Commerzbank Konto kündigen per Fax abgelehnt

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Commerzbank Konto kündigen per Fax abgelehnt

Hallo,

hatte im September und Oktober jeweils eine Kündigung unterschrieben per Fax an die Commerzbank verschickt.
Die Kündigungen sind auch eingegangen.
Ich hatte dann lange nichts gehört und mein Konto ist jetzt mit 20€ im Minus.

Die letzten Woche hatte ich viele Gespräche mit den Beratern der Commerzbank, dass sie das erledigen wollen und mich zurück rufen wollen. Nie etwas geschehen.

Heute hat ein Gespräch am Telefon ergeben ich müsste schriftlich kündigen, also heißt entweder in die Filiale gehen und dort das Kündigungsformular unterschreiben oder halt per Brief verschicken.

Eine Kündigung per Fax wird ausgeschlossen.

In den AGBs steht folgendes zur Kündigung:

18. Kündigungsrechte des Kunden
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (z.B. den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit
noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann
ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange
der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
[u][/u]

Hier die AGBs der Commerzbank:
AGBs Commerzbank


Darf ich nun per Fax kündigen oder nicht? Denn die "Schriftform" wird in den AGBs nicht verlangt.

Vielen Dank und Lg


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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn wirklich nichts anderes steht, dann darfst du ganz grundsätzlich natürlich auch per Fax kündigen. Das Fax war hoffentlich unterschrieben, so dass der Bank möglich war, zu überprüfen, ob der Autor des Faxes auch wirklich der Kontoinhaber ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.
Klar das Fax war unterschrieben, nicht nur das eine, sondern zwei habe ich ja dort hin geschickt.
Hast du einen § zu dem Thema?
Wie soll ich mich verhalten wenn der zuständige Commerzbankberater das nicht so sieht. Habe mit meiner Beraterin gesprochen, und mit ihrem Vorgesetzten hier in der örtlichen Bank und beide wollen eine Kündigung per direkter Unterschrift vor Ort oder Brief.
Sie sagten erst beide, dass dies mit der schriftlichen Kündigung in den AGBs drinnen steht, aber dies trifft ganz klar nicht zu, ich habe die AGBs auch vorgelesene, aber dies ist denen egal gewesen, da sie auf die persönlich Unterschrift pochen.

Was macht man da?

Lg

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hat noch jemand ne Idee wie man da weiter vorgehen kann?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Hast du einen § zu dem Thema?

Es ist gerade so, dass es dazu keinen Paragraphen gibt. Das heißt, dass es keine zwingende Schriftform im Sinne des Gesetzes gibt. Und wenn auch nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann die Bank das nicht einfordern.

Ich würde einfach nichts weiter zahlen, der Bank untersagen, es an Inkassos oder an die Schufa zu übergeben und der Bank nahe legen, den Klageweg zu beschreiten. Ich denke nicht, dass die Bank sich dann jemals nochmal meldet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 24.01.2015 15:46

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich würde mal in die AGBs der Bank schauen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

habe in den AGBs schon nachgesehen, steht ganz oben im ersten Post mit Link zu den AGBs.

Lg

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde einfach nichts weiter zahlen, der Bank untersagen, es an Inkassos oder an die Schufa zu übergeben und der Bank nahe legen, den Klageweg zu beschreiten. <hr size=1 noshade>

Und zwar per Einschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Problem ist ja auch, das mein Konto aktuell im 20€ im Minus ist, wegen den Kontogebühren. Als ich aber gekündigt hatte, war es ausgeglichen.

Die Commerzbank will das Konto aber nicht schließen, solange es im Minus ist.

Was genau soll man da an die Commerzbank schreiben?

Lg und vielen Dank

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

ich würde nicht viel schreiben. Ich würde nur schreiben, dass die Kündigung rechtzeitig vorgenommen wurde und man die Weiterführung des Kontos inkl. Kontoführungskosten grundsätzlich ablehnt. Wirklich nur in diesem einen Satz. Dass man der Bank untersagt, Inkassobüros einzuschalten oder Schufa-Einträge zu erstellen. Sie möge doch bitte binnen 14 Tagen erklären, dass sie auf sämtliche Ansprüche verzichtet, andernfalls würde man auf deren Kosten einen Anwalt einschalten.

Meist wirkt so etwas dann. Denn im Grunde weiß die Bank, dass sie nicht im Recht ist, wenn solche Formzwänge nirgendwo vertraglich vereinbart waren.

