Forderungsaufstellung für nicht eingelöste Lastschriften zu hoch

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Forderungsaufstellung für nicht eingelöste Lastschriften zu hoch

Guten Abend zusammen,

ich hab ein kleines Problem wegen eines Bankwechsels. Ich habe mit der EC-Karte meiner alten Bank einen Einkauf bei
Kaufland getätigt, einen Betrag von 24,66€, bevor die Kündigungsbestätigung von meiner alten bank bei mir ankam, denn auf meinem neuen
Bankkonto war noch kein Geld drauf.

Dadurch kam eine nicht eingelöste Lastschrift zustande bei der InterCard, wo ich dachte das es noch von dem Geld der alten Bank abging, tat es aber nicht. Ich gebe zu das ich in der Hinsicht ein wenig naiv war, hatte mir meinen 1. Bankwechsel reibungsloser vorgestellt.

Nun 1 Monat später fordert natürlich die InterCard die nicht eingelöste Summe. Mit einer Zusatzzahlung von 42,79€, also Insgesamt 67,45€. Die Summe stellt sich zusammen aus den:

Bankkosten: 8,00€ (RLS)
Adressauskunftskosten: 20,00€ (Um meine Adresse zu ermitteln)
Kosten für konkrete Beitreibung: 14,79€ (kA wofür)

Ich wollte um Rat fragen ob diese Summe wirklich rechtens ist?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

- Bankkosten würde ich so nicht akzeptieren. Ich würde erst mal nur 3,65€ akzeptieren und ansonsten einen Rechnungsbeleg der Gläubiger-Bank verlangen.
- Adressermittlung maximal 10€ (derzeitige Kosten für Schufa Adfinder). Auch hier einen Rechnungsbeleg verlangen.
- Die "Kosten für konkrete Betreibung" würde ich als frei erfunden zurückweisen. Gemäß BGH dürfen bei Rücklastschriften keinerlei Bearbeitungsgebühren vom Schuldner gefordert werden.
Den Rest würde ich zweckgebunden überweisen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort, mepeisen.

Ich hatte bereits mit der InterCard ein kurzes Gespräch. Die 8€ Bankkosten würden sich aus der alten Bank und InterCard zusammenstellen. Nachdem ich mit den anderen Informationen nicht viel anfangen konnto, hab ich erstmal der Person mitgeteilt das ich mich rechtlich erkunden muss und hab das Gespräch beendet.

Dann werde ich erstmal so vorgehen wie du es sagst und mit alles Belegen lassen, vielen Dank! :)

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt kein "Alte Bank und Intercard". Es gibt ausschließlich diejenigen Kosten, die die Ziel-Bank der Kaufland in Rechnung stellt. Deine alte Bank stellt der Kaufland keine Rechnung aus und erhebt keine Rücklastschriftgebühren.

Sie erhebt maximal eine Gebühr für die Post-Benachrichtigung an dich, aber selbst das fordert deine Bank von dir und nicht von der Kaufland.

Alles andere ist frei erfunden. Und wenn Intercard irgendwelche Bearbeitungsaufwände hätte gilt das, was ich vorher geschrieben habe: Bearbeitungsaufwände fallen dem Gläubiger selbst zur Last. Ob er die Bearbeitung selbst vornimmt oder an eine Intercard outsourct, ist irrelevant.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay danke. Steht das evtl unter irgendeinen Absatz im BGH, damit ich das im Schreiben an die Bank gleich verwenden kann?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb481824-65):
amit ich das im Schreiben an die Bank gleich verwenden kann?

An welche Bank will man denn was genau schreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

An die InterCard Bank, bei der ich nie Kunde war. Das ich den zusatzlichen Zahlungsaufforderungen der InterCard Bearbeitungsaufwänden widerspreche. Den belegten Bankkosten und Adressauskunftskosten werde ich nachkommen, wenn mir die Bank einen Beleg gesendet hat, welcher demnächst eintreffen müsste.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt keine "InterCard Bank". InterCard ist ein Dienstleistungsunternehmen, was bei den Kartenzahlungen hilft.

