Gebührenrechnung nach Kündigung

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)
Gebührenrechnung nach Kündigung

Geehrte Community,

gerne komme ich aufgrund dieses fiktiven Sachverhalts auf Sie zurück.

Ein Kontoinhaber verfügt bei der Sparkassen-Finanzgruppe über Giro- und Sparkonten. Diese Konten werden von dem Inhaber fristlos gekündigt.

Nach der Kündigung lässt die Sparkassen-Finanzgruppe eine Gebührenrechnung für die fristlose Kündigung der Sparkonten zustellen. Der Inhaber widerspricht der Rechnung und begründet seinen Widerspruch mit § 307 BGB .

Der Widerspruch enthält außerdem den zutreffenden Hinweis, dass der Sparkassen-Finanzgruppe kein Schaden bzgl. der fristlosen Kündigung der Sparkonten entstanden ist, da es sich nicht um eine feste Geldanlage handelte und eine Vorauszahlung von Zinsen nicht vorgesehen war und nicht durchgeführt wurde.


Hat die Sparkassen-Finanzgruppe aufgrund des obigen Sachverhalts einen berechtigten Anspruch?
Sind entsprechende Vertragsklauseln zur Gebührenerhebung von fristlosen Kündigungen bei Sparkonten unwirksam oder müssen diese angefochten werden?

Ich danke für etwaige Auskünfte.

-- Editiert Matthias Lehmann am 11.01.2012 14:46

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Eine Fristlose ist eine ohne die vertraglich vereinbarte Frist. Daher stehen deinem Vertragspartner die Gebühren zu die er bei einer "Fristgerechten" Kündigung noch bekommen hätte.

Warum hast du nicht fristgerecht gekündigt ?



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#2
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Es wurden noch keine Verträge gekündigt.

Sollten die Konten gekündigt werden, würde eine fristlose Kündigung des Girokontos gemäß § 675h BGB rechtens sein.

Um alle Konten gleichzeitig schließen zu können, würden auch die Sparkonten fristlos gekündigt werden. Eine Vorverzinsung der Guthaben erfolgt nicht, daher entsteht auch kein Vorfälligkeitsschaden. Die Kündigung des Sparkontos sollte dann auch keine Kosten verursachen. Demzufolge wäre eine Gebühren- oder Kostenrechnung für die fristlose Kündigung nicht nachvollziehbar (?)


Wie wäre selbiger Fall, wenn das Sparkonto fristgerecht gekündigt wird? Eine Gebührenerhebung für die Kündigung des Kontos dürfte dann gemäß § 307 BGB unwirksam sein (?)

-- Editiert Matthias Lehmann am 11.01.2012 16:13

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Die Kündigung des Sparkontos sollte dann auch keine Kosten verursachen.

Selbstverständlich fällt hier durch das vertragswidrige Verhalten ein Schaden an.

1. Die Bank kann mit den Geld nicht mehr arbeiten, sie muss es sich woanders besorgen.
2. Die außerplanmäßige Kündigung verursacht Arbeitsaufwand, da die Konten manuell und nicht automatischimregulären Lauf geschlossen werden.


Desweiteren ist keine Bank verpflichtet sich überhaupt auf eine unbegründete fristlose Kündigung einzulassen.

Eine vorzeitige Vertragsauflösung wäre daher Kulanz.

Derzeit sieht es so aus als sei die übernahme der Kosten eine Voraussetzung diese Kulanzhandlung vorzunehmen.


Ich könnte mir vorstellen, das nach dem Wiederspruch die Bank auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bestehen wird.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was soll das hier denn eigentlich werden, Theoriefindung?

quote:
Es wurden noch keine Verträge gekündigt.
Aha, und wieso schreibst du weiter oben bereits von einer "Gebührenrechnung für die fristlose Kündigung"?

quote:
der Sparkassen-Finanzgruppe kein Schaden bzgl. der fristlosen Kündigung der Sparkonten entstanden ist
Das wird schon einmal falsch sein.
Denn die Bank (hier Sparkasse) wird das Geld wohl weiter verliehen haben, dass ist ja schließlich deren Geschäftsgrundlage.
Und um das Leihen und Verleihen irgendwie im Einklang zu halten, gibt es (auch) für die Sparer bestimmte Fristen und Auzahlungsgrenzen (damit nicht mehr oder weniger gleichzeitig sehr viel Geld abgezogen wird, welches die Bank zu der Zeit gar nicht hat).

