Bank Kündigt Dispo - verlangt sofortige Rückzahlung - ALG II

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Bank Kündigt Dispo - verlangt sofortige Rückzahlung - ALG II

Hallo,

die Bank hat mir über 3 Jahre, als Selbstständiger, einen Dispo zugewilligt. Obwohl ich bereits seid 15 Monaten ALG II erhalte hatte die Bank dann vor 3 Monaten festgestellt, dass die EInnahmen nicht mehr zum Dispo passen. Die EInahmen waren aber bereits seid 15 Monaten nicht mehr da. Und trotzdem haben Sie das genehmigt.

Nun will sie das ausgelegte Geld wieder zurück. Trotz Bitten abzuwarten bis ich wieder zu Geld bekomme, da 3 Gerichteprozesse gegen meine ehemaligen Geschäftspartner laufen, Hinweis Schadensminderungspflicht, Mitteilung das ich ALG II erhalte und der Zusicherung, dass ich, sobald ich den Kredit ganz oder teilweise zurückzahlen werde schalten sie ein Inkassounternehmen ein. Die Bank hat mir das nicht mitgeteilt.

Das Inkassounternehmen schon.
Auch will das Inkassounternehmen will bei Nichtzahlung einen Rechtsanwalt einschalten. Letztlich gehts ja auch denen darum viele Kosten zu produzieren, die man dann zu zahlen hat. Sie wissen ja, dass man bei ALG II diese Summe nicht zurückzahlen kann.

Ich habe jedoch auch gelesen, dass Gläubiger eine Schadensminderungspflicht haben. Die Unternehmen/Bank nicht so einfach ein externes Unternehmen einschalten kann und vor allem diese Kosten auch vom Unternehmen zu zahlen sind und nicht vom Schuldner?
Mit ist bewusst, dass ich einen neg. SChufa eintrag erhalte, denn ich ja umgehend auch schnell wieder löschen kann, sobald ich das Geld zurück bezalt habe.

Es geht mir einfach um die Kosten. Wie kann ich diese klein halten?
Muss ich mit dem Inkassounternehmen kommunizieren?
Mein Geschäftspartner ist doch die Bank.
Wenn ich zurück zahle, dann nur an die Bank?

MIt freundlichen Grüßen
Tom

-- Editier von müllermilch am 06.08.2016 12:28

-- Editier von müllermilch am 06.08.2016 12:30

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60 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Bank hat den Dispo fällig gestellt, das darf sie im Grunde jederzeit.

Da du der Bank deine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt hast sind die Inkassokosten nicht zu zahlen. ICH würde das IB schreiben lassen was sie wollen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen einfach den Inkassokosten und ggf RA Kosten widersprechen. Kostendopplung ist eh unerlaubt. Die Hauptforderung wird dann tituliert.

Den negativen Schufaeintag kannst du nur löschen lassen wenn die Forderung unter 2.000€ ist und binnen 4 Wochen getilgt wurde. Ansonsten wird die Forderung nach Erledigung so eingetragen und weitere 3 Jahre später zum Jahresende gelöscht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, die Forderung beträgt 2150 EUR, ohne die zusätzlichen Inkassekosten.
Eigentlich hätte der Dispo nur 2000 eur ein sollen, jedoch mit Zinsen...
Könnte jedoch den Betrag ehh nicht innerhalb 4 Wochen zurückzahlen.
Somit ist eine kurzfriste Austragung, in der Schufa nach Rückzahung der Forderung in ein paar Monaten nicht möglich?
Das Inkassounternehmen ist Infoscore.
Bedeutet das, dass ich 3 Jahre dann Probleme habe, nur weil meine Geschäftspartner mich betrogen haben?
Kann man den Schaden dann, nach dem Gerichtsurteil, bei den Geschäftspartnern einholen?
Gibt es eine Möglichkeit, nach Rückzahlung, den Eintrag trotzdem löschen zu lassen?