Ich würde denen folgendes schicken: "Werte Intercard. Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht überwiesen: Hauptforderung, 3,65€ Rücklastschriftkosten, 2,50€ Zinsen und Briefporto, 10€ Adressermittlung. Die übrigen Forderungen weise ich als frei erfunden zurück. Wenn Sie etwas fordern, möchten Sie mir diese Sachkosten mittels Rechnungskopie nachweisen, sowohl die Rücklastschriftgebühr als auch die Adressermittlungsgebühr. Ich behalte mir vor, zu hohe Gebühren mit Verweis auf §254 BGB zurück zu weisen. Darüber hinaus verweise ich auf die ständige Rechtsprechung des BGH, wonach Personalkosten und Bearbeitungsgebühren nicht dem Schuldner auferlegt werden dürfen. Ich diskutiere nicht. Ich untersage die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Von Anwaltsschreiben und Inkassoschreiben lasse ich mich nicht beeindrucken."

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mit Intercard telefoniert man nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay Feedback:

Die Intercard hat auf mein Telefonat antwortet. Immerhin sind sie über 50% der Gebühren runter gegangen, das langt mir. Die zusätzlichen Gebrühren betragen jetzt 22,79€. Das ist für mich die Schmerzgrenze. ^^ Kann sein das es noch erfolgreicher gehen könnte aber das ist mir der Stress nicht Wert.

Danke in der Hinsicht für euren Rat!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann sein das es noch erfolgreicher gehen könnte aber das ist mir der Stress nicht Wert.

Frag dich doch mal, warum die freiwillig auf angeblich ihnen zustehendes Geld verzichten?
Natürlich ist es deine Entscheidung. Aber solange sie sich erfolgreich mit frei erfundenem Quatsch illegal bereichern, solange hören Inkassos auch nie damit auf ;-)

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2018 19:53

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Wahrscheinlich hast du da Recht. Man fühlt sich nur nicht sehr sicher falls es mal
zu einer Strafanzeige kommen sollte, im Internet ließt man ja ein paar mal das es dazu kam. :/

Ich hab ein 2. Problem mit einer anderen Inkasso Firma, der CCS Inkasso, Die Forderung:

Hauptforderung 6,71€ (Netto einkauf)
Bankrücklastschriftkosten 5,50€
Adressermittlungskosten 20,00€
Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9,90€
Mahnspesen 5,00€

Insgesamt: 47,11€.

Ich hab ihnen genau das geschrieben und an Geld überwiesen was du mir oben geschrieben hast. Ihre Antwort darauf war folgende:

Zitat:
Sie zahlten am 05.12.2017 mit Ihrer girocard bei Netto Marken Discount und autorisierten den Lastschrifteinzug auf dem entsprechenden Bankkonto (Sparkasse) mittels Unterschrift. Hierfür unterzeichneten Sie einen Lastschriftbeleg, mit dem Sie die Ingenico Payment Services GmbH ermächtigten, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.



Infolgedessen versuchte die Ingenico Payment Services GmbH den Betrag rechtmäßig abzubuchen, was jedoch scheiterte und von Ihrer Hausbank mit dem Rückgabegrund „Konto aufgelöst" zurückgegeben wurde. Jede von der Bank nicht eingelöste Lastschrift verursacht Bankgebühren in Höhe von 5,50 Euro. Zugleich verursacht eine Rücklastschrift einen Bearbeitungsaufwand bei der Ingenico Payment Services GmbH, der mit 9,90 Euro in Rechnung gestellt wird.



Wenn Sie Ihre girocard-Karte zur Lastschriftzahlung einsetzen, sind Sie verpflichtet, auf dem entsprechenden Konto die notwendige Deckung vorzuhalten sowie das Bestehen und die Gültigkeit des Kontos zu gewährleisten, um den Lastschrifteinzug zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 2009, 3570, 3571). Bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges befinden Sie sich mit der Erfüllung des fälligen Kaufpreises in Verzug. Somit sind die infolge des Verzugs entstandenen Kosten als Verzugsschaden ersatzfähig und demnach von Ihnen zu tragen.



