Bausparkasse will den Bausparvertrag kündigen

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2018 12:50:44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bausparkasse will den Bausparvertrag kündigen




Vor einiger Zeit habe ich gehört, daß Bausparkassen massenhaft gut verzinste Bausparverträge kündigen.
 
Zu meinen Daten:
- Vertragsbeginn: Jan. 2009
- Bausparsumme: 25.000€
- Guthaben auf dem Bausparer: etwa 15.000€
- Guthabenszins: 1%
- VL (mtl. 40€) wird auf diesem Bausparer überwiesen.

Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif und die Bausparsumme ist NICHT angespart erreicht.

Ich habe es so im Bericht so verstanden, daß man bis zur Bausparsumme des Bausparvertrages angespart werden kann - also in meinem Fall bis 24.999€ (noch etwa 10.000€).
 
Nun habe ich ein Schreiben von der Bausparkasse erhalten, mit der Androhung, daß die Bausparkasse den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann und daß ich keine Bonus bei Darlehensverzicht mehr erhalte.
 
Besteht bei mir Handlungsbedarf?
Muß ich was unternehmen?
Wie muß ich mich verhalten?
Kann die Bausparkasse mir den Vertrag einfach kündigen?
(Ich möchte mich nun Informieren damit mir keine Nachteile entstehen)
 


Über Antworten würde ich mich freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

10 Jahre nach Erreichung der Zuteilungsreife kann seitens der Bausparkasse gekündigt werden, wenn ich die aktuellen Urteile richtig im Kopf habe.
Was es mit dem Bonus auf sich hat, müsste man mal in den Vertrag schauen und den Absatz im Brief genau wiedergeben.

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#2
 Von 
guest-12315.02.2018 12:50:44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Retels


Vielen Dank für die Antwort.


Hier der relevante Teil vom Brief:
(habe wortwörtlich abgeschrieben!)

Das Sparziel, die erforderliche Mindestbesparung, haben Sie erreicht, Ihr Bausparkonto weist am 30.08.2017 ein Guthaben einschließlich unterjähriger Zinsen von 16.265,39€ auf.
Das entspricht 65% der Bausparsumme. Die Darlehenshöhe berechnet sich aus der Differenz von Bausparsumme und angespartem Bausparguthaben einschließlich unterjähriger Zinsen.
Mit jeder weiteren Einzahlung und Zinsen verringert sich daher Ihr Darlehensanspruch. Damit tritt der Verwendungszweck zunehmend in den Hintergrund.

Die Allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrages stehen bei darlehensverzicht und Erfüllung weiterer Voraussetzungen einen Anspruch auf ein Bonus (Erhöhung der Gesamtverzinsung) vor.

Bitte berücksichtigen Sie, daß im Falle einer Vollbesparung kein Darlehensanspruch mehr besteht. Eine Vollbesparung liegt vor, wenn das Guthaben einschließlich unterjähriger Zinsen die Bausparsumme erreicht hat, In diesem Fall gilt folgendes:
- Sie können nicht mehr auf das Darlehen verzichten. Ihr Anspruch auf Bonus verfällt.
- Sie können auf den Vertrag keine vermögenswirksame Leistungen mehr anlegen.
- Die Beantrgung der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist nicht mehr möglich.
Wir sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Daher empfehlen wir Ihnen, jetzt zu prüfen, wie Sie Ihr Bausparguthaben einschließlich Zinsen am besten nutzen können.

Möchten Sie mit einer Modernisierung mehr Wohnkomfort schaffen oder langfristig Energiekosten sparen? Oder .....


Auf diesem Bausparvertrag werden vom Arbeitgeber 40€ mtl VL überwiesen.


Ich habe im Bericht im Fernsehen (in den Nachrichten und bei WiSo) so verstanden, daß man bis zur Bausparsumme des Bausparvertrages angespart werden kann - also in meinem Fall bis 24.999€ (noch etwa 8.500€).


Bei einer Vollbesparung, bin ich nun verpflichtet das Darlehen zu nehmen?
Wie soll das denn gehen?
(Eine Vollbesparung liegt vor, wenn das Guthaben einschließlich unterjähriger Zinsen die Bausparsumme erreicht hat - so im Schreiben der Bausparkasse)


Besteht bei mir Handlungsbedarf?
Muß ich was unternehmen?
Wie muß ich mich verhalten?
(Ich möchte mich nun Informieren damit mir keine Nachteile entstehen)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Der Vertrag kann aktuell weiter bespart werden. Eine Ankündigung zur kurzfristigen Kündigung ist das noch nicht. Man sollte das Guthaben im Blick haben und rechtzeitig vor Erreichung der Vollbesparung den Darlehensverzicht schriftlich erklären, um den Bonus rückwirkend zu erhalten. Allerdings auch wiederum nicht zu früh (z.B. jetzt), da die Bausparkasse dann auch wieder kündigen kann.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Die-Tricks-der-Bausparkassen-article9768591.html

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.02.2018 12:50:44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Retels


Vielen Dank für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

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