahlen.
(Siehe unten die Nachricht über die Änderungen der AGB).
Ich wette nur zum Spaß. Und wenn Gebühren in Zukunft zu zahlen sind mache ich es oder eben nicht.

Was mich stört ist der Zeitpunkt der Erhebung der Gebühren.

Am 24.04.2018 habe ich mein Wettkonto mehrmals aufgeladen (mit Visa bezahlt).
Das Geld wurde sofort vom Konto abgebucht!

Am 26.04.2018 habe ich eine Mail erhalten. Neue Dokumente in Ihrer Post-Box von ING DiBa.
(Änderung der AGB).

Am 27.04.2018 sehe ich wie für jede Aufladung 3,90€ Gebühr eingezogen wurde.
Zwei Beispiele hierzu:

Zahlung am 24.04.(Geld am 24.04. weg vom Konto) Buchungstag 26.04.2018 Valuta 25.04.2018
Zahlung am 24.04.(Geld am 24.04. weg vom Konto) Buchungstag 26.04.2018 Valuta 02.05.2018

Die Bank argumentiert, dass Änderungen des Preisverzeichnisses, anders als Änderungen der AGB nicht genehmigungspflichtig sind.
Das kann ich verstehen. Auch wenn der Brief so aufgebaut ist, dass man denkt die Gebühren fürs Glückspiel gelten ebenfalls ab dem 01.07.2018.

Mich stört, dass Gebühren rückwirkend verlangt werden.
Bei den Zahlungen am 24.04.2018 wusste ich nichts von Gebühren für Glücksspiele.
Die Bekanntmachung erfolgte später. Sicher wäre meine Entscheidung das Wettkonto nicht so häufig oder in größeren Summen aufzuladen anders ausgefallen.

Sicher kann man mich verstehen. Das der Buchungstag für die Banken hier als Grundlage verwendet wird ist moralisch nicht einwandfrei. Doch ist es auch nicht rechtens bezüglich der Bekanntmachung?

PS: unter jedem Glücksspiel-Entgelt steht:
Bei Glücksspiel-Umsätzen fällt ein Entgelt an. Anhand des Empfängers erkennen Sie, zu welchem Glücksspiel-Umsatz das Entgelt gehört. Eine Beanstandung oder Erstattung des Glückspiel-Entgelts alleine ist nicht möglich.
---------------------------------------------------------------------------------
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden angepasst –
was verändert sich dadurch für Sie und Ihr Banking?
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir passen zum 01.07.2018 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und das Preis- und Leistungsverzeichnis
für das Girokonto an. Damit Sie einen schnellen Überblick bekommen, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
› Mindestbetrag beim Geld abheben – an allen Geldautomaten in den Euro-Ländern
Sie können mit Ihrer girocard und VISA Card nur noch Beträge ab 50 Euro am Geldautomaten abheben.
Ausnahme: Wenn Ihr verfügbarer Betrag unter 50 Euro liegt, werden auch kleinere Beträge ausgezahlt.
› Gebühren für telefonische und schriftliche Überweisungen und Daueraufträge
Jeder telefonisch über unsere Kundenbetreuer erteilte oder schriftliche Auftrag per Post für das Girokonto kostet
2,50 Euro Gebühr. Unser Internetbanking bleibt natürlich kostenfrei für Sie.
› Gebühren für den Einsatz der VISA Card bei Glücksspielen
Bei Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros zahlen Sie 3,00% Gebühr auf den getätigten Umsatz,
mindestens 3,90 Euro.

› E-Mail-Benachrichtigung bei Einstellung von Unterlagen in Ihre Postbox
Wenn wir Unterlagen in Ihre Post-Box einstellen, bekommen Sie am selben Tag eine E-Mail. Unsere AGB sehen daher
ausdrücklich vor, dass Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen und diese immer aktuell halten.
› Mehr Infos zur Zinsberechnung Ihrer Sparprodukte
Die Beschreibung der Zinsberechnung Ihres Extra-Kontos, Sparbriefs, Festgeldes oder VL-Sparens wird detaillierter –
an der Zinsberechnung selbst ändert sich nichts.
Ihre Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 01.07.2018 anzeigen.
Einen von diesen Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag (zum Beispiel Girokontovertrag) können Sie
vor dem 01.07.2018 auch fristlos und kostenfrei kündigen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich sehe das genauso wie du. Auch sonst wäre eine Rückwirkende Änderung der Preise sowieso Unsinn und ungültig. Ich würde das Geld zurück verlangen und ggf. einklagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde ggf. den Ombudsmann der Bank und die BaFin darüber informieren. Ggf. interessiert sich auch der Verbraucherschutz für diese Benachteiligung.

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#3
 Von 
tinkywinky2421
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist mir auch passiert, nur das die ING DiBa mal gleich 9 Euro abgebucht hat und das 5 Tage später. Ich habe da jetzt mal eine Mail geschrieben und fordere die 9 Euro zurück. Für mich gelten die neuen AGB's ab 01.07.2018.
Bin echt gespannt was da raus kommt.

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#4
 Von 
jeaniekatze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habt ihr was zu Euren Rückforderungen gehört?
Mir ist das ganze auch passiert, dachte erst, es liegt am Wettanbieter.
Mir wurde auch schon Entgelt abgezogen, bevor überhaupt die Änderung der AGB im Postfach lag.
Frechheit.

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#5
 Von 
danielbweber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das selbe Problem und wurde beim Telefonsupport der ING-Diba unwirrsch abgewiesen. Ein postalisches Schreiben an die Diba hatte zur Folge, dass die zu unrecht abgebuchten Beträge zurückerstattet wurden.

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#6
 Von 
Melaniee123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

ich sehe das genauso.. versuche einfach das Geld zurückzuverlangen.

Viele Grüße

Melanie

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