Sodann leitete die Ingenico Payment Services GmbH die Adressermittlung bei Ihrer Hausbank ein. Die Sparkasse berechnet für die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.



Anschließend wurden wir von der Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der offenen Forderung beauftragt.



Ihre Teilzahlung von 23,76 Euro haben wir erhalten.



Der somit noch offene Forderungsbetrag beläuft sich auf 23,35 Euro, den Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens AZ 109582473 spätestens bis zum 21.01.2018 (Datum des Zahlungseingangs) auf unser Konto überweisen.


Im Anhang war noch ein Dokument für die Adressermittlungskosten, was für mich nicht nach einem Rechnungsbeleg aussah.

https://www.dropbox.com/s/nuglz12g43nvybv/109582473AE.pdf?dl=0

Ist das für dich ein Rechnugsbeleg?

Ich hatte vor folgendes zu Antworten:

Zitat:
Sehr geehrte Credit & Collections Service GmbH,

in ihrem Anhang sehe ich keine Belege. Ich wiederhole - "Wenn Sie etwas fordern, möchten Sie mir diese Sachkosten mittels Rechnungskopie nachweisen, sowohl die Rücklastschriftgebühr als auch die Adressermittlungsgebühr." Was sie mir versendet haben, ist keine Rechnungskopie.

Es kam zwar wegen eines Kontowechsels zu Problemen, kann mich aber nicht genau an jeden bzw. diesen Einkauf erinnern.
Deswegen würde ich gerne den Kassenbon mit meiner Unterschrift von dem Netto Einkauf sehen. Ebenso möchte noch hinzufügen, Mahnspesen oder Mahnungen sind mit dem 1. Schreiben rechtswidrig, somit brauchen wir über die 5€ Mahnspesen nicht diskutieren.

Ich werde ihren Zahlungenforderungen natürlich Folgen, sobald ich gültige Belege vorfinde. Wenn sie dies nicht akzeptieren, würde ich in Zukunft die Regelung über meine Rechtschutzversicherung vorziehen.

mit freundlichen Grüßen,
xxx


Würdest du das so absegnen?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
falls es mal zu einer Strafanzeige kommen sollte

Strafanzeige? Weswegen. Selbst mit viel Fantasie fällt mir kein Straftatbestand ein. Die Hauptforderung wird ja bezahlt und Schlamperei ist kein Vorsatz. Das sollte einem halt nicht so oft passieren...

Da dir das mehr als einmal passiert ist, wird die Luft etwas dünner.

Zitat:
Ist das für dich ein Rechnugsbeleg?

Das ist eine Überweisung, keine Rechnung. Vielleicht mal deine Bank fragen, ob sie eine Rechnung über 20€ ausgestellt hat für diese Adressanfrage. Ich würde gegenhalten, dass ein entsprechendes Schufa-Produkt (Adfinder) nur 10€ kostet.

Zitat:
Würdest du das so absegnen?

Ich segne nichts ab, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber meine private Meinung ist, dass das Schreiben so verkehrt nicht ist. Ich würde noch ergänzen, dass der angebliche "Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH" frei erfunden ist und gegen die ständige Rechtsprechung des BGH verstößt, wonach Personalaufwände u.ä. dem Gläubiger selbst zur Last fallen.

Inkassogebühren fordert die CCS nicht? Das verwundert etwas. Sie werden doch nicht etwa eingesehen haben, dass sie wegen konzerninternen Forderungen nur 0,00€ an Inkassogebühren fordern dürfen? Oder hattest du hier etwa die Inkassogebühren mit bezahlt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
fb481824-65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich melde mich mal zurück. Heute hat sich die CCS Inkasso zurückgemeldet und es kam eine weitere Zahlungsaufforderung hinzu. Geschäftsgebühr 22,50€ (§280 , 241 , 286 BGB ).

Ich aber warte immernoch auf den Beleg der Adressermittlung, somit ist die Geschäftsgebühr ungültig, denk ich jedenfalls.
Hab denen das auch so zurück geschrieben.

Mal schauen wie das endet.

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