Hallo zusammen,
mein Bruder und ich haben nach dem Tod unserer Mutter das Elternhaus geerbt.
Jeder zur Hälfte.
Da das Haus noch nicht komplett abbezahlt ist, läuft ein Darlehensvertrag bei der Spaßkasse (von meiner Mutter abgeschlossen).
Laut Aussage der Spaßkasse, haben wir keine Möglichkeit daraus zu kommen und das ganze eventuell über eine andere Bank zu finanzieren.
Da meine Mutter (warum auch immer, wir wissen es nicht) den Vertrag geändert hat, gab es auch keine Versicherung bei Todesfall mehr.
Gibt es da wirklich keine angemessene Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?
Über vernünftige Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Darlehensvertrag Erbengemeinschaft
17. Juni 2016
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Frage vom 17. Juni 2016 | 06:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag Erbengemeinschaft
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#1
Antwort vom 25. Juni 2016 | 21:35
Von
Status: Richter (8005 Beiträge, 4497x hilfreich)
Woher sollen wir wissen, was in den Vertragsbedingungen steht?
#2
Antwort vom 4. August 2016 | 10:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Welch freundliche Antwort meines Vorgängers!
Also es gibt Kündigungsfristen, an die ihr euch zu halten habt, dann kommt ihr aus dem Vertrag schon raus. Nur müsst ihr der Bank das entsprechend zahlen, dass ihr vorzeitig kündigt. Insofern erst rechnen und dann kündigen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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