Hallo,
ich habe kürzlich einen Vertrag vor Ort bei der Bank für ein Schließfach abgeschlossen. Beim Fragen, wie lange die Laufzeit wäre, sagte mir die Beraterin, dass ich jederzeit das Schließfach abgeben kann, aber für volle Quartale berechnet wird. Nun habe ich im Vertrag gesehen, dass man mindestens ein Jahr das Fach haben muss und anschließend zum Qurtalsende kündigen kann.
Kann ich den Vertrag wiedrrufen, wegen Falschaussage oder ist es Pech, weil ich es nicht gut genug durchgelesen haben, den Vertrag?
Schließfach kostet im Jahr etwa 40€. Macht wohl keinen Sinn, einen Rechtsstreit anzufangen, aber mich würde trotzdem interessieren, wie hier die Rechtslage ist.
Bankschließfach kündigen wegen Falschaussage
20. September 2018
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Frage vom 20. September 2018 | 17:48
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankschließfach kündigen wegen Falschaussage
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#1
Antwort vom 20. September 2018 | 19:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Wie kannst du denn diese falsche Angabe der Beraterin jemals beweisen?
Warum hast du dir den Vertrag nicht nochmal angesehen?
Und jetzt?
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