Darf die Bank einen Kreditvertrag zurückziehen?

27. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)
Darf die Bank einen Kreditvertrag zurückziehen?

Hallo,

ein Freund hat vor Kurzem einen Kreditvertrag mit 15% Zinsen (unter künstlichem Druck) unterschrieben. Ihm hätte die Hälfte des Kreditbetrages gereicht, aber der Berater hat ihm noch sehr viel Bargeld angedreht.
Später zu Hause hat er alles mal durchkalkuliert und gemerkt, dass er sich das gar nicht leisten kann, was ihm die Bank da ausgerechnet hat. Nach einem weiteren Gespräch mit einer anderen Mitarbeiterin, die ihm bestätigt hat, dass das absoluter Wucher ist, was ihr Kollege da gemacht hat, möchte er jetzt entweder das viele Bargeld nehmen für eine Sondertilgung oder den Berater drauf ansprechen die Zinsen auf 9% runter zu machen.
Da die andere Hälfte nun schon in andere kleine Kredite geflossen ist und somit weg ist, hat er angst, dass es vielleicht in dem Gespräch zu einem Streit kommen könnte, weil der Berater vielleicht irgendetwas persönlich nimmt. (Ich mein, dass ist sicherlich schwer nem Abzocker nicht zu nahe zu treten.)

Die Frage ist, könnte der Berater einfach so den Kreditvertrag zurückziehen?

Gruß, Tommy

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40 Antworten
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#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Kreditvertrag ist wegen Wucher von Anfang an nicht
wirksam.
Für den bereits ausgezahlaten Kreditbetrag ist ein neuer
Berichtigungsvertrag abzuschliessen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Kreditvertrag ist wegen Wucher von Anfang an nicht
wirksam. <hr size=1 noshade>



Warum? Könntest du das bitte belegen.

Nach §§ 495 , 355 BGB besteht für den Kunden (Verbraucher) ein 14tägiges Widerrufsrecht.

Vermutlich ist die Frist aber bereits abgelaufen, wenn das Geld schon anderweitig eingesetzt wurde, würde das die Sache erheblich verkomplizieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wegen

quote:
mit 15% Zinsen (unter künstlichem Druck)


Selbst in Hochzinsphase ist 15% schon zu hoch. Das ist eher
Überziehungszinssatz.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Selbst in Hochzinsphase ist 15% schon zu hoch. Das ist eher
Überziehungszinssatz. <hr size=1 noshade>



Du beantwortest die Frage nicht. Weshalb ist das Wucher i.S. des § 138 BGB ?

Du hattest das behauptet.

Die aktuellen Zinssätze für Ratenkredite/Verbraucherkredite bewegen sich zwischen 3,00 und 12,00%, in der Spitze sogar 20,55%.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt hier eine statistische Erfassung der Bundesbank. Die ist für die Beurteilung maßgeblich. Dort ist der durchschnittliche effektive Jahreszins aufgeführt. Liegt dieser beispielsweise bei 7% wäre das doppelte dann Wucher/Sittenwidrig, also 14%.

Wichtig ist hier die korrekte Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes. Manche Banken rechnen ihn "schön", indem sie einige der mit finanzierten Kosten nicht einrechnen. Gerade bei Versicherungen muss beispielsweise der Zwang herrschen, also dass das Weglassen der Versicherung keine Option war.

Hinweise und Referenzen gibt es beispielsweise hier: http://www.rechtsanwalt-ahr.de/PDFs/veroeffentlichungen/Kreditwucher%20-%20Ermittlund%20der%20Belastung.pdf

Ich denke das ist genug Input, dass man das ggf. beurteilen kann. Ich würde da nicht ohne einen (etwas erfahrenen) Anwalt an die Sache rangehen. Mit etwas erfahren meine ich einen, der sich auch im Komplex der Zinsberechnung zumindest etwas auskennt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt hier eine statistische Erfassung der Bundesbank. Die ist für die Beurteilung maßgeblich. Dort ist der durchschnittliche effektive Jahreszins aufgeführt. Liegt dieser beispielsweise bei 7% wäre das doppelte dann Wucher/Sittenwidrig, also 14% <hr size=1 noshade>



Nein, so kann man das nicht sagen.

