Fehlüberweisung auf P-Konto

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
SH170
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlüberweisung auf P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein kleines Problem. Im April 2015 hat mein Vater in meinem Namen Kindergeld für mich beantragt. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, weshalb ich natürlich auch einen sogenannten Abzweigungsantrag gestellt habe. Dadurch fließt das Kindergeld auf mein eigenes Konto. Soweit läuft es. Nun wurde mein Abzweigungsantrag leider (auf Grund des Poststreiks) der Familienkasse verspätet zugestellt (natürlich als Absender meine Schuld).

Das hatte zu Folge, dass die Nachzahlung des Kindergeldes auf das Konto meines Vaters überwiesen wurde und hier ist das Problem. Mein Vater hat auf Grund hoher Schulden ein P-Konto. Das bedeutet, dass er über seine Gelder nur bis zu einem bestimmten Freibetrag verfügen darf. Dieser ist jedoch regelmäßig erreicht. Ich brauche das Geld unbedingt, da ich sonst starke finanzielle Schwierigkeiten bekomme.

Also feststeht, dass sich auf seinem Konto nun Gelder befinden, die für mich bestimmt sind. Ich bitte Euch um hilfreiche Informationen oder Ratschläge, die mich in meinem weiteren Vorgehen unterstützen könnten. Kritik ist nicht notwendig, da ich mir meiner Mitschuld durchaus bewusst bin. Ist ein gemeinsames Gespräch mit seiner Bank in dem Fall sinnvoll? Ist das Geld nun vielleicht (für mich) verloren und wird seinen Gläubigern zugestellt? Kann ich rechtliche Schritte vornehmen? Gibt es Gesetze, die solch einen Sachverhalt beschreiben? Hat die Familienkasse das Recht, diesen Betrag zurückzuholen?

Denkbar ist, dass eine Rücküberweisung meines Vaters dazu führt, dass der Betrag als "verfügt/verwendet" aufgefasst wird und der Freibetrag meines Vaters in Höhe des überwiesenen Betrags reduziert wird. Das darf auf keinen Fall passieren, da er sonst seine Unkosten (Miete, Lebensunterhalt etc.) nicht mehr tragen kann.

Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt und bin für jede Hilfe dankbar!

Mit besten Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Ich denke mal das sollte eigentlich kein unlösbares Problem sein.

Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar, und mit entsprechender Bescheinigung der Kindergeldstelle (oder notfalls über eine Gerichtliche Entscheidung) und Vorlage dieser bei der Bank sollte es möglich sein dass der Freibetrag bei deinem Vater um dieses Kindergeld erhöht wird, und er dir den Betrag überweisen kann.

Also am besten einfach mal vorab bei der Bank (deines Vaters) das Problem ansprechen.

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