Hallo,
in meiner Familie gibt es den Fall, dass Bearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro gezahlt wurden für noch laufende Kredite. Allerdings sind diese Kredite zT für geschäftliche Zwecke (Freiberufler).
Nun besteht allerdings die Angst sich mit der Hausbank "anzulegen", da diese den geschäftlich benötigten Dispo von 15.000€ ohne Angabe von Gründen kündigen könnte - was kurzfristig sogar zur Insolvenz führen könnte im schlimmsten Falle.
Habt ihr da einen Rat? Wäre ein Gespräch mit dem Bankberater anzuraten, um evtl. wenigstens einen Teil der Gebühr herauszuhandeln ohne zu Drohen? Ich habe von dem Fall gehört dass jemandem komplett gekündigt wurde ...
Vielen Dank
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Gebührenrückforderung - Angst vor Kündigung Dispo
Böse Bank?
Böse Bank?
quote:
da diese den geschäftlich benötigten Dispo von 15.000€ ohne Angabe von Gründen kündigen könnte
eigentlich geht das so einfach nicht. Die Bank benötigt dafür schon einen Grund, da alles andere Willkür und Vertragsbruch darstellen würde. Das sind allerdings "weiche Gründe", wie eine Verschlechterung der Situation o.ä.
Es hilft auch nichts, wenn die Bank dann doch einmal Willkür ausübt und das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Ein Gespräch hilft oft mehr. Ich würde allerdings erst dann verhandeln, wenn die Bank klar macht, dass sie dann kündigen würde. Oder ich würde dann einem Anwalt die Verhandlungen überlassen bzw. ihn bei drohender Eskalation sofort hinzu ziehen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Danke,
sowas dachte ich auch schon. Allerdings haben wir für den Dispo keinen Vertrag als solches aus dem Kündigungsfristen hervorgehen. Mein Verwandter ist sich aber sicher dass dies "fristlos und ohne Angabe von Gründen" der Fall ist.
Ich hätte aber geschätzt eine andere Bank könnte da relativ schnell einspringen oder? Die Zahlen sehen ganz gut aus im Moment.
Was mich nun noch interessiert, wir haben auch vor die Darlehen auf das Widerufsrecht überprüfen zu lassen. Könnte die Bank das "wittern" (wenn er in einem Gespräch von den Gebühren anfängt) und eine aktualisierte Version zuschicken sodass unser Recht auf Widerruf verwirkt ist? Meine das mal gelesen zu haben.
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-- Editiert florifantasy am 19.11.2014 18:14
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quote:<hr size=1 noshade>Die Bank benötigt dafür schon einen Grund, <hr size=1 noshade>
Das ist nicht richtig, das wäre höchtstens bei einer fristlosen Kündigung der Fall.
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings haben wir für den Dispo keinen Vertrag als solches aus dem Kündigungsfristen hervorgehen. <hr size=1 noshade>
Wenn Du in die vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank schaust, wirst Du feststellen, das der Dispo mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden kann.
Wenn die Bank mit einer Geschäftsbeziehung unzufriedne ist, kann Sie diese reduzieren, sogar bis auf 0.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die Frist ist in den AGB mit 30 Tagen angegeben und trotzdem kann die Bank diese auf null reduzieren?
Ich fände es an seiner Stelle wirklich frech von der Bank wenn sie "unzufrieden mit der Geschäftsbeziehung" wäre weil man sie auf einen Fehler Ihrerseits hinweist. Eigentlich müsste er unzufrieden mit der Beziehung sein - aber so einfach ist wohl ein Wechsel der Bank nicht möglich ...
Bleibt also nur das persönliche Gespräch und zu hoffen, dass die Bank ihr Widerrufsrecht dann nicht aktualisiert und wir ganz im Regen stehen ...
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quote:<hr size=1 noshade>Die Frist ist in den AGB mit 30 Tagen angegeben und trotzdem kann die Bank diese auf null reduzieren? <hr size=1 noshade>
Sie kann dne Dispo kündigen. Ob siedne dann auf 0 setzt oder einen anderen Betrag bleibt dre Bank überlassen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Aber schon innerhalb der Frist. Oder gilt die Frist nur für Kündigung und Anpassung geht von heute auf morgen?
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Jede Reduzierung/Anpassung ist eine (Teil-)Kündigung der alten Vereinbarung.
Die ist zwar auch fristlos möglich, das aber nur unter besonderen Bedingungen (z.B. Verschlechteruung der Bonität).
Man sollte also in der Regel immer 30 Tage Zeit haben um "Plan B" an den Start zu bringen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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