Seit es den Schwerpunktzins nicht mehr gibt, veröffentlicht die BB seit 2003 die MFI-Zinsstatistik

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_Und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_Renditen/S11BATRAT.pdf?__blob=publicationFile

Aktuell liegt der Durchschnittszins für Konsumentenkredite an private Haushalte danach zwischen 3,65 und 4,66%.

Die 100% Schwelle allein reicht aber nicht für den Wuchertatbestand aus. Auch die persönlichen, subjektiven Voraussetzungen des § 138 BGB müssen erfüllt sein.

Sogar einzelne Sparkassen nehmen im Moment 12%.

Wenn die Bank nachweisen kann, daß sie den Kunden aufgeklärt und beraten hat, liegen die subjektiven Voraussetzungen nicht unbedingt vor. Das Beratungsgespräch lassen sich die Banken in der Regel auch unterschreiben.

Das sollte man sich Alles überlegen, bevor man den Streit anfängt.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Für den bereits ausgezahlaten Kreditbetrag ist ein neuer Berichtigungsvertrag abzuschliessen.


Rechtsgrundlage? Wenn der Vertrag, wie von dir behauptet, nichtig wäre, wäre die Kreditsumme zurückzuzahlen. Auch nicht das, was der Kreditnehmer gebrauchen kann.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die 100% Schwelle allein reicht aber nicht für den Wuchertatbestand aus. Auch die persönlichen, subjektiven Voraussetzungen des § 138 BGB müssen erfüllt sein. <hr size=1 noshade>

Das wird im verlinkten PDF durchaus angesprochen. Ich hatte auch nicht ohne Grund für die Details auf einen Anwalt verwiesen. Der doppelte Zins ist Grundvoraussetzung, dass man überhaupt davon sprechen kann. Liegt der Zins beispielsweise nur bei 7%, braucht man sich nicht beschweren.

quote:<hr size=1 noshade>Aktuell liegt der Durchschnittszins für Konsumentenkredite an private Haushalte danach zwischen 3,65 und 4,66%. <hr size=1 noshade>

Nein. Der besicherte Kredit liegt da. Der unbesicherte Konsumentenkredit liegt bei 7,77%. Von irgendwelchen Sicherheiten hat der TE hier aber gar nichts gesagt. Damit wirken die 12% auch nicht mehr unbedingt wie Wucher. Selbst die 15% wären damit nur hart an der Grenze, wobei das BGH auch in einem Urteil ausgeführt hat, dass die 100% ein Richtwert sind und dass je nach Umstand bzw. Druck auch hiervon auf bis zu 90% abgewichen werden könnte.

Noch ein Hinweis: Kredite für Umschuldungen sind in der Regel auch in der entsprechenden Statistik deutlich günstiger. Sprich: Der Zugrundeliegende Zinssatz ist deutlich niedriger. Das dürfte auch ein Hinweis sein, warum der Bankmitarbeiter so viel Geld aufgeschwatzt hat: So wird die Umschuldung faktisch zur Nebensache erklärt.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo, hier ist ja einiges zusammen gekommen.

Also vorweg, die 14-Tage sind noch nicht rum. Es sind gerade mal 5-6 Tage vergangen.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also vorweg, die 14-Tage sind noch nicht rum. Es sind gerade mal 5-6 Tage vergangen.
<hr size=1 noshade>



Gut, über das Widerrufsrecht, wie das geht, wurde ja belehrt, wie gesagt §§ 495 , 355 BGB .

Widerrufen, zu marktgerechten Konditionen umschulden, Geld zurückzahlen.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
Widerrufen, zu marktgerechten Konditionen umschulden, Geld zurückzahlen.


Was genau heißt Geld zurückzahlen?

Die volle Summe kriegt er nicht mehr zusammen. Bestenfalls noch etwa 11.000 von 20.000. Mit der fehlenden Summe wurde sein Auto abbezahlt. An das Geld wird er vermutlich nicht mehr so einfach ran kommen. Er kann auf 7.500 Euro verzichten. Somit könnte er statt 20.000 Euro einen Kredit über 12.500 machen und bei kürzer Laufzeit und 9% Zinsen statt 15% auch eine weitaus niedrigere Rate haben.

