Drastische Erhöhung der Kontoführungsgebühren

24. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Maranta
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Drastische Erhöhung der Kontoführungsgebühren

Ich habe schon seit mehreren Jahren ein Online-Konto bei der Volksbank, wofür ich eine monatliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 5 Euro bezahle. Jetzt teilte die Bank mir mit, dass sie zum 1.7. neue Kontomodelle einführen wird. Demnach würde die Grundgebühr für das Online-Konto schonmal 6,48 Euro betragen zuzüglich Kosten für z. B. Überweisungen am SB-Terminal (1,00 Euro !!!), Auszahlungen am Geldautomaten , Buchungen, Bank-Card etc. Alternativ dazu werden weitere Modelle angeboten. Das günstigste Modell würde monatlich mind. 7,99 Euro kosten. Dies entspräche eine Erhöhung gegenber meines derzeitigen Kontos um mindestens 60 %!!! Ist eine solche Erhöhung gerechtferigt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Warum sollen die nicht die Gebühren um 30-200% erhöhen dürfen? Volksbank ist keine Wohlfahrtskasse. Wechseln und viel Geld sparen!

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proporttional zu einer Fragestellung."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ist eine solche Erhöhung gerechtferigt?

Das kan hier keiner beurteieln, da wir die betriebswirtschaftlichen Analysen der Bank nicht kennen.

Aber anscheinend ist es aus Sicht der Bank gerechtfertigt.



PS: Bei meiner Bank zahle ich gar nichts, im Gegenteil ich bekomme sogar einmal in Jahr Geld weil ich Kunde bei denen bin.

Wie der Vorredner schon sagte, wechseln und Geld sparen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nach Ansicht des BGH sind folgendende Gebühren rechtmäßig:

-Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos
-Entgelt für die Kontenpfändung
-Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Dauerauftägen, Überweisungen sowie für Benachrichtigungen
-Entgelt für Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto (Buchungsposten)

Sie muss in jedem Fall mindestens fünf Buchungsvorgänge im Monat kostenlos anbieten. Für die Abhebung am Geldautomaten kann die Bank jedoch einen Buchungsposten veranschlagen, da sie den Automaten rund um die Uhr bereitstellt. Allerdings müssen Kunden dann die Möglichkeit haben, kostenlos am Schlle:
http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte

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