Gruß Tom

-- Editiert von müllermilch am 06.08.2016 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ganz wichtig: Du gehst am Montag direkt zu einer neuen (jungfräulichen) Bank. Damit meine ich eine, wo du keine Schulden hast.
Dort ein neues reines Guthabenkonto eröffnen. Deine Einnahmen komplett dort aufs neue Konto lassen.

Denn sonst wird die Bank alles, was reinkommt, mit dem Dispo verrechnen und du kriegst vorläufig nichts mehr.

Wie ExInkassoMA schon schreibt: Da die Zahlungsprobleme bekannt waren, dürfen keine Inkassokosten und Anwaltskosten für außergerichtlichen Unfug verlangt werden. Daher würde ich abwarten. Wenn du Geld reinbekommst durch die Klagen, dann ist gut, dann sieht man zu, dass man es abbezahlt. Ansonsten nochmal melden, sobald ein Mahnbescheid kommt.

Zitat:
Das Inkassounternehmen ist Infoscore.

Ich würde hier eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken (OLG Hamm, kostet nur das Briefporto sonst nichts).
Begründung: Die drohen mit der Einschaltung eines Anwalts. Offenbar sind die hoffnungslos überfordert und verstehen nicht, dass man zahlungsunfähig ist. Zum Betrieb eines Inkassos wird eine besondere Sachkunde und Fachkenntnis benötigt. Wenn die aber zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen sind, liegt diese Sachkunde nicht vor und das Gericht muss denen von Amts wegen die Lizenz entziehen.
Weitere Begründung: In vergangenen Beschwerdeverfahren hat Infoscore das Gericht offenbar auch angelogen, denn es hat deutlich geäußert, dass es niemals Kostendopplung betreiben würde mit Anwälten und niemals Anwälte zusätzlich einschalten würde. Das Gericht möge daher mal prüfen, wieso das Inkasso das Gericht einfach dreist anlügt.

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe mich informiert. Da der Gläubigerin die Zahlungsunfähigkeit bekannt war, sind Inkassokosten und Anwaltskosten für die außergerichtliche Betreibung grundsätzlich nicht durchsetzbar. Ich habe mich zudem beim Aufsichtsgericht beschwert und einen Antrag auf Lizenz-Entzug gestellt. Weitere Kommunikation mit Ihnen wird ausdrücklich von mir verweigert."

Das schindet vielleicht sogar etwas Zeit, da die sich erst mal mit der Beschwerde auseinandersetzen.

Im Endeffekt ist es aber so: Wenn du beim Mahnbescheid den außergerichtlichen (!) Inkassokosten und Anwaltskosten widersprichst, ist die Schuld erst mal einige hundert Euro geringer. Sogar eine spätere Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ist billiger als deren gebühren-Unfug.

Zitat:
Kann man den Schaden dann, nach dem Gerichtsurteil, bei den Geschäftspartnern einholen?
Gibt es eine Möglichkeit, nach Rückzahlung, den Eintrag trotzdem löschen zu lassen?

Beide Fragen würde ich bei Gericht aufwerfen, wo du gerade in Verhandlung bist. Klar ist, wenn du vorsätzlich betrogen wurdest und nur dadurch finanzielle Probleme bekommen hast, dann muss der Schädiger dir den Schaden ersetzen.

Allerdings musst du natürlich aufpassen, welcher Schaden das am Ende ist. Denn die müssen dir nicht den Dispo ersetzen. Als Schaden kämen eventuell die Zinsen in Frage oder ein deutlich höherer Zinssatz (der Dispo-Zinssatz) auf das Geld, was sie dir schulden.
Auch kommt ggf. die Gerichtskosten für den Mahnbescheid als Schaden in Frage.