MfG Stefan

EDIT: Den Beitrag von HvS kannte ich noch nicht, daher einiges doppelt.

-- Editiert reckoner am 11.01.2012 20:27

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#5
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Bei der Argumentation kann man darauf schließen, dass das fristlose kündigen von Girokonten ebenso gebührenpflichtig ist. Dem ist nicht so, siehe obige Paragrafen.

Es ist richtig, dass derzeit keine Konten in irgendeiner Art und Weise gekündigt worden sind. Ich gehe aber davon aus, dass die Sparkassen-Finanzgruppe eine entsprechende Rechnung zustellen lässt.

Nicht begreiflich dürfte dem Kunden sein, warum die Gebührenerhebung für die fristlose Kündigung von Girokonten rechtswidrig ist (siehe obige Paragrafen), das fristlose (und mit sicherheit auch das fristgemäße) kündigen von Sparkonten Kosten- bzw. Gebühren entstehen lässt. Da keine Vorverzinsung erfolgt, dürfte sich der Aufwand, das Geld auszuzahlen und das genannte Konto aufzulösen, mit der Kündigung von girokonten eigentlich die Waage halten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bei der Argumentation kann man darauf schließen, dass das fristlose kündigen von Girokonten ebenso gebührenpflichtig ist.
Nein, warum denn? Ein Girokonto ist doch etwas ganz anderes, es dient als Verrechnungskonto, und wird auch meist nicht verzinst. Eine Bank wird sich wohl auch kaum aus diesen Mitteln finanzieren, zumal auf Girokonten regelmäßig keine großen Beträge stehen.
Außerdem ist das Geld auf einem Girokonto jederzeit und in beliebiger Höhe verfügbar, was soll also eine Kündigung? Da kann es ja nur noch um die normalen Kontoführungsgebühren gehen, solche gibt es aber bei Sparkonten gar nicht.

Bitte vergleiche doch nicht immer Orangen mit Bananen (wie man so schön sagt:-).

quote:
Da keine Vorverzinsung erfolgt, dürfte sich der Aufwand, das Geld auszuzahlen und das genannte Konto aufzulösen, mit der Kündigung von girokonten eigentlich die Waage halten.
Nein, eben nicht. Das Geld auf dem Girokonto hat die Bank leicht zugänglich irgendwo liegen (und wenn nicht: ihr Problem), das Geld vom Sparkonto ist aber weiterverliehen (das ist das Geschäftsmodell einer jeden Bank - Geld leihen und wieder verleihen).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei der Argumentation kann man darauf schließen, dass das fristlose kündigen von Girokonten ebenso gebührenpflichtig ist. <hr size=1 noshade>

Selbst verständlich kann die fristlose Kündigung von Girokonten ebenso gebührenpflichtig sein.



quote:<hr size=1 noshade>Nicht begreiflich dürfte dem Kunden sein, warum die Gebührenerhebung für die fristlose Kündigung von Girokonten rechtswidrig ist (siehe obige Paragrafen), <hr size=1 noshade>

Offensichtlich hat der Kunde den Paragrafen zwar gelesen, aber nicht verstanden.

Schon im Titel des Paragrafen steht ausdrücklich 'Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags' was das genaue Geenteil einer fristlose Kündigung darstellt.

Desweiteren würde mich interessieren aus welchem Punkt des § 675h BGB hervorgeht, das für die Kündigung von Girokonten (unerheblich ob ordentlich oder fristlos) keine Entgelte verlangt werden dürften.





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ist es notwendig, dass die Beteiligten dieser Unterhaltung stellenweise aggressiv argumentieren?

Ebenso sollte nicht die Frage aufkommen, was das für eine "Theorieerfindung" ist, denn dieses Forum dient nicht (!) der verbindlichen Beratungen von tatsächlichen Rechtsfällen.


Aufgrund dessen sehe ich keinen weiteren Gesprächsbedarf. Ich werde mit einem zuständigen Sachbearbeiter der Sparkassen-Finanzgruppe Kontakt aufnehmen und die Rechtsfolgen bei o. g. Kündigungen erfragen.


Danke!

-- Editiert Matthias Lehmann am 12.01.2012 14:14

1x Hilfreiche Antwort

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