Ob man dann wirklich einen Anwalt einschaltet, wenn sie nicht einlenkt, sei mal dahin gestellt. Ich würde sämtliche weiteren Forderung danach einfach ignorieren, auch ein Inkassobüro. Erst gerichtliche Briefe dann beantworten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Abend,

so, heute war ich mal bei der Commerzbank in der Filiale.
Erst mal wollte man mich und meine Frau abwimmeln, da sie nicht zuständig wären. Die AGBs welche ich ausgedruckt hatte wurde zwar gelesen aber die Dame konnte dazu nichts sagen.
Dann ist der stellvertretende Filialleiter gekommen und den hatte ich mindestens 60 Minuten aufgehalten ( sehr gut denn andere Kunden hatten einen Termin mit ihm).
Der gute Herr meinte es gibt da bestimmt einen § in den AGBs den er nicht kennt in dem die Form der Kündigung als schriftlich angegeben ist, denn seiner Aussage nach ist er schon 13 Jahre bei der Commerzbank und die Kündigung musste immer schriftlich erfolgen.
Naja, war halt ein verrücktes Gespräch, ich habe in doppelter Ausführung mein Schrieben abgegeben inkl. einer 4. Kündigung mit dem Textinhalt wie oben von euch beschrieben. Hab mir das Unterschreiben lassen und habe am Dienstag nächste Woche einen Termin beim Filialleiter.

Vielen Dank für eure Hilfe! Mal schauen was dabei raus kommt.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der gute Herr meinte es gibt da bestimmt einen § in den AGBs den er nicht kennt <hr size=1 noshade>

"... Ich habe keine Ahnung von meinem Job und lesen überfordert mich gerade ..."



quote:<hr size=1 noshade>denn seiner Aussage nach ist er schon 13 Jahre bei der Commerzbank und die Kündigung musste immer schriftlich erfolgen. <hr size=1 noshade>

"... Wir machen das schon immer so und das zählt mehr als Verträge und Gesetze..."

Schöne Aussagen von einem stellvertretenden Filialleiter.



Die 4. Kündigung hätte ich mir erspart und mir den Spass gemacht das vor Gericht auszufechten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

so, es gibt Neuigkeiten von der Commerzbank.
Mittlerweile hatte ich auch ein Gespräch mit meinem Anwalt des Vertrauens und er meinte auch ich hätte sehr gute Chancen.

Am 3.2.15 war ich gemeinsam mit meiner Frau als Zeugin beim Filialleiter persönlich, er meinte:
"der aktuelle Saldo von 29,84€ wird von meinem aktuellen Konto abgebucht. Das Konto wird aufgelöst."

Als ich Ihn darauf ansprach wieso das Konto nicht schon im September nach meiner ersten Kündigung per Fax gekündigt worden ist meinte er:
" es muss in Schriftform gekündigt werden."

Dies konnte er mir aber nicht anhand der AGBs nachweisen. Als ich ihn darauf ansprach bat er mich zu gehen, da er " diese Diskussion nicht noch mal führen und sich auch nicht wie der stellvertretende Filialleiter eine Stunde von mir aufhalten lassen will."

Ich habe dem Filialleiter noch mal mündlich in Anwesenheit meiner FRau darauf hingewiesen ich erlaube es der Bank nicht den Betrag von meinem aktuellen Konto abzubuchen.

Dieser Betrag wurde gestern per Lastschiftverfahren von meinem Konto abgebucht.

Ich werde den Betrag zurückbuchen lassen und mal schauen was kommt.

Bei einem Gerichtlichen Mahnverfahren werde ich Widerspruch einlegen.
Bei einem Verfahren vor Gericht werde ich einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen da ich Student bin und somit ein geringes Einkommen beziehe.
Kann ich auch meinen Eigenanteil von 15€ beim Beratungsschein von der Commerzbank einklagen?

Lg




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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich sehe deine vielen Kündigung als Problem an, denn warum solltest du noch einmal kündigen wenn du der Meinung warst, dass deine erste Kündigung rechtens war? Das könnte dir evtl negativ ausgelegt werden. Vor allem dann wenn sich die ganzen Kündigungen auf unterschiedliche Daten beziehen.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hmm, stimmt, allerdings habe ich mich in allen anderen Kündigungen oder auch Schreiben an die Commerzbank immer auf die 1. Kündigung berufen.

