Bank weigert umstellung P-Konto

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
johndoe2017
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Bank weigert umstellung P-Konto

Bank X kündigt Herr B sein Privatkonto außerordentlich bis zum 01.11.2017 Grund ist wahrscheinlich das ein Kontopfändung eingegangen ist. Herrn B erwartet aber noch ein Zahlungseingang bevor 01.11.2017 und bittet der Bank sein Konto auf jeden Fall bis zum diesem Datum sein Konto als P-Konto zu führen damit die Zahlungseingänge gesichert sind. Der Bank weigert das und verweist auf der außerordentliche Kündigung. Darf der Bank das so machen? Hat der Bank kein Pflicht auf jeden Fall das Konto bis zum Kündigungsdatum als P-Konto zu führen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Im Kündigungsschreiben wird kein Grund für die Kündigung benannt? Außerordentlich kündigen funktioniert nur mit triftigem Grund. Hat der Mann denn noch Schulden bei der Bank?

Zitat:
Darf der Bank das so machen?

So wie du das schilderst geht das so erst mal nicht. Aber beantworte mal die Fragen, dann kann man ggf. etwas genauer antworten.

Zitat:
Hat der Bank kein Pflicht auf jeden Fall das Konto bis zum Kündigungsdatum als P-Konto zu führen?

Doch, das muss die Bank durchaus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
johndoe2017
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ging vor 2 Wochen ein Pfändung ein. Ich führe 2 Konten bei der Bank. 1) Privat 2) Geschäftlich. Pfändung ging natürlich auf beide Konten. Bank habe ich dann angeschrieben und gefragt einer dieser Konten als P-Konto zu führen da ich von die Einnahmen lebe! Die haben mir dann ein Formular geschickt. Wegen ein Krankenhausaufenthalt konnte ich das Formular leider erst gestern per Mail und Fax schicken. Ich erhielt am gleichen Tag ein Außerordentliche Kündigung (ohne Grund) bis zum 01.11.2017 meines Privatkonto.
ich habe der Bank dann gefragt warum gekündigt wurde und ob die dann bitte bis 01.11.2017 das Konto als P-Konto führen können damit (erwartete) Zahlungseingang noch gesichert werden kann. Ja, ich hatte noch einen "Geldnotruf" offen (Fidor Bank) aber die war erst am 05.11.2017 fällig (€ 200)
Mit der erwartete Eingang (750,00 Euro) wurde ich dann die Notruf zurückzahlen damit mein Konto wieder + ist. Die Kündigung war mir nicht so wichtig aber diese Weigerung bedeutet ja auch das der Eingang nicht geschutzt wird/ist nur weil eine Kündigung ausgesprochen wurde? Muss der Bank nicht bis zu den Datum das Konto "normal" führen und auch der Möglichkeit einen P-Konto einrichten?
Weil so sieht es einfach aus das die § 850 k ZPO umgehen, und mein erwartete Geldeingang wäre nicht gesichert und geht 100% am Gläubiger...
Was kann ich da machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

sofern die außerordentliche Kündigung tatsächlich ohne Grund und abgesehen von der Pfändung ohne Vorgeschichte stattgefunden hat, ist diese unwirksam.
Hier kann man Ihnen nur raten, sich schnellstmöglich an eine Verbraucherschutzzentrale zu wenden.

Grundsätzlich kann jeder (bis auf ganz wenige Ausnahmefälle) ein sog. Basiskonto (auch als P-Konto möglich) führen. Es darf jedoch nur ein P-Konto deutschlandweit geführt werden. Sollte bereits bei einer anderen Bank ein P-Konto bestehen und in der Schufa eingemeldet sein, so kann und muss die Bank den Wunsch ein zweites Konto auf ein P-Konto umzustellen bzw. zu eröffnen ablehnen.

Wahrscheinlich liegt der Haken, wie ich gerade sehe da, dass ihr Konto derzeit im Minus ist. Eine Umstellung auf ein P-Konto darf nur erfolgen, wenn das Konto sich nicht im Minus befindet. Das erklärt wahrscheinlich auch, warum die Bank das abgelehnt hat.

