Finanzierung Kauf Bestandsimmobilie

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
pa451882-76
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Finanzierung Kauf Bestandsimmobilie

Hallo, es gab doch mal einen Vorfall, wo Darlehen verkauft wurden und das kaufende Institut hat dann den kompletten Darlehensbetrag nochmal gefordert oder konnte die Zinsen anpassen. Ist dieses Vorgehen wirksam entschärft worden???

Bei unserer Anfrage auf ein Darlehen steht:

"Die Bank darf ohne Zustimmung des Darlehensnehmers die Forderungen aus diesem Darlehensvertrag, sowie die in diesem Zusammenhang bestellten Sicherheiten, insbesondere die Grundschulden, an einen Dritten abtreten oder das Vertragsverhältnis - einschließlich der zu stellenden Sicherheiten - auf einen Dritten übertragen, soweit nicht der Darlehensnehmer der Übertragung zustimmen muss."

Kann jemand sagen, ob hier dann noch das Risiko wie damals (ich glaube 2008) besteht?

Viele Grüße

Böse Bank?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich glaube, durch Risikobegrenzungsgesetz dürfte das jetzt nicht mehr so risikoreich sein wenn es denn überhaupt geht.

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#2
 Von 
pa451882-76
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachfrage: hat jemand Erfahrungen, dass Banken oder Versicherungen solche Paragraphen in Verträgen streichen oder abändern?

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von pa451882-76):
Nachfrage: hat jemand Erfahrungen, dass Banken oder Versicherungen solche Paragraphen in Verträgen streichen oder abändern?

Streichen werden die das nicht, da es Standardverträge sind.
Man kann sich aber zu dem Vertrag ein ergänzendes Schreiben geben lassen, welches der Bank den Verkauf des Kredits untersagt.
So war es damals bei mir.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon abgesehen darf man bei existierenden Verträgen nicht einfach willkürlich und einseitig Verträge abändern oder Zinsen anpassen. Man darf auch als Käufer ausschließlich das, was der ursprüngliche Kreditgeber gedurft hätte. Das BGB schreibt umgekehrt vor, dass ein neuer Gläubiger nach Abtretung sich alle Einwände gefallen lassen muss, die der Schuldner auch dem ursprünglichen Gläubiger gegenüber machen durfte.

Meinem Wissen nach ist es gerade bei Krediten doch so, dass der Kreditverkauf tatsächlich ursprünglich im Vertrag vorgesehen und vereinbart sein musste. Leider versteckt sich das auch manches mal in Absätzen, die so wild geschrieben sind, auch sprachlich, dass man als Laie absolut keine Ahnung hat, was das inhaltlich sein soll. Inwieweit die neuen Kreditrichtlinien mit den von der EU verlangten verständlichen Verbraucherabsätzen da Abhilfe geschaffen haben, da wäre ich aber überfragt.

Zitat:
und das kaufende Institut hat dann den kompletten Darlehensbetrag nochmal gefordert oder konnte die Zinsen anpassen

Entsprechend wäre das hier völliger Unsinn. Also mal davon ausgehend, dass schon A) ein Teil abbezahlt war und B) beispielsweise eine noch wirksame Zinsbindung vorliegt.

Was mir aber schonmal in Einzelfällen bei Einigen unterkam war folgendes Szenario: Man verkaufe den Kredit, lasse den Kreditnehmer im Ungewissen und schreibe nur "Man werde sich melden". Man höre mit der Lastschrift auf, schreibe weder Mahnung noch ähnliches und provoziere so einen Verzug, alleine weil der Schuldner nicht weiß, was los ist und wohin er überweisen soll. Dann kündige man den Vertrag und schlage mit angeblich doppelt so hohen Verzugszinsen als ursprünglichem Kreditzins einfach einen "Gewinn" drauf.

Das passierte schon einige Male bei solchen "Krediten ohne Schufa" in Richtung Schweizer "Banken". Ich nenne keinen Namen, denn diese lesen hier mit und verlangen dann gerne von den Plattformbetreibern eine Löschung. Die Moderatoren wissen (leider) wovon ich rede. Daher kann man vor so etwas nur warnen und nur empfehlen: Klärt mit euren Banken immer schriftlich, dass solche Kreditverkäufe nicht möglich sind. dann gibt es auch kein böses Erwachen mit solchen in meinen Augen "anrüchigen" Konstrukten.

