Grundschuldbestellung nach notarieller Beurkundung doch nicht i.d. Grundbuch eintragen?

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Grundschuldbestellung nach notarieller Beurkundung doch nicht i.d. Grundbuch eintragen?

Hallo,
wir haben notariell einen Grundstückskauf beglaubigen lassen. In der Urkunde steht richtigerweise auch die Grundschuldbestellung in Höhe €200.000,00 zu Lasten des Grundstücks.
Könnten wir die Grundschuldbestellung jetzt trotzdem nicht eintragen lassen, da wir anderweitig finanzieren?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
In der Urkunde


Meinen Sie KV od. Grundschuldbestellungsurkunde?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich meine die Urkunde über den Kaufvertrag. Vielen Dank. Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Eintragung im Grundbuch erfolgt durch Grundschuldbestellungsurkunde.

Wenn Sie jetzt anderweitig finanzieren, wird vermutlich keine Grundschuldbestellungsurkunde durch die ursprünglich finanzierende Bank beim Notar eingereicht worden sein.

Beim Notar nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

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