Da hilft nur eins:
Konto ausgleichen bei der bisherigen Bank vor Umstellung auf P-Konto oder bei einer anderen Bank ein neues Konto als P-Konto eröffnen.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 26.10.2017 11:19

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
johndoe2017
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja aber es ist ja ein Zahlung unterwegs und dann ist das Konto nicht mehr im Minus?
Sollte ich den Antrag dann nochmal stellen wenn das Konto im PLUS ist? Aber dann ist es denke ich zu spät da die Bank per 01.11.2017 gekündigt hat.. Das Geld geht dann denke ich am Gläubiger? Oder darf der Bank sich zuerst bedienen trotz Pfändung?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Oder darf der Bank sich zuerst bedienen trotz Pfändung?


Die Bank darf sich dank dem AGB-Pfandrecht stets zu erst an Kontoguthaben und Eingängen bedienen, so lange es nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreitet.

Zitat:
Ja aber es ist ja ein Zahlung unterwegs und dann ist das Konto nicht mehr im Minus?
Sollte ich den Antrag dann nochmal stellen wenn das Konto im PLUS ist?


Ja, sollten Sie. (Oder sie eröffnen bei einer anderen Bank ein P-Konto. (siehe unten))

Zitat:
Aber dann ist es denke ich zu spät da die Bank per 01.11.2017 gekündigt hat


Ohne die Angabe von Gründen darf die Bank kein Konto mit einer Frist von einer Woche kündigen. Das ist schlicht und einfach nicht zulässig.
Daher rate ich Ihnen mit dem Schreiben, das Sie erhalten haben, zur nächsten Verbraucherschutzzentrale zu gehen. Dort erhalten Sie Unterstützung. Alleine ohne fachkundige Hilfe werden oder Anwalt Sie gegen die Bank nicht ankommen.

Die wahrscheinlich weniger stressige Variante wäre, ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, sofern sich eine Bank darauf einlässt. Müssen die Banken zwar grdsl., aber die Praxis weicht da sehr stark von der Theorie ab.

Grüße
PP



-- Editiert von PP9325 am 26.10.2017 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
johndoe2017
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe eine Böse Mail geschickt und sehe da, innerhalb von 5 minuten ist mein Konto umgewandelt!
Vielen Dank!!!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Wunderbar, wobei es mich schon wundert, dass die Bank da auf einmal so eine 180-Grad-Wende macht.

Aber dann ist ja erst einmal alles in Ordnung.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
johndoe2017
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne für Sie beantworten.

Wir haben soeben gemäß Ihrem Wunsch Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt.Ihr monatlicher Freibetrag beträgt nun EUR 1.133,80.

Haben Sie Fragen? Neben unserem Kundenservice steht Ihnen auch unsere Community gerne mit Rat und Tat zur Seite – erreichbar unter https://community.fidor.de.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wunderbar, wobei es mich schon wundert, dass die Bank da auf einmal so eine 180-Grad-Wende macht.

Mich weniger. Banken wollen gerne "schlechte Kunden" los werden und das dürfte so ein Fall sein, wo sie sich erst mal so verhalten um zu schauen, wie sehr sich der Kunde wehrt.

@TE: Bitte denke dran: Die Kündigung ist immer noch im Raum. Deswegen würde ich empfehlen, vor Ort zu einer Sparkasse oder Volks-/Raiffeisenbank zu gehen. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben und dort ein Basiskonto bzw. reines Guthabenkonto einrichten. Alle zukünftigen Einnahmen dort hin umleiten.

Weitere akute Hilfe bekommst du auch hier: http://forum.f-sb.de/
Dort sind professionelle Schuldnerberater unterwegs (Forumsrang Praktiker).

-- Editiert von mepeisen am 27.10.2017 09:32

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Mich weniger. Banken wollen gerne "schlechte Kunden" los werden und das dürfte so ein Fall sein, wo sie sich erst mal so verhalten um zu schauen, wie sehr sich der Kunde wehrt.


Das sowieso, aber normalerweise reicht eine böse E-Mail des Kunden da noch nicht aus. Ohne die Einschaltung des Verbraucherschutzes oder eines Rechtsbeistandes bewegen sich die wenigsten Banken vom Fleck, daher meine Verwunderung, dass die Bank da so schnell locker gelassen hat.

Aber erfreulich für den TE.

Trotzdem muss ich mepeisen recht geben, dass die Kontoverbindung so schnell wie möglich von der Direktbank weg zu einer klassischen Bank (bspw. Sparkasse) verlegt werden sollte, da die Direktbank wohl keine Gelegenheit auslassen wird, um zu versuchen, Sie wegzuekelen oder doch die Kontoverbindung zu kündigen.

Grüße

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