Dauer der Überweisung

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)
Dauer der Überweisung

Hallo,

kann mir jemand sagen, wo finde ich das Gesetz oder §, der besagt wie lange eine Überweisung dauern darf?

Ausserdem kann mir jemand sagen, was ist mit dem Geld, wenn z.B. Konto A verlassen würde aber auf das Konto B noch nicht zur verfügung steht.

Ist das geld beim Kurierfahrer, der das geld von A nach B bringt?

Ist das auch irgendwie geregelt?

Danke euch.

-- Editiert sanda.erich am 01.02.2013 11:04

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

BGB §675s.

Ich mag die Vorstellung, dass bei jeder Überweisung ein Kurierfahrer das Geld entgegennimmt und zur Bank des Adressaten bringt :smoke:


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#2
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

BGB §675 besagt innerhalb 24 std. aber das ist auch nicht klar.

Wenn ich eine überweisung um 20:20 abgebe, muss sie bis spätestens am nächsten tag 20:20 uhr gutgeschrieben.

Aber was ist mit dem geld in diese zwischen zeit? weder zahlungsabsender noch der zahlungsempfänger könne über diese betrag verfügen. WO ist das Geld?

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"Sollte jemand Rechtschreibfehler finden, bitte behalte dies für dich.

ErichGo!

Wir sind die Sk"

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#4
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Was ist das für ein ****** forum.

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"Sollte jemand Rechtschreibfehler finden, bitte behalte dies für dich.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
BGB §675 besagt innerhalb 24 std. aber das ist auch nicht klar.

Das ist schlichtweg falsch. Es geht um den nächsten Geschäftstag. Da Banken durchaus auch schon beispielsweise um 20 Uhr Buchungstagsabschlüsse haben, da zudem an Wochenenden und Feiertagen traditionell keine Geschäftstage sind, fallen diese bei der Berechnung weg.

quote:
WO ist das Geld?

Die Bafin schreibt vor, dass Buchungen und Gegenbuchungen ausgeglichen sein müssen. Verschwinden tut Geld auf desem Weg nicht.
Ist das Geld länger unterwegs gibt es die Option, die Buchung zu valutieren.
War das Geld beispielsweise am 30.12. angewiesen worden könnte es wegen Jahresabschlüssen (und damit verbundenem Aussetzen der geschäftstage) beispielsweise erst verzögert am 2.1. gutgeschrieben werden. Hier könnten in der Buchung nun zwei Datümer eingetragen werden:
A) Das tatsächliche technische Buchungsdatum
B) Das Valutadatum vom 30.12., was für Zinsberechnungen angefürht wird.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo >von mepeisen,

Das gemeint werden Arbeitstage ist mir schon klar. Aber trotzdem, ist die Frage, ob die Banken Verpflichtet sind immerhalb 24 std. zu Buchungen und Gegenbuchungen.

ein Beispiel: ich habe 2 Konten bei verschiedene banken.

Meine überweisung per onlinebanking habe ich Sie abend um 17:30 gemacht und gleichzeitig aus mein Konto abgebucht und standen nicht mehr zur verfügung.

Das geld ist auf mein andere konto erst 46 stunden später eingegangen. es lag kein Feiertag oder wochenende dazwischen.

Da ich in diese zeit nicht das geld hatte, wer hatte es?
Ich nehme an eine der banken, die in diese zeit mit das geld arbeitet.



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ErichGo!

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

bleiben wir mal bei 20:00 Uhr, 17:30 Uhr ist mir nicht eindeutig genug.

Wenn du also um 20:00 Uhr eine Onlineüberweisung veranlasst, dann wird diese bei dir mit Valuta Folgetag gebucht und beim Empfänger noch einen Tag später.

Jedenfalls sollte in der Regel nur ein Tag Differenz zwischen den Valutatagen liegen.

Vergiss' mal die 24 Stunden, es geht um Tage (eben 1 Tag), und so meint es imho auch das Gesetz. Es gibt auch keine Zinsen für halbe Tage (zumindest nicht für Normalkunden).

Tag bedeutet IMMER Bankarbeitstag, also ohne Wochende und Feiertage.

Stefan

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