Gebühren bei Kontokündigung

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Taoiseach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren bei Kontokündigung

Hallo, meine Lieben....

Folgendes Problem: Die Bank hat uns das Geschäftskonto gekündigt (leider liefen die Geschäfte 2-3 Monate etwas schlechter und der Arbeitsaufwand wurde dadurch für die Bank erhöht, haben leider kein nennenswertes Anlagevermögen bei der Bank, sind also nur ein unliebsamer Kostenproduzent).

Nun hat uns die Bank 25,- € Gebühren für die Kontokündigung abgeknöpft.
Meines Erachtens nach ein absolutes Unding...ich meine, die kündigen uns und verlangen noch Geld dafür?

Ist das zulässig?

Viele Grüße,

eine Ratsuchende

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Taoiseach):
Ist das zulässig?

Die Antwort dürfte sich vermutlich finden, wenn man die vertragliche Vereinbarungen durchliest.

Grundsätzlich verboten ist es jedenfalls nicht.



Zitat (von Taoiseach):
sind also nur ein unliebsamer Kostenproduzent

Normalerweise haben die doch recht üppige Grundgebühren die das regeln?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zumindest sind bei Geschäftskonten ziemlich viele Sachen zulässig, die bei Privatkundenkonten nicht erlaubt wären.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie Harry schon andeutet. In jedem fall ist es ausschließlich dann zulässig, wenn diese Gebühr auch vertraglich vereinbart wurde. Egal ob nun Privatkonto oder Geschäftskonto.
Bei Privatkonten dürfte darüber hinaus eine solche Gebühr, wenn sie nur in den AGB steht, vermutlich unzulässig sein (grob überraschend usw.)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Wenn der Kontoinhaber ein Girokonto auflöst oder einen Sparvertrag fristgerecht kündigt, darf die Bank keine Gebühren dafür berechnen. (§307 BGB )

Bankkunden können nach Auflösung ihres Girokontos verlangen, dass ihre alte Bank das Restguthaben kostenlos auf ihr neues Konto überweist. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Jena-Saale-Holzland entschieden. Eine Klausel im Preisverzeichnis der Sparkasse, die für die Übertragung des Guthabens auf ein Konto außerhalb des Sparkassensektors ein Entgelt von 10,23 Euro vorsah, ist unzulässig.

Vor diesem Hintergrund dürfte m.E. keine Rechtsgrundlage dafür zu finden sein, daß die Bank Gebühren für die Auflösung eines Kontos verlangt, wenn sie selbst den Vertrag kündigt.

Davon abgesehen besteht ohnehin ein Herausgabeanspruch hinsichtlich des Guthabens auf dem Konto.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Zumindest zur Argumentation kann man es ja heranziehen. Die rechtlichen Überlegungen im Urteil und betreffend die auch für Geschäftsleute geltenden Normen sind sowohl naheliegend als auch übertragbar. Zu einem anderen Ergebnis kann man freilich trotzdem kommen; aber eine Diskussinosgrundlage hätte man damit halt.

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