Darlehensvertrag/Vorgehensweise der Bank rechtlich in Ordnung?

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Natsche
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Darlehensvertrag/Vorgehensweise der Bank rechtlich in Ordnung?

Ich habe vor einem Jahr ein Auto gekauft.
Käufer bin ich. Ich habe mehr als die Hälfte der Kaufsumme angezahlt der Rest wurde als Darlehen über eine Bank finanziert.
1. Darlehensnehmer bin ich, mein Mann ist 2. Darlehensnehmer. Wir haften gesamtschuldnerisch. Die monatlichen Raten wurden von meinem Konto abgebucht, es ist keine Rate offen.
Nun ist mein Mann verstorben und ich habe das telefonisch der Bank gemeldet und gleichzeitig darum gebeten, die Restschuld zu begleichen und den Kredit abzulösen. Ich wurde noch gefragt, ob es weitere Erben gibt. Das habe ich bestätigt und noch mitgeteilt, dass das finanzierte Auto als Ersatz für mein vorheriges Auto gekauft wurde und die Anzahlung von der gezahlten Versicherungssumme für mein zuvor zu Schrott gefahrene Auto bezahlt wurde, was ich in die Ehe mit eingebracht habe. Ich habe auch erwähnt, dass wir getrennte Konten führen und demnach das Auto nicht ins Erbe fällt.
Mir wurde telefonisch die Ablösesumme genannt und ich solle es auf das Konto xxxxxx bis xxxxx einzahlen, wenn Gutschrift eingeht, bekomme ich nach einigen Tagen die bei der Bank hinterlegte Zulassungsbescheinigung zugeschickt.
Ich bat noch um diese Angaben schriftlicher Form.
Nachdem ich nach 14 Tagen noch immer nichts schriftliches in den Händen hatte, habe ich eine EMail gesandt und alle mir mündlich gesagten Angaben erwähnt und um Bestätigung gebeten.
Vor 2 Tagen erhielt ich ein Schreiben, mir wäre ein Finanzierungsvorschlag in Schriftform geschickt worden (ich habe nichts erhalten!) und die Bank benötigt Angaben zu den anderen Erben.
Die Umschreibung in der Zulassung Teil II könne nur auf eine im Finanzierungsvertrag aufgeführte Person vorgenommen werden (bin ich ja!).
Heute kam ein Schreiben der Bank, mit Angaben zur Überweisung der Restschuld, da ist allerdings eine andere Kontonummer als im Telefonat aufgeführt)
Weiterhin steht: " die Aushändigung des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II kann jedoch erst nach Klärung der Erbfolge erfolgen".
Handelt die Bank rechtmäßig?  Ich muss noch erwähnen, die Restschuld ist durch mich durchaus finanzierbar und es ist kein hoher Betrag mehr offen. Ausreichend Sicherheiten kann ich bieten.
Meine Frage, was bezweckt die Bank und ist es üblich zuerst evtl. Erben zu ermitteln, die übrigens keinerlei Interesse am Auto haben.
Ich würde mich über eine kompetente Antwort freuen

-- Editier von Natsche am 27.04.2017 21:35

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Handelt die Bank rechtmäßig?

Gegenfrage: Wer steht im Kaufvertrag des Autos? Wenn da beide stehen, also Mann und Frau, dann ist das durchaus im ersten Schritt in Ordnung. Selbst wenn das Auto mit in die Ehe gebracht wurde: Es gehört erst mal beiden und damit zur Hälfte den Erben (wer auch immer das sei). die Bank handelt hier dann aus Selbstschutz, denn sie darf ja nicht einfach so entscheiden, wem etwas gehört, was in die Erbmasse fällt.

Gedanklich also mal die Frage nach der Bezahlung des Kredites und der Frage, wem das Auto dann gehört, trennen.

Gibt es denn weitere Erben? Sprich: Kinder/Enkelkinder? Oder leben die Eltern des Mannes noch? Wenn nicht, könnte man doch IMHO mit Annahme des Erbes und Bestätigung des Gerichtes über das angenommene Erbe bei der Bank für Klärung sorgen können.

Wenn aber nur die Frau im Kaufvertrag des Autos steht und es nur ihr gehört, ist es fragwürdig, was die Bank macht. Wenn der Kredit bezahlt wird, hat sie die Papiere herauszugeben. Da gibt es auch nichts umzuschreiben o.ä.

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#2
 Von 
Natsche
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Kaufvertrag ist allein auf Frau ausgestellt.
Da Ehemann zu 100% schwerbehindert ist und nur mit Eintrag in den Kfz- Papieren Steuererleichterungen beantragen kann, ist er als Halter eingetragen.
Wurde der Bank im Gespräch auch so mitgeteilt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wurde der Bank im Gespräch auch so mitgeteilt.

Kann man bestimmt nicht beweisen.
Dürfte aber uninteressant sein.

Ich würde die Bank auf den Unterschied zwischen Halter und Besitzer/Eigentümer eines Autos aufmerksam machen, den Kaufvertrag in Kopie vorlegen. Und ich würde sie bitten, nochmals ihre Haltung, dass das Auto irgendwie in die Erbmasse fallen würde, zu überdenken.

Die Frage ist nun, wie akut das ist. Wenn man mit der Bank verabredet, dass man ohnehin erst mal den Kredit weiter abbezahlt, kann man ja in einer relativen Entspanntheit an die Klärung gehen.
Wenn der Kredit sofort komplett bezahlt werden soll, dann würde ich genau das tun und der Bank vorsichtig schreiben "Wenn Sie auf ihrer Darstellung beharren, muss ich mir einen Anwalt suchen."