Wenn du noch nicht anwaltlich vertreten bist, sollte dich dein zweiter Weg am Montag (nach Eröffnung eines neuen Kontos und nach Änderung der Kontoverbindung beim Amt fürs ALG2) zum Gericht führen. Dort einen Antrag auf Beratungsschein stellen. Du brauchst Beratung wegen dem Inkasso-Wahnsinn und zur Frage, wie du da wegen Schadensersatz und wegen den Schufa-Einträgen vorgehen solltest.
Mit dem Beratungsschein dann zum Anwalt und mit diesem das Vorgehen besprechen und was du an Maßnahmen eingeleitet hast. Du kannst dann auch mit dem Anwalt besprechen, ob er für die laufenden Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe mit dir beantragt und bei Erfolg das Mandat übernimmt, um gerade hinsichtlich zusätzlichem Schadensersatz usw. aktiv zu werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Hallo, die Forderung beträgt 2150 EUR, ohne die zusätzlichen Inkassekosten.
Eigentlich hätte der Dispo nur 2000 eur ein sollen, jedoch mit Zinsen...
Könnte jedoch den Betrag ehh nicht innerhalb 4 Wochen zurückzahlen.
Somit ist eine kurzfriste Austragung, in der Schufa nach Rückzahung der Forderung in ein paar Monaten nicht möglich?
Das Inkassounternehmen ist Infoscore.
Bedeutet das, dass ich 3 Jahre dann Probleme habe, nur weil meine Geschäftspartner mich betrogen haben?
Kann man den Schaden dann, nach dem Gerichtsurteil, bei den Geschäftspartnern einholen?
Gibt es eine Möglichkeit, nach Rückzahlung, den Eintrag trotzdem löschen zu lassen?

Gruß Tom

-- Editiert von müllermilch am 06.08.2016 14:47


Ich schließe mich mepeisen an.

Den Schufaeintrag wirst du faktisch nicht los vor Ablauf von 3 Jahren nach Erledigung. Zumal es bis zur Bezahlung vermutlich noch ziehen wird.

Ich kenne mich mit dem Sozialrecht nicht aus. Nur wenn Zahlungen eingehen werden diese nicht mit den H4 Leistungen verrechnet? Diese Frage könntest du evtl. Hier mal im Forum Sozialrecht stellen. Denn sollte dies so sein wirst du also deine Gläubiger von dem Geld nicht bezahlen können. Die nächste Frage wäre natürlich ob deine Schuldner zahlen werden / können selbst wenn diese verurteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, vielen vielen Dank.

Ich hatte schon immer ein 2 tes normales Konto. Zwar etwas im Dispo, aber bei weiten nicht in dieser Größe.
Ferner gehen dort ja bereits diie ALG II Leistungen ein, so das es, wenn auch nur kurz, immer im Plus steht.

Mit der Kontaktaufnehme des Inkassounternehmens/Gericht bin ich unschlüssig. Ich habe doch keine Vereinbarung mit denen?
Ich gebe dir recht, dass es kein besonders Wissen erfordert einen Mahnbescheid auszufüllen. Das habe ich auch schon selbst gemacht und dauert gerade mal 5 min. Eigentlich sollte das die Bank/Gläubiger selbst machen. Wozu zahlt man den Zinsen? Das beinhaltet doch auch die Gefahrs des Ausfalls/Unannehmlichkeiten.
Ja ich habe das KOnto überzogen, jedoch haben Sie mich ja förmlich angefixt und im "richtigen" Moment zugemacht. Und ich werde es auch zurückzahlen können. Und dann hbe ich noch 3 Jahre ärger damit? Wie kann sich das denn bemerkbar machen, auch wenn dabei steht "Schuld beglichen"?

Findet ihr den Vorschlag das zuständige Gericht einzuschlaten für wirkungsvoll?

Ich habe gerade bemerkt, dass ich in mein Konto (mit dem gekündigten Dispo) gar nicht mehr rein kann. Habe jedeoch diebezüglich keine Nachricht erhalten. Nur wie soll ich es dann zurückzahlen - ok, ist noch eine Weile hin.

