Bank hat Grundschuldbrief verloren!!! Was nun???

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2010 08:17:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Bank hat Grundschuldbrief verloren!!! Was nun???

Guten Morgen.

Ich habe folgendes Problem, bei dem ich dringend Rat bräuchte.

Wir haben am 29.07.10 ein Haus gekauft (Notarieller Kaufvertrag!). Alles soweit geregelt. Finanzierung bei der Bank. etc. etc.

Es waren bzw. sind noch 2 alte Grundschulden vom Vorbesitzer eingetragen. Leider hat die hypo den Grundschuldbrief verschlammpt. Neuer muss beantragt werder. Dauer 3 Monate!!!!!!

Folgende Probleme: Ich werde erst als Eigentümer eingetragen, wenn die alte Grundschuld gelöscht ist, meine Bank die neue Grundschuld eingetragen hat und ich dann erst den Kaufpreis überwiesen habe.

Ausserdem liegt der Kredit bei meiner Hausbank schon bereit. Sprich ich muss am Mitte Oktober, falls ich den Kredit bis dahin nicht abrufe, Bereitstellungszinsen zahlen.

Die ehemalige Besitzerin möchte schön langsam das Geld. Hat angeboten, ich solle das Geld, über den die Grundschuld eingetragen ist, zurückhalten.

Ist das einfach so möglich??

Hab dann einen Kredit über ein Haus zu bedienen, das mir noch garnicht gehört?!?

Was kann, bzw. soll ich eurer Meinung nach tun?

Anwalt einschalten?? Hab ne Rechtsschutz!


Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Flosebert,
ein Anwalt nützt dir im Moment gar nichts.
1. Der oben genannte Fall, dass noch Grundschulden eingetragen sind, ist durchaus üblich.
2. Sind die Grundschulden schon abgetragen? Dann hätte die Verkäuferin sich schon längst um eine Löschung bemühen können.
Sind die Schulden noch nicht abgetragen, wird dies im Normalfall im Kaufvertrag erwähnt, nämlich wie vom Erlös die Schuld abzulösen ist.
3. Im Kaufvertrag steht üblicherweise, wie das Geld wann zu zahlen ist. Vermutlich wird bei dir stehen, dass das Grundbuch frei von allen Lasten ist. In meinen Augen ist dies ja zuerst die Aufgabe der Verkäuferin, dafür zu sorgen, dass diese gelöscht wird (also die Schuld). Solange nicht gelöscht werden kann, wird vermutlich auch nicht der Kaufpreis fließen (und würde ich an deiner Stelle auch nicht machen).
4. Ob es ein Verschulden der vorherigen Bank gibt? Tja, auch das ist schwer zu sagen und wenn, wäre es dann eher die Aufgabe der Verkäuferin, sich dahinter zu klemmen, denn du hast mit der "alten" Bank ja kein Vertragsverhältnis.

Für dich ist eigentlich jetzt nur ein Problem, du wirst Bereitstellungszinsen für deine Bank zahlen müssen (übrigens auch nicht so unüblich, bei Hauskäufen). Ob du da eine Chance hast, die Kosten von irgendjemanden erstattet zu bekommen - ich bezweifle es. Natürlich kannst du auf Kulanz der Verkäuferbank hoffen, aber einklagen?

Hat der Notar denn beim Verlesen des Kaufvertrages beide Seiten auf die Abläufe/Probleme, die entstehen können, hingewiesen? Das ist nämlich so üblich. Aber leider versteht man die Abläufe nicht immer so schnell (also wann wo welche Unterschrift was auslöst).


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.11.2010 08:17:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo.

1:
Logisch ist es üblich, dass noch Grundschulden eingetragen sind. Wurde beim Kaufvertrag auch erwähnt und steht auch, wie von dir beschrieben, drinn.
Mein Problem ist nur, wenn die Löschung noch 3 Monate dauert, dauert es auch noch 3 Monate, bis ich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Ich muss dazu noch sagen, dass ich schon als "Besitzer" eingetragen bin, da wir seit dem Tag des Kaufes (29.08.10) schon am Haus renovieren!! Quasi-Absicherung für die Verkäuferin (Aussage vom Notar).

2: Die Grundschuld ist laut Aussage der Verkäuferin schon abgetragen. Sprich sie muss nur noch gelöscht werden. Ausserdem will unsere Bank eine neue Grundschuld eingetragen haben. Meines Erachtens ist es durchaus üblich, abgetragene Grundschulden eingetragen zu lassen. Falls ein erneuerter Kredit bei der Bank gebraucht wird, fallen keine erneuten Notarkosten für die Eintragung an.

3:Im Kaufvertag steht, sobald die alte Grundschuld gelöscht und die neue Grundschuld meiner Bank eingetragen ist, bekomme ich vom Notar eine schriftliche Zahlungsaufforderung (Zahlbar innerhalb 2 Wochen). Sobald das Geld bei der Verkäuferin eingegangen ist, werde ich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Die Verkäuferin hat jetzt vorgeschlagen, dass ich eine Teilzahlung abzüglich der bestehenden eingetragenen Grundschuld leisten soll (notariell beglaubigt)!
Prinzipiell kein Problem. Aber dadurch entstehen für mich zusätzliche Kosten (Notar, Zinsen), obwohl ich noch nicht mal der Eigentümer des Hauses bin! Hab natürlich Angst, falls ich mich auf den "Deal" einlasse, dass es irgend ein rechtliches Schlupfloch gibt, durch welches ich anschließend Probleme bekommen könnte!!

4:Ich habe von der Verkäuferin die Kopie eines Schreibens bekommen, in dem die alte Bank den Fehler des Briefverlustes einräumt. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich Schadenersatzansprüche bei der Bank gelten machen kann (Notarkosten, anfallende Zinsen etc.). Falls ja, ist dafür ein Anwalt zu Rate zu ziehen??