-- Editiert von mepeisen am 23.10.2018 07:51

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ist ja ein schöner Aufsatz,
mepeisen,

geht aber vermutlich am Thema vorbei, da Du den Hintergrund der Frage nicht verstanden hast.

Auch aktuell valutieren Grundschulden unabhängig vom Darlehnsvertrag. Aber es wurden nach den damaligen negativen Ereignissen Vorkehrungen geschaffen, die Wiederholungen ausschließen sollen.
Ich habe jetzt nicht nachgesehen, ob dies eine Regelung des in der Antwort 1 genannten Gesetzes ist.

Die Antwort auf eure Anfrage "paxxxx" bietet aber die gewünschte Sicherheit.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
geht aber vermutlich am Thema vorbei, da Du den Hintergrund der Frage nicht verstanden hast.

Gegenfrage: Wo steht hier etwas von valutierenden Grundschulden und deren Abtretung/Verkauf bzw. worauf willst du denn da hinaus? Dem TE geht es erst mal nur um einen Kreditvertrag und (sehr allgemein) die Frage nach Konditionsänderung nach einer Abtretung/ einem Verkauf.

Und da gilt erst mal: Der Vertrag ist verbindlich. Ohne Wenn und Aber. Wenn der Vertrag Konditionsänderungen zuließ, dann ließ er es vorher zu. Wenn nicht, dann nicht. Und ein Forderungsverkauf, eine Abtretung oder welches Konstrukt auch immer, ändert daran exakt rein gar nichts. Es gilt kein Standardvertrag irgendeines Bankengremiums oder wie auch immer, sondern exakt das, was man unterzeichnet. Im Nachhinein streichen ist nicht, im Vorfeld vor Unterzeichnung, tja, da muss man sich halt den Vertrag mal genau durchlesen.

Der zweite Teil meiner Antwort geht vielleicht schon etwas am Thema vorbei, ok. Aber dann auch wieder nicht, denn es gibt halt unseriöse Kreditgeber, die mit genau solchen Dingen arbeiten, um möglichst viel Gewinn aus einem Vertragsverhältnis herauszuziehen. Mag für den TE irrelevant sein, aber ich warne trotzdem in diesem Zusammenhang gerne mal davor.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wo steht hier etwas von valutierenden Grundschulden und deren Abtretung/Verkauf bzw. worauf willst du denn da hinaus?


Das steht nirgendwo, was wohl daran liegt, dass der Fragesteller selbst nicht mehr so genau weiß, welches Problem es vor einigen Jahren gab und jetzt Dinge verwechselt.

Tatsächlich wurden vor einigen Jahren die Grundschulden unabhängig vom eigentlichen Darlehen verkauft und daraus dann die Zwangsversteigerung betrieben, obwohl die Darlehensraten immer pünktlich bezahlt wurden.
https://www.geldtipps.de/immobilien/themen/verkauf-von-immobiliendarlehen-an-eine-heuschrecke

Um sich vor so einem Vorgehen zu schützen ist eine Zweckerklärung der Bank erforderlich. Außerdem ist die in dem Artikel genannte Gesetzesänderung inzwischen längst in Kraft getreten.

Die Abgabe der Zweckerklärung ist aber nach meiner Kenntnis inzwischen Standard bei Darlehensverträgen. Die Übertragung oder die Abtretung des gesamten Darlehens ist jedoch eine andere Sache.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Tatsächlich wurden vor einigen Jahren die Grundschulden unabhängig vom eigentlichen Darlehen verkauft und daraus dann die Zwangsversteigerung betrieben, obwohl die Darlehensraten immer pünktlich bezahlt wurden.

OK, dann hast du Recht, dass meine Antwort etwas daran vorbei gehen würde. Oder sagen wir es anders: Dein Hinweis und die übrigen Hinweise von mir und anderen ergänzen sich ideal ;-)

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