Die Frage ist, ob der Berater nach einer Sondertilgung von 7.500 Euro den Vertrag einfach so umändern kann oder ob dieser komplett widerrufen werden muss, wobei ein Widerruf ja nicht gehen würde, weil das komplette Geld nicht zurück gezahlt werden kann?

-- Editiert Tommy57 am 28.08.2013 00:15

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
... wobei ein Widerruf ja nicht gehen würde, weil das komplette Geld nicht zurück gezahlt werden kann?



Also jetzt denken wir mal scharf nach:

20.000 zu 15% = 3.000 EUR/Jahr x Laufzeit
12.500 zu 5 (?)% = 625 EUR/Jahr x Laufzeit

Es genügt ja das Geld für eine juristische Sekunde zu materialisieren, Rückzahlung, Auszahlung. Lasst euch etwas einfallen.

Die 14 Tage würde ich jedenfalls nicht verpassen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
20.000 zu 15% = 3.000 EUR/Jahr x Laufzeit
12.500 zu 5 (?)% = 625 EUR/Jahr x Laufzeit


Ja, wir haben gerechnet, dass er über die gesamte Laufzeit knapp 13.000 Euro Zinsen zahlt. Das ist heftig.

Aber die 7.500 Euro Sondertilgung macht er ja auf jeden Fall. Allein durch diese Sondertilgung zahlt er bei gleichem Zinssatz und gleicher Rate 8.000 Euro weniger Zinsen, bei 9% sogar 10.000 Euro weniger und das Ganze sieht dann so aus:

12.500 zu 15% 40 Monate * 400 Euro
12.500 zu 9% 36 Monate * 400 Euro

Quelle: http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php

Somit beläuft sich der Unterschied bei den Zinsen nur noch auf weniger als 2.000 Euro. Das ist zwar trotzdem blöd, aber das kann man noch irgendwie verkraften.

Daher die Frage: Kann der Berater einfach so, ohne großen Aufwand, den Zinssatz auf 9% runter machen oder muss dafür der Vertrag stoniert werden?

Weil wenn das mit einem größeren Aufwand verbunden ist, würden wir uns die Diskussion sparen. Also das geht nachher noch nach hinten los. Wie gesagt, ist schwer mit jemanden nett und freundlich zu reden, der einen so über den Tisch gezogen hat.

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
das Ganze sieht dann so aus:

12.500 zu 15% 40 Monate * 400 Euro
12.500 zu 9% 36 Monate * 400 Euro

Quelle: http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php



Das ist der völlige Wahnsinn.

Zu wie viel % war eigentlich der Autokredit verzinst, der zu 15% abgelöst worden ist?

Wenn für den 15% Kredit eine Sondertilgung erfolgt, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Die monatlichen Raten sind NICHT geeignet, um die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.

Ich komme in deinem Beispiel auf Kosten von 3.460 EUR (15 %) bzw. 1.096 EUR (5 %). Dabei ist die o.g. Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt.

Wie man weiter zu Jemandem gehen kann, weitere Verträge mit Jemandem abschliessen kann, der einen dermaßen abgezogen hat erschliesst sich mir auch nicht.

An Banken herrscht kein Mangel. Die aktuellen Zinsen für einen besicherten Konsumentenkredit liegen zwischen 3,65 und 4,66%. Das Auto steht als Sicherungsmittel zur Verfügung.

Aber das muß Jeder für sich entscheiden, Jeder ist seines Glückes Schmied. Das sind hier etwa 11.000 EUR, die ohne Not sinnlos versenkt werden.

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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde die Bank vor die Wahl stellen: Entweder ihr nehmt die 7500€ zurück und gebt mir einen einstelligen Zinsatz für Umschuldungen für den Rest oder ich gehe zu einem Anwalt und lasse ihn vor dem Landgericht klagen wegen Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages. Gleichzeitig würde ich ankündigen, dass ich den Vertrag hiermit fristgerecht widerrufe. Dann muss die Bank ihn rückabwickeln oder wandeln. Ihr bleibt also keine Wahl, als sich auf vernünftiger Basis mit dem Kreditnehmer zu einigen.
Das alles direkt heute per Einschreiben mit Rückschein, sowie (also doppelt) persönlich bei der Sachbearbeiterin, die verständnisvoll war, abgeben und sagen: Ich will euch nichts böses, klärt bitte intern, wie nun die Lösung aussieht und teilt es mir mit. Wenn ihr das nicht vernünftig klärt, gehe ich zu einem Anwalt. Geld habe ich ja genug, um zum Anwalt zu gehen.

