Bei Depotgebühren hereingefallen: Werbung contra Preis-Leistungs-Verzeichnis

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)
Bei Depotgebühren hereingefallen: Werbung contra Preis-Leistungs-Verzeichnis

Hallo,

wenn man auf der Website eines Brokers den Menüpunkt "Preise" anklickt, erscheint im ersten Punkt "keine Konto- und Depotgebühren".

Tatsächlich nimmt er aber für eine Wertpapiergattung ein "Verwahrentgelt" und beruft sich auf sein Preis-Leistungsverzeichnis, daß man herunterladen muß, um dann auf Seite 2 in einem kleingedruckten Sternchentext dieses "Verwahrentgelt" zu entdecken.

Ist es legal, mit "keine Depot-Gebühren" ohne Hinweis auf das "Verwahrentgelt" zu werben?

Wenn nein:
Bei Problemen mit Banken gibt es einen Ombudsmann. An wen kann man sich bei Brokern in Deutschland wenden?

Freundliche Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von honis56):
Ist es legal, mit "keine Depot-Gebühren" ohne Hinweis auf das "Verwahrentgelt" zu werben?

Zumindest ist es nicht pauschal verboten.
Man müsste hier im Detail prüfen.



Zitat (von honis56):
An wen kann man sich bei Brokern in Deutschland wenden?

An die BaFin, einen Rechtsanwalt oder direkt ans zuständige Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Landes-Verbraucherzentrale will prüfen, ob eine "Abmahnung" erstellt werden kann. Das könne aber dauern und damit bekäme ich selbst im positiven Fall mein Geld nicht automatisch wieder.
Die Schlichtungsstelle der Bafin verlangt, daß sich keine Verbraucherzentrale parallel mit der Sache beschäftigt.
Ich bin verwirrt. Wie geht man vor?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von honis56):
Wie geht man vor?

Abwarten, was die Verbraucherzentrale sagt / macht.



Geld zurück gibt es von keinem, da muss man sich selbst drum kümmern.
Idealerweise, nach dem man das Ergebnis von Verbraucherzentrale / BaFin kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)

Verbraucherzentrale teilt mir als Zwischenstand mit, ich solle mich weitere 3 Monate gedulden. Verjährt da etwas?

0x Hilfreiche Antwort

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