Erstattung Kreditgebühren Santander

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
A.W.73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Kreditgebühren Santander

Hallo zusammen,

ich habe nach dem ersten Urteil des BGH in 2014 sofort mit Musterschreiben die Kreditgebühren (600,90 €) für Autokredit aus 2009 bei der Santander zurückgefordert nebst Zinsen. Da kam sofort eine Ablehnung, verjährt bla, bla, bla... Nach dem zweiten BGH-Urteil im Oktober 2014 bekomme ich plötzlich am 04.11.2014 einen Brief von der Santander, in dem Sie schreiben, dass sie wegen der neuen Rechtslage jetzt doch erstatten. Die Verjährung sei aufgehoben, ich müsste nichts mehr tun als warten, dann erstatten sie die Gebühren. Nachdem am 05.01.2015 immer noch kein Schreiben zur Erstattung und auch keine Buchung vorlag, hab ich dort mal angerufen. Eine Mitarbeiterin kam mit der Aussage, das alle Kunden, die im November (also auch ich) ein o. e. Schreiben bekommen haben, bis Ende Januar die Gebühren erstattet bekommen. Im April 2015 ist wieder nichts passiert, also erneut angerufen dort. Diesmal sagte ein anderer Mitarbeiter, die Info vom Januar sei totaler Quatsch, die Bearbeitung dauere noch länger, das Geld wird dann kommentarlos überwiesen. Ende Juni nichts passiert. Mitte Juli haben wir den noch laufenden Kredit dann vorzeitig getilgt, und jetzt kommt der Hammer:

Der Schlusskontoauszug kommt gestern:

1. unklarer Punkt: Kreditgebühren Erstattung +79,52 € (passt ja irgendwie nicht zu 600,90 € + Zinsen für 5,5 Jahre.)
2. unklarer Punkt: Entgelt Ablösung -110,70 € (kann in den AGB und Kreditunterlagen nichts finden, was auf eine solche Gebühr hinweist)
3. unklarer Punkt: Restausbuchung -1,00 € (eine Gebühr für das endgültige Ausbuchen des Kredites aus deren Büchern???)

Jetzt bin ich richtig sauer wegen der völlig unzureichenden Erstattung der Bearbeitungsgebühren u n d einer total frechen Gebühr, obwohl ich ja 1,5 Jahre vorzeitig getilgt habe. So kann man sich entgangene Zinsen auch holen.

Außerdem kann ich beim besten Willen nicht erkennen, wo sich die Erstattung der Zinsen wegen der vorzeitigen Tilgung entnehmen lässt, da müsste doch was gekürzt sein. Laut den angegebenen Summen sind das die vollen Raten, die ich auch bis zum Ende gezahlt hätte, wenn ich nicht vorab getilgt hätte.

Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Muss ich jetzt doch zum Anwalt?

Kommen die Gebühren vielleicht doch noch extra?

Langsam weiß ich nicht mehr weiter.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

eine genaue Antwort ist nur möglich, wenn man die genauen Vertragskonditionen kennt.

Zu deinen Fragen:
1. Die Erstattung der Kreditgebühr ist zu gering (wenn deine Angaben stimmen). Warum das so ist, würde ich die Bank fragen. Es ist auch möglich, dass der Rest noch nachträglich ausgezahlt wird. Es muss ja nicht zwingend auf das Kreditkonto gebucht werden. Die Bank kann es auch auf ein Girokonto überweisen.

2. Das Entgelt für die Ablösung ist nicht total frech. Vorzeitige Ablösegebühren sind rechtmäßig und regelmäßig in den Vertragskonditionen ausgewiesen. Sie sind Ausgleich für den Zinsschaden der Bank. Da du jetzt weniger Raten (18 Raten) zahlst, zahlst du auch 18 mal die Kreditzinsen nicht. Dafür kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Google einfach mal "vorzeitige Ablösegebühr/ Vorfälligkeitsentschädigung".
Hast du vor der Zahlung eine Ablöseberechnung bei der Bank angefordert?

3. Restausbuchung -1,00 EUR bedeutet, dass nach Verrechnung der Bearbeitungsgebühr-Erstattung, der vorzeitige Ablösegebühr und deiner Zahlung der Kreditsaldo noch nicht ausgeglichen war. Genau 1,- EUR war noch auf dem Konto. Den hättest du eigentlich noch zahlen müssen. Der Bank war es aber augenscheinlich nicht lohnend genug, für einen Euro einen Schreiben aufzusetzen, und deshalb hat sie den Betrag ausgebucht (= auf die Zahlung verzichtet).

Eine Erstattung der Zinsen wirst du nicht finden. Warum auch? Du kannst nichts erstattet bekommen, was du nicht bezahlt hast.
Die Zinsen werden nicht auf einmal gezahlt, sondern Rate für Rate.
In jeder Rate wird ein Teil des Geldes für die Tilgung der Darlehenssumme genommen, der andere Teil ist die Zinszahlung.
Bei jeder Rate wird dann der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer.
Die Zinsen werden bei jeder Ratenzahlung berechnet.
Deswegen sind Zinsen weder im Voraus berechnet, noch im Voraus bezahlt.

Im Gegenteil: Durch die vorzeitige Tilgung der Darlehenssumme (und nur der Summe) fehlt 18 mal (1,5 Jahre) der Zinsanteil der Ratenzahlung. Der Bank entgeht also der Umsatz.
Dafür verlangt die Bank eine Entschädigung, und das ist die "total freche" vorzeitige Ablösegebühr. Die ist mit 110,- EUR recht gering. Sind das zufällig 0,5% vom Restkreditsaldo vor der Ablösung?

Gruß,
sveny80

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