Die 7500€ in den Heimtresor und nicht ausgeben.

Das bereits anderweisitg abbezahlte Geld kann man evtl. zurückholen. Es gibt im BGB so etwas, das nennt sich Verbundenes Geschäft (oder so ähnlich, Google findet da sicher etwas). Sprich: Die Ablösung der vorherigen Kredite sind verbunden mit dem neuen Kreditvertrag. Widerruft man ihn, widerruft man auch die Ablösung der vorherigen Kredite.

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-- Editiert mepeisen am 28.08.2013 11:33

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Geld habe ich ja genug, um zum Anwalt zu gehen. <hr size=1 noshade>



Die Wirtschaftlichkeit ist ja sowieso nicht stark ausgeprägt in diesem thread.

Das ist geliehenes Geld, das irgendwann zurückgezahlt werden muss. Ein Prozess würde weitere knapp 5.000 EUR an Kosten verursachen. Nach Monaten, Jahren hätte der sie zu tragen, der am Ende verliert.

Ich würde mich nicht getrauen, hier die Sittenwidrigkweit zu attestieren, § 138 BGB hat mehrere Tatbestandsvoraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen.

Die Aktenlage müsste sehr genau geprüft werden, bevor man das halbwegs einschätzen kann.

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt im BGB so etwas, das nennt sich Verbundenes Geschäft (oder so ähnlich, Google findet da sicher etwas). <hr size=1 noshade>


Was soll das sein? Die abgelösten Darlehen bei Dritten sind durch Erfüllung erloschen. Wie kann da eine rückwirkende Novation stattfinden?

Von § 358 BGB werden nur schwebend wirksame Verträge erfasst. Ist ein Vertrag erfüllt, ist sein Widerruf generell ausgeschlossen.

Aus meiner Sicht verbietet es sich generell mit geliehenem Geld zu zocken. Die Chance/Risiko Einschätzung wird dadurch verzerrt, daß man nie von den Verlierern, nur von den Gewinnern etwas hört.

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Also ich denke auch, dass ein Anwalt übertrieben ist. Der Berater ist aber schon echt abgezockt. Sowas nennt man dann wohl legalen Betrug?! Die Autofinanzierung lief über die Mutter mit etwa 7%. Wir werden den Berater morgen mal drauf ansprechen. Mal sehen, was er dazu zu sagen hat.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ich würde mich nicht getrauen, hier die Sittenwidrigkweit zu attestieren.

Die attestierst du auch nicht, sondern vielmehr ein Richter.

quote:
Die Aktenlage müsste sehr genau geprüft werden, bevor man das halbwegs einschätzen kann

Weswegen ich aus gutem Grund schon recht früh darauf hingewiesen habe, dass man nicht ohne Anwalt an die Sache rangehen sollte. Man darf aber zeitgleich auch keine Zeit verplempern. Insofern gilt es, jetzt schon vernünftig und aussagekräftig (deswegen Einschreiben) der Bank mitzuteilen, dass man widerrufen will und dass man ggf. bei vernünftigen Konditionen einen neuen Kreditvertrag abschließt. Im Endeffekt will man deutlich niedrigeren Betrag und deutlich weniger Zinsen.

Wie man weiter vorgeht, ob man wirklich zur Sittenwidrigkeit tendiert, ob man das erst mal weglässt und nur nüchtern "Ich widerrufe hiermit den Vertrag, bitte daher um Besprechung der Rückabwicklung.". Das sind alles fragen, die jeder für sich beantworten muss. Zudem kommt es auch auf das Gefühl drauf an, wie die Bank reagieren würde. Stellen die sich dann erst Recht quer, muss man den Druck erhöhen oder lenken sie sofort ein, weil sie wissen, wie absurd das war, was man dem Kunden da aufgeschwatzt hat?

@Tommy: Ein Anwalt ist dann überzogen, wenn die einlenken und Verständnis haben. Wenn die sich völlig quer stellen, in freundlichem Ton den Vorgesetzten/Filialleiter verlangen und stellen die sich immer noch quer, ist es Zeit für einen Anwalt...

