Hallo,
ich habe einmal eine Frage für eine Freundin.
Aufgrund einer Pfändung, die nicht direkt komplett vom Konto bedient werden konnte, hat eine Bank das Konto komplett gesperrt. Daraufhin wurde von ihr genug Geld auf das Konto eingezahlt, dass sowohl die Pfändung bedient, als auch alle anderen anstehenden Daueraufträge und Lastschriften eingelöst werden konnten.
Das Konto ließ die Bank aber trotzdem voll gesperrt. Angeblich bräuchten sie einen Extraauftrag meiner Freundin die Pfändung zu bedienen, damit das Konto wieder freigegeben werden könne.
Mit einer Ausnahme: Sie hat einen Kredit bei der selben Bank laufen. Die Raten werden monatlich von diesem Konto eingezogen. Diese Rate hat die Bank natürlich wie immer abgebucht.
Sie will sich jetzt nicht darüber beschweren, dass wenigsten diese Transaktion vonstatten ging, aber es stellt sich ihr die Frage, ob es einer Bank erlaubt ist, in einem solchen Fall mit zwei Maßstäben zu messen. Sprich, alle Transaktionen zurückzuweisen, bis auf die eine, die sie selber betrifft. Und ist die Bank dann eventuell für die anderen zurückgewiesenen Transaktionen schadensersatzpflichtig?
Gruß
Shihaya
Bank zieht eigene Kosten trotz aufgrund von Pfändung gesperrtem Konto ein
26. November 2017
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Frage vom 26. November 2017 | 16:29
Von
Status: Lehrling (1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Bank zieht eigene Kosten trotz aufgrund von Pfändung gesperrtem Konto ein
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#1
Antwort vom 26. November 2017 | 18:04
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Angeblich bräuchten sie einen Extraauftrag meiner Freundin die Pfändung zu bedienen, damit das Konto wieder freigegeben werden könne.
Kann man so sehen, muss man nicht. Da scheiden sich die Geister, denn eigentlich darf das Konto nur soweit gesperrt werden, wie für die Pfändung notwendig ist. Aber das andere wäre auch eine mögliche Interpretation.
Ansonsten hast du eigentlich Recht. Ausgenommen Kontoführungskosten darf die Bank auch sonst nichts abbuchen.
Aber Schadensersatz sehe ich als schwierig an.
#2
Antwort vom 26. November 2017 | 23:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatUnd ist die Bank dann eventuell für die anderen zurückgewiesenen Transaktionen schadensersatzpflichtig? :
Aus dem Grund sicherlich nicht, denn die Bedienung des Kredites ist ja ebenfalls Teil der Absprachen.
Aber ich sehe eine Schadenersatzpflicht wegen nicht oder zu spät erfolgter Freigabe des Kontos nach dem Kontoausgleich, sofern vertragliche Vereinbarungen das nicht anders regeln.
Berry
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