Bankkonto kündigen bei bestehender Pfändung

20. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Bankkonto kündigen bei bestehender Pfändung

Hallo,
ist es möglich sein Konto zu Kündigen trotz Pfändung?

Wir würden gerne die Bank wechseln, da die SPK für 3 Monate 51 Euro Gebühren für das P-Konto mit allen überweisungen nimmt.

Gibt es eine Möglichkeit ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich wüßte nicht, was dagegen sprechen soll.

Stefan

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
ist es möglich sein Konto zu Kündigen trotz Pfändung?

Das ist überhaupt kein Problem.


Das Problem wird nur sein, ein neues Konto zu bekommen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Meine Bearbeiterin meine es könne Probleme geben, da ich letztendlich keine Rechte mehr über das Konto habe... Daher halt die Frage ob es geht oder ich auf dem Konto hängen bleibe bei den mega Gebühren.... Finde es schon Ausbeutung was die bei der Spk machen


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16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
da ich letztendlich keine Rechte mehr über das Konto habe

Das ist falsch, Du hast nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit über das Guthaben.
Alle anderen Rechte und Pflichten bestehen fort.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Man sollte das bestehende Konto aber erst kündigen wenn man ein neues P-Konto eröffnet hat.

Ein Bekannter versucht wohl schon seit Jahren ein P-Konto bei verschiedenen Banken zu eröffnen - Keine scheint ihn zu wollen, zum. hat er mir erzählt das er bisher kein Konto eröffnen konnte.

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde die überhöhten Gebühren schlichtweg verweigern und darauf bestehen, nach normalem Girokonto abgerechnet zu werden.
Und wenn die Sparkasse das nicht macht, würde ich sie höflich aber deutlich auf den BGH verweisen und auf Aktenzeichen XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 . Darin wurde geurteilt, dass Sondergebühren für P-Konten verboten sind. Damit würde man unangemessen benachteiligt. Es dürfen nur "normale" Kontogebühren erhoben werden.
Siehe mit weiterführenden Links auch http://www.sueddeutsche.de/geld/teurer-pfaendungsschutz-fuer-bankkunden-was-verbraucher-gegen-abzocke-bei-p-konten-tun-koennen-1.1580721-2

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Danke für eure schnelle Hilfe. Naja das man nur 1 Pkonto haben darf ist klar, erst nen neues Konto erstellen dann das alte P-Konto kündigen und dann erst das neue Konto zum Pkonto machen.

Oder wie mepeisen sagt, mal versuchen die Kohle von der Bank zurück zu bekommen.. mit dem o.g. Urteil des BGH

Danke nochmal

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