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-- Editiert mepeisen am 28.08.2013 18:53

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
@Tommy: Ein Anwalt ist dann überzogen, wenn die einlenken und Verständnis haben. Wenn die sich völlig quer stellen, in freundlichem Ton den Vorgesetzten/Filialleiter verlangen und stellen die sich immer noch quer, ist es Zeit für einen Anwalt...



Ich habe leider immer noch nicht verstanden, wofür er für einen banalen Widerruf einen teuren Anwalt braucht.

Was soll der da machen? Wie kann sich die Bank da quer legen?

Auch wenn die Bank da gar kein Verständnis dafür hat, kann er doch widerrufen? Das ist doch sein zwingendes, unabdingbares, gesetzlich geschütztes Verbraucherrecht?

Welchen Sinn macht ein langwieriger Rechtsstreit, wenn das Problem einfach, mit einem banalen Widerruf kostenlos gelöst werden kann?

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ich habe leider immer noch nicht verstanden, wofür er für einen banalen Widerruf einen teuren Anwalt braucht.

Nein, nicht für den Widerruf. Aber wenn das alles nichts bringt. Wenn die Bank nicht einlenkt, dann würde ich zum Anwalt gehen.

quote:
Wie kann sich die Bank da quer legen?

Die könnte einfach Nö sagen und dann steht man relativ dumm da, weil die anderen Kredite abgelöst wurden. Schließlich müssten auch noch die anderen ursprünglichen Kreditgeber rückabwickeln... Natürlich kann man einfach so widerrufen. Aber er hat von 20tsd € nur noch 7500€, woher also nimmt er die fehlenden 12500 € auf die Schnelle?

Insofern: Man hat Zeitdruck. Man muss den Widerruf zeitnah nachweisbar ausstellen und zustellen. Man muss dann auchz zeitnah die ursprünglich ausgezahlten Gelder beschaffen. Also ggf. bei einer anderen Bank einen schnellen Kreditabschluss zu dann vernünftigen Zinsen tätigen. Ich sag ja nicht, dass es unmöglich ist, aber es ist nicht leicht und kann schief gehen. Wenns schief geht, sollte meiner Meinung nach ein Anwalt ran.

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-- Editiert mepeisen am 28.08.2013 20:18

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Die könnte einfach Nö sagen und dann steht man relativ dumm da, weil die anderen Kredite abgelöst wurden. Schließlich müssten auch noch die anderen ursprünglichen Kreditgeber rückabwickeln... Natürlich kann man einfach so widerrufen. Aber er hat von 20tsd € nur noch 7500€, woher also nimmt er die fehlenden 12500 € auf die Schnelle?



Wer muss denn die Raten zahlen, genauer gesagt nach Widerruf nicht mehr zahlen? Wer steht denn "dumm da", wenn die Raten ausbleiben, auch wenn er "Nö" sagt?

Wieso müssen die anderen Kreditgeber "rückabwickeln"? Was denn rückabwickeln, die Darlehen sind getilgt. Wozu soll das gut sein, das verwirrt doch nur zusätzlich?

Die 12.500 EUR sind ein rein buchtechnisches Problem, wenn man das intelligent löst. Das ist nichts mehr, als eine juristische Sekunde.

Ein kooperativer Banker wäre hier hilfreich, ein Anwalt eher nicht. Bei der 15% Bank ist die Wahrscheinlichkeit seriös bedient zu werden nach der Vorgeschichte eher gering.

Aber wie gesagt, Jedem das Seine, jeder kann selber entscheiden, was er mit seinem sauer verdienten Geld anstellt. Banken und Anwälte wollen auch leben.

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-- Editiert asap am 28.08.2013 20:39

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die 12.500 EUR sind ein rein buchtechnisches Problem, wenn man das intelligent löst. Das ist nichts mehr, als eine juristische Sekunde.

Wenn die Bank sich nicht querstellt. Ich wills mal anders ausdrücken: Banken, wo solche Mauscheleihen überhaupt machen, zeigen zwar öfter mal Verständnis, sind am Ende aber hart. Ob man die 12500€ dann wirklich nervünftig zu solidem Zins bei der gleichen Bank finanziert bekommt, sehe ich noch nicht wirklich.