Danke für deinen Beitrag


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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde die Bank machen lassen, was sie machen will. Die Bank fordert, also muss sie auch letztlich den Weg zu Gericht einschlagen. Du hast dich schon viel zu lange damit beschäftigt. Ich wäre nicht nochmal dort hingegangen. Wieso auch.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du bist damals nicht zur Bafin gegangen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ähnliche Kündigungszicken kenne ich von der Santander :augenroll:
Die wollen einen persönlich einbestellen und vorher nicht die Kündigung zulassen.

Ich stelle mich momentan darauf ein an den Ombudsman zu schreiben. Dann wird es lustig. Mal sehen wie der Vorstand das dann begründen will.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

also ich hatte ja den austehenden Betrag welcher von der Commerzbank von meinem Konto der DKB abgebucht worden ist wieder zurückbuchen lassen, da es eine Lastschrift war.
Jetzt habe ich am 16.02.2015 einen Kontoauszug von der Commerzbank mit einem negativen Kontostand von 32,74€ bekommen, obwohl ich eigentlich kein Konto mehr habe.
Wie geht das denn jetzt weiter, wird da über Jahre hinweg dieses Konto bestehen und Zinsen auf den Saldo bezahlen?
Ich will das die Commerzbank das Konto schließt.

Vielen Dank

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3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du könntest selbst oder via Anwalt eine negative Feststellungsklage erheben. Damit lässt du ein Gericht feststellen, dass deren Forderung nicht besteht und dass deine Kontokündigung letztes Jahr korrekt war.

Aber wieso dem Prozessrisiko aussetzen? Ich würde sämtlichen Schriftverkehr aufheben. Sollte die Bank einen Eintrag in einer Auskunftei machen, diesen per einstweiliger Verfügung löschen lassen und sollte die Bank vor Gericht ziehen, die Unterlagen präsentieren.

Letzlich fordert ja die Bank etwas von dir und sie bekommt es nicht. Also müsste die Bank Klage erheben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Das hast du sicher recht, am besten die Commerzbank das machen lassen.
Allerdings habe ich es gerne, solche richtig abzuschließen und das Ganze abhacken zu können.
Naja, mal sehen was ich mache, nervt halt irgendwie die Sache.

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Verdies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
vlt. noch von nutzen, habe es hier gerade erst gelesen alles...

Zum Thema Paragraphen. In den allgemeinen Bedingungen stehen auch nur die allgemeinen Bedingungen.
Wenn es um ein bestimmtes Produkt, hier Girokonto, dann gibt es hierfür noch extra Bestimmungen.
Für Girokonten findet ihr sie unter der Homepage ganz unten "AGB" und dann "Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste".
Unter Abschnitt A, Römisch I Nr. 3 findet Ihr dann folgenden Wortlaut : " ... ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Kalendermonats."

D.H Kündigung im Februar dann zum Ende Februar und die Kontoführung für Februar ist komplett fällig.
Wir wollen unser Konto ebenfalls kündigen. Der Brieftext lautet wie folgt:

" hiermit kündige ich das bei Ihnen geführte Girokonto mit der Kontonummer xxxx gemäß Ihren Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste Abschnitt A, Römisch I Nr. 3 ohne Einhaltung einer Frist fritgerecht zum Ende des Kalendermonats, mithin dem 31.01.2016.
Aufgrund der Fristgerechten Kündigung werden vorsorglich weitere Kontoführungsgebühren abgelehnt, sollte die nicht zeitnahe Berücksichtigung und Bearbeitung der Kündigung diese verursachen.
Ein Fax vorab wurde versandt."



Dies werden wir wie geschrieben per Fax vorab schicken, da wir dann einen Sendebericht haben. Uns will man nämlich auch damit abwimmeln, dass kein Berater Zeit hat und das die das jetzt nicht mehr schaffen zum Monatsende, da ja schon der 28. ist.
Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden, da dies jede Bankangestellte / jeder Bankangestellter kann und dafür kein Berater sein muss und dies nur wenige Sekunden und Mausklicks dauert (war selber bei der Bank angestellt nach Ausbildung).
Nur auf das Fax werde ich mich aber nicht verlassen, da man schon verpflichtet ist Verträge schriftlich und mit original Unterschrift zu kündigen nach BGB allein. Ein Fax trägt keine original Unterschrift und wenn man nicht über eine digitale Signatur verfügt kann man schon Pech haben.
Wir werden uns Freitag die Mühe machen und bei einem Stadtbummel da mal kurz rein schauen.


Viele liebe Grüße

Verdies

1x Hilfreiche Antwort

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