Bitte um Antwort

Gruß

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Ich hab mal vor langer Zeit in einer Sparkasse in der Kreditabteilung gearbeitet, aber von einem Grundschuldbrief hab ich noch nie was gehört.

Anmerkung: Hab hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Buch-_und_Briefgrundschuld
was dazu gefunden. Wir haben dann in der Bank wohl immer die Buchgrundschuld verwendet.

Erstmal kurz was zur Begriffsklärung/-korrektur:
Eine Grundschuld muss nicht abgetragen werden. Im Gegensatz zu einer Hypothek ist eine Grundschuld abstrakt. D.h. die Grundschuld ansich ist nicht an einen konkreten Kredit gebunden. Von daher kann eine Grundschuld auch für nachfolgende Kredite als Sicherheit verwendet werden. Für die Verbindung Grundschuld Kredit wird nochmal ein weiterer Wisch ausgefüllt (nennt sich Zweckerklärung). Im Pfändungsfall ist die Grundschuld aber nur soviel wert, wie ihr Verbindlichkeiten gegenüber der Bank aus den durch die Zweckerklärungen gebundenen Krediten gegenüberstehen.

Das Austragen geschieht auf folgendem Wege:
Die Bank füllt einen Zettel aus, dass sie die Grundschuld freigibt. Diesen schafft sie zu einem Notar. Der lässt die Grundschuld dann aus dem Grundbuch austragen. Geschätzter Zeitaufwand, wenn alles irgendwo liegen bleibt, ist vielleicht eine Woche. Woher die 3 Monate kommen sollen, ist mir schleierhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Ich werde erst als Eigentümer eingetragen, wenn die alte Grundschuld gelöscht ist, meine Bank die neue Grundschuld eingetragen hat und ich dann erst den Kaufpreis überwiesen habe.


Das geht auch anders, wenn alle Beteiligten mitspielen.

Speziell sollte man unter Einbeziehung eines Notaranderkontos auch andere Möglichkeiten finden können. Die neue Grundschuld kann problemlos eingetragen werden, obwohl die alten Grundschulden noch nicht gelöscht sind. Allerdings erfolgt die Eintragung nur nachrangig. Der Notar erhält die Anweisung, das Geld an die Verkäuferin erst dann auszuzahlen, wenn die alten Grundschulden gelöscht sind. Und den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten kann man auch für einen Zeitpunkt vor der Eintragung als Eigentümer vereinbaren. Das ist sogar üblich. Als die Grundbücher noch nicht elektronisch geführt worden sind, kam es auch ohne solche Verwicklungen häufig vor, dass Eintragungen mehrere Monate gedauert haben.

quote:
Daher stellt sich mir die Frage, ob ich Schadenersatzansprüche bei der Bank gelten machen kann (Notarkosten, anfallende Zinsen etc.).


Bei der Bank nicht. Wenn hier übehaupt Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, dann gegenüber der Verkäuferin. Ob die sich dann ihrerseits an ihre Bank halten kann, müsste sie selbst prüfen.

Mit leuchtet aber noch nicht so richtig ein, warum Dir ein Schaden entstehen sollte. Der Schaden entsteht viel eher der Verkäuferin, die erst an das Geld kommt, wenn alles abgewickelt wurde.

@Wickie1
quote:
Die Bank füllt einen Zettel aus, dass sie die Grundschuld freigibt. Diesen schafft sie zu einem Notar. Der lässt die Grundschuld dann aus dem Grundbuch austragen. Geschätzter Zeitaufwand, wenn alles irgendwo liegen bleibt, ist vielleicht eine Woche. Woher die 3 Monate kommen sollen, ist mir schleierhaft.


Das ist gar nicht schleierhaft, sondern normal, wenn es sich um eine Briefgrundschuld handelt. Aber Du schreibst ja selbst, dass Du gar nicht weißt, was das ist. Der alte Grundschuldbrief muss nämlich zunächst einmal mit einem Aufgebotsverfahren für ungültig erklärt werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.11.2010 08:17:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Richtig.

Da gibt es das sogenante Aufgebotsverfahren (Amtsgericht). Das dauerst bis alles abgewickelt ist mind. 3 Monate (Auskunft meines Notars).

@hh
Mir entstehen folgende Kosten: Kaufvertrag-Nachtrag beim Notar, Kreditbereitstellungszinsen bei meiner Bank, falls der Kredit nicht bald (Anfang Oktober) abgerufen wird.

Hab heute mit meinem Notar folgendes Szenario durchgespielt.
Kaufvertrag wird mit folgendem Nachtrag erweitert:
Kaufvertrag wird abzüglich der "noch" eingetragenen Grundschuld sofort an die Verkäuferin ausbezahlt. Das restliche Geld wird erst ausbezahlt, sobald die Grundschuld gelöscht ist.
Ausserdem werde ich gleich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen!

Die Verkäuferin muss natürlich noch mitspielen.

Hab dann aber immer noch das Problem, dass ich für das zurückgehaltene Geld Bereitstellungszinsen bei meiner Bank zahlen muss.
Bei wem sollte bzw. kann ich das gelten machen??

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Wieso marschiert ihr nicht alle gemeinsam zu der Bank, die das verbaselt hat. Macht einen Termin beim Zweigstellenleiter und hört euch dessen konstruktive Lösungen im Sinne eines rundum-sorglos-Pakets an.

Daß diese Bank vom Ergebnis her argumentiert alle Folgeschäden aller Beteiligten zu tragen hat ist offensichtlich. Von daher müssten die ein grosses Interesse an einer pragmatischen Lösung haben

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