Immer im Hinterkopf: Die Bank hat das Problem, dass sie sich seitens weiterer Erben angreifbar macht, würde Erbmasse "verschwinden" und sie dabei Fehler machen. Daher will eine Bank üblicherweise Gerichtsbeschlüsse sehen, wer ins Erbe eintritt und der bekommt dann auch ggf. die Verfügungsgewalt. Man muss denke ich der Bank deswegen genau diesen Unterschied klar machen, dass der verstorbene Mann nie Eigentümer des Autos war.

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#4
 Von 
Natsche
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke mepeisen für die Antwort.
Ich werde jetzt die Kfz Papiere von der Bank an die Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen, mich in die Papiere eintragen lassen und dann entspannt die ganzen Belege, die mich als Eigentümer des Autos ausweisen, der Bank zukommen lassen. Damit kann ich eindeutig den Kauf, aus welchen Mitteln die Bezahlung erfolgte und die ganze "Geschichte" des Kaufs belegen. Da ich ja im Darlehensvertrag eingetragen bin, dürfte es mit der Halterumschreibung seitens der Bank auch keine Einwände geben.
Dann bin ich auch einverstanden mit der sofortigen Tilgung der Raten. Komisch finde ich allerdings, telefonisch wurde mir vorab eine andere Kontonummer als im letzten Brief der Bank genannt!!! Hätte ich gleich überwiesen......., an den Ärger möchte ich gar nicht denken.
Sollte mir die Bank allerdings das Recht auf die Eintragung als Halter verweigern, was würdest du mir raten?
Übrigens mit den Erben gibt es keinen Ärger, die wissen über die Geschichte des Kaufs Bescheid.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Man sollte auch prüfen, in wie weit man da vertraglich vereinbarte kostenfreie Sonderzahlungen machen kann.
Das senkt die Kosten für die vorzeitige Ablöse manchmal noch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
telefonisch wurde mir vorab eine andere Kontonummer als im letzten Brief der Bank genannt!!!

Das kann einfach organisatorische Gründe haben.
A) Eine Bank lässt sich vorzeitige Kreditsummen auf ein separates Konto zahlen, parkt das Geld und rechnet dann erst mal Vorfälligkeitsentschädigung usw. aus
B) Durch den Tod eines der Kreditnehmer ist das Kreditkonto gesperrt. Ähnliche Argumentation wie oben wegen, also dem Nachlass)
Im Zweifel fragt man schriftlich nach oder hält sich lieber an das, was schriftlich bestätigt wurde.

Zitat:
Sollte mir die Bank allerdings das Recht auf die Eintragung als Halter verweigern, was würdest du mir raten?

Willst du eskalieren oder nicht? Eskalieren im Sinne von Anwalt oder lieber auf die Bank zugehen, weil du die Bank noch brauchst bzw. andere Geschäftsbeziehungen hast außer dem Kredit?

So oder so: Du hast rein praktisch ja sowieso erst mal die Verfügungsgewalt über das Auto. Du hast die Schlüssel, es steht in deiner Garage, die erben erheben keine Ansprüche und die Bank erhebt keine Ansprüche, da der Kredit bedient wird. Es ist also "nur" eine Formalität, deswegen kann man das auch gut einfach mal einen Anwalt machen lassen, wenn die Bank sich blöd stellt. Würde es halt ankündigen, dass man sich die Anwaltskosten von der Bank wiederholt als Schadensersatz. Und der Bank zeit zum Überlegen geben, ob sie mit deinem Anwalt diskutieren will oder einlenkt.

-- Editiert von mepeisen am 28.04.2017 18:49

Signatur:

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich habe damals als Miterbin ein Formular unterschrieben, in welchem ich der Bank zugesichert habe, keine Ansprüche auf den Wagen zu erheben und dieser vollständig auf meine Mutter übertragen werden könne. Es war ein bankeigenes Formular.

Fragen Sie doch mal, ob es so etwas bei Ihrer Bank auch gibt, lassen Sie es von den Mitarbeiter unterschreiben und gut ist. Vielleicht klappt es ja, viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
Natsche
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe die Namen und Adressen der Erben der Bank mitgeteilt, die können sich jetzt gern an sie wenden.
Eskalieren will ich die Sache nicht unbedingt lassen, bin sonst eher ein friedlicher Mensch, mich hat nur gestört, die Bank hat ja keinen Eigentumsnachweis haben wollen. Wäre ja alles problemlos belegbar, aber nein, die beharren stur auf die Erbfolge. Dann noch die verschiedenen Kontonummern, da liefen bei mir die Alarmglocken heiss.
Ich gebe mich jetzt erstmal zufrieden und warte auf die Mitteilung, dass die Zulassung Teil II zur Umschreibung in der Kfz-Behörde
hinterlegt wurde.
Sollte die Bank mir den Eintrag als Halter verwehren, leite ich gerichtliche Schritte ein.
Wie sagt man so schön? "Wer nicht hört muss fühlen"



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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eskalieren will ich die Sache nicht unbedingt lassen

Dann ist ein "rechtlich überflüssiges Formular" die beste Option. Also das, was fb367463-2 beschreibt. Gerade wenn man mit den Erben soweit klar und im Reinen ist.

Signatur:

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