Brief von der BHW Bausparkasse

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
Brief von der BHW Bausparkasse

Hallo,
brauche mal Eure Meinung zu folgendem Brief: (es geht um einen Bausparvertrag meines 16 jährigen Sohnes)

Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen hat uns autorisiert bestimmte Bauspartarife kostenlos in eine aktuelle Vertragsversion zu wandel. Dazu gehört auch Ihr Bausparvertrag.
Aufgrund der enormen Nachfrage war uns eine Beratung aller betreffenden Kunden zur gesetztlichen Frist nicht möglich.
Diese Frist wurde nun verlängert bis 30.06.2017. Eine weitere Verlängerung wird nicht möglich sein. Bis zum 30.06 muss eine Wandlung des Bausparvertrages zu den neuen Konditionen erfolgt sein, andernfalls bleibt es bei den bisherigen Konditionen, die ggf mit großen Nachteilen für Sie verbunden sein können.
Wir bitten um Versätndnis, dass wir Ihnen mehrfach in gleicher Sache schreiben. Eine Beratung in schriftlicher Form oder per Telefon ist nicht statthaft.


Frage: Was soll das? Ich möchte eigentlich keinen persönlichen Termin mit einem Berater. Welche Nachteile können entstehen?
Was haltet Ihr von dem Brief?

Freue mich auf Eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Welche Nachteile können entstehen?
Das sollte man die BS fragen. Dafür bieten die den Beratungstermin ja an.

Zitat (von Trinchen2605):
Was haltet Ihr von dem Brief?

Ist doch völlig sachlich und inhaltlich (keine Beratung per Telefon) richtig.

Der 30.06 dürfte eine Ausschlussfrist darstellen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

aktuelle Verträge sind eigentlich grundsätzlich schlechter als bereits bestehende, der Niedrigzinspolitik sei Dank.
Bedenken muss man auch, dass bei einem neuen Vertrag bestimmt wieder eine Provision fällig wird (die indirekt der Bausparer zahlt, und für den alten bereits - dann teilweise umsonst - gezahlt hat).

Sinnvoll könnte der Wechsel vielleicht sein, wenn der Sohn den Bausparkredit wirklich mal zum Bauen oder Kaufen nutzen will. In dem Fall würde jetzt ein wahrscheinlich besserer Kreditzins festgeschrieben.
Aber auch dann müsste kalkuliert werden, ob nicht eine Beitragsfreistellung des alten Vertrages und dann parallel ein neuer besser wäre.

Wichtig dazu wäre die Info, von wann der Vertrag ist, und mit welchen Konditionen er geschlossen wurde (Zins, Bonus, Kreditzins, Laufzeit).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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