Bearbeitungsgebühren für Kredit

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)
Bearbeitungsgebühren für Kredit

Guten morgen,

folgender-natürlich "rein fiktiver"- Fall:

Ein Unternehmer kommt unverschuldet mi seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer großen Genossenschaftsbank in Verzug. Er braucht einen Überbrückungskredit, um seine Ware weiter produzieren zu können und seine Saisonarbeiter zu bezahlen.
Nach langen hin und her gewährt die Bank den Kredit in Höhe von sagen wir einmal 100.000 €, knüpft aber die Bedingung daran, dafür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 12.500 € einzustreichen.
Meine Frage hierzu: 12,5% finde ich fast schon Sittenwidrig, zumindest ist es aber die Notlage des Unternehmers böswillig ausgenutzt. Kann man da im nachhinein etwas unternehmen?

Viele Grüße und Dankeschön,

Markus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Der Zinssatz und vieles andere richtet sich u.a. AUCH nach der Bonität des Kunden. Es gilt mehr oder minder das "Vogel friß oder stirb"-Prinzip :)

Die Bank weiß, dass Du den Kredit brauchst und den evtl. nicht woanders bekommen könntest, ergo wird sie versuchen einen Gewinn aus Deiner Notlage zu machen. Anders sieht es aus wenn Deine Bonität gut ist: Du würdest überall einen kredit bekommen, ergo versuchen die Banken DICH mit niedrigen Zinsne etc. zu ködern.

So läuft das Spiel; von daher ist an den Gebühren nix auszusetzen!



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Und Gewerbetreibende underliegen nicht dem gleichen Schutz wie Verbraucher ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Das heisst die können willkürlich tun und lassen was sie wollen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Das heisst die können willkürlich tun und lassen was sie wollen?

Juristisch gesehen: Nein, denn auch hier gibt es Grenzen. Nur sind diese bei Gewerbetreibenden höher als bei Verbrauchern


Aus dem Leben: ja oft machen sie was sie wollen. Ein Grund weshalb in unserer Firma die Banken fast nur als reine Zahlungsdienstler fungieren.
Da kann man zwar nicht jeden Auftrag annehmen, aber wir hatten dafür auch keine Probleme als die Kriese kam ...

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Markus,

quote:
Das heisst die können willkürlich tun und lassen was sie wollen?
Das Unternemen aber doch auch, etwa eine andere Bank suchen.

Und so schlecht kann es dem Unternehmen imho gar nicht gehen, sonst hätte die Bank niemals die 100T gegeben. Desweiteren ist sie sogar davon überzeugt, dass auch diese 12,500 Euro zu verkraften sind, denn wenn es allein dadurch zur Insolvenz kommt, wäre es ein ziemlich schlechtes Geschäft.

MfG Stefan

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