Die Bank hat einen Rückzahlungsanspruch bnei Rückabwicklung und kann den Kunden dann mit Verzug schon ziemlich in die Bedrängnis bringen. Er muss das Geld anderweitig beschaffen. Das ist keine juritische Sekunde, wenn er das nicht zeitnah schafft. Dann gerät er in Verzug, es könnte geklagt werden bzw. ein Mahnbescheid erlassen werden, um dann zu pfänden. Den ganzen Rattenschwanz.

quote:
Ein kooperativer Banker wäre hier hilfreich, ein Anwalt eher nicht.

Völlig richtig, deswegen geht man auch zuerst zum Banker bzw. übt so oder so schonmal Widerruf aus. Den Anwalt erst, wenns gegen die Wand fährt.

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-- Editiert mepeisen am 28.08.2013 20:51

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wenn die Bank sich nicht querstellt. Ich wills mal anders ausdrücken: Banken, wo solche Mauscheleihen überhaupt machen, zeigen zwar öfter mal Verständnis, sind am Ende aber hart. Ob man die 12500€ dann wirklich nervünftig zu solidem Zins bei der gleichen Bank finanziert bekommt, sehe ich noch nicht wirklich.



Wieso denn bei der gleichen Bank?

Wieso sind das "Mauscheleien"? Das ist völlig normales Banking, mit dem im Großen Milliarden verdient werden.

Zahlen tun das wie hier allerdings die "Kleinen".

Das muss nicht so sein. Allerdings glaube ich nicht, daß der TE bei den vielen Bäumen die hier inzwischen gewachsen sind, den Wald noch sieht.

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-- Editiert asap am 28.08.2013 21:10

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Es freut mich, dass ihr euch so viele Mühe gegeben habt, uns in dieser Sache zu helfen. Wir werden den Berater morgen erst ein mal damit konfrontieren, dass er einen Kredit mit besserem Zinssatz abgelöst hat, obwohl dies eigentlich nicht gewünscht war. Das wird er sicherlich nicht so einfach erklären können. Dass das jetzt so gekommen ist, soll eine Lehre sein. So oder so, die 7.500,- Euro sollten schnellstens wieder zur Bank zurück gezahlt werden. Wenn er sich auf einen niedrigeren Zinssatz einlässt, wäre das super. Falls das Gespräch morgen unerfreulich laufen sollte, muss man halt schauen, noch weitere Sondertilgungen zu tätigen und nach einem halben Jahr den Kredit neu berechnen zu lassen oder wir gehen mal zu easyCredit. Mal schauen, was sich da ergibt.

Danke auf jeden Fall für die Hilfe. Ich werde mich dann sicherlich morgen noch mal melden.

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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Denkt an den Widerruf!!!

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
... oder wir gehen mal zu easyCredit. Mal schauen, was sich da ergibt.



Ich verstehe jetzt gar nichts mehr.

http://www.finanzpartner.de/vergleich/ratenkredit-vergleich.htm

Wenn du dir das mal ansiehst, wer steht da auf dem drittletzten Platz? Wieso wollt ihr denn ausgerechnet da hin?

7 - 12%

Auf den Widerruf weise ich jetzt nicht auch noch mal hin.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
Wenn du dir das mal ansiehst, wer steht da auf dem drittletzten Platz? Wieso wollt ihr denn ausgerechnet da hin?


Gut, da steht Targobank an vierter Stelle. Wir können ja mal bei Barclay Card anrufen. Die stehen an erster Stelle. Haben da beide bereits eine Kreditkarte und sind bisher auch immer mit denen zufrieden gewesen.

Natürlich denke wir an den Widerruf. Danke noch mal.

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Okay, nächste Woche wird bei einem neuen Termin alles neu berechnet.

quote:
Die 12.500 EUR sind ein rein buchtechnisches Problem, wenn man das intelligent löst. Das ist nichts mehr, als eine juristische Sekunde.


Also der Berater wirkte heute sehr kooperativ, aber warten wir erst mal bis nächste Woche. Ich meld mich dann noch mal.

Bis dahin noch mal danke für die viele Hilfe.

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2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Termin ist noch vor dem Auslaufen der Widerrufsfrist?

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
Der Termin ist noch vor dem Auslaufen der Widerrufsfrist?


Ja, der Termin ist noch davor.

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2x Hilfreiche Antwort

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