Der Schaden ist natürlich nicht der Dispo, jedoch dei Kosten/Zinsen. Den Ärger kann man ja nicht in EUR ausdrücken.



Gruß Tom


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Zwar etwas im Dispo,

Dann nimm dieses. Sehe zu, dass du auf 0 kommst, dass du alle Einnahmen dort drauf umleitest und vielleicht sogar die Bank vorwarnen. Da ja die Kontokündigung der anderen Bank in die Schufa kommt. Auch hinweisen, wie es aktuell ausschaut wegen den Gerichtsverfahren usw., damit die nicht auch aus Reflex sofort den Dispo streichen.
Sprich: Gleich nach einem vernünftigen Tilgungsplan des Dispos fragen, damit es dauerhaft im Plus ist und di nicht mehr auf den Dispo angewiesen bist.

Das wäre mein Vorschlag.

Zitat:
Eigentlich sollte das die Bank/Gläubiger selbst machen.

Das ist zwar auch richtig, aber die Argumentation zielt auf was anderes ab.
Wenn die Bank von den Zahlungsproblemen weiß, ändert sich daran nichts, nur weil ein Inkasso beauftragt wird. Sprich: Dass ein Inkasso Mahnbriefe schreibt und dass sogar noch zusätzlich ein Anwalt dazu kommt, all das ist völliger Blödsinn und nicht zielführend. Damit fällt das dem Gläubiger selbst zur Last (§254 BGB ).

Zitat:
Findet ihr den Vorschlag das zuständige Gericht einzuschlaten für wirkungsvoll?

Es geht darum, deutliche Signale auszusenden. Dass man sich informiert hat und dass man weiß, wie der Hase läuft. Beschwerden beim Aufsichtsgericht bedeuten unweigerlich, dass man dann ernst genommen wird.

Signatur:

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ein erledigter Schufaeintrag macht sich insoweit bemerkbar, dass dieser halt da ist. Der Score ist niedriger, Schufapartner sehen den Eintrag, Kredite sind schwierig bis unmöglich (bei H4 ist das aber sowieso der Fall).

Ich würde in der kommenden Woche dringend mit der "neuen" Bank sprechen. Nicht das die den Dispo wegen schlechter Schufa auch gleich fällig stellen.

Ach ja natürlich kommst du ins alte Konto nicht mehr rein das ist ja auch gekündigt. Bescheid darüber hast du ja vom IB bekommen und die Bank schrieb ja auch vorab und informierte über die Kündigung.

Hast du eigentlich einen RA der dich vertritt? Sind noch mehr Schulden vorhanden und wie sehen die beruflichen Chancen in der Zukunft aus?

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 07.08.2016 09:45

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#8
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,

ist ist ärgerlich. Da die Gerichte so langsam arbeiten.
Gerichtsanhängig sind meine Forderungen schon seid Sep. 2015.
Der Betrag der zu erwarten ist ist ein höherer 5 Stelliger.Und da die Projekte ja gebaut worden sind, gibt es keine andere Sichtweise.

So wie ich dein Schreiben lese habe ich dann erhelbliche Probleme. Ich wollte dann für 2 Monate nach Kanada fahren. Nur kann ich das mit der Kreditkarte dann vergessen?



Nein, habe sonst keine Schulden. Und klar, in meiner Forderungssache habe ich einen Fachanwalt in Maklerrecht.

Gruß Tom


1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Es gibt Prepaid Kreditkarten.

Aber im H4 Bezug und somit als Arbeitsloser 8 Wochen nach Kanada?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, natürlich nicht.
Sobald ich jedooch meine Prozesse gewinne, bin ich ja nicht mehr im ALG II Bezug.

Und trtzdem habe ich den EintragP Verstehe ich nicht.

Danke
Tom

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Das kommt im allgemein daraufan, was im Vertrag steht, wenn sich die Vermögenssituation bereits verschlechtert hatte, dann wüsste ich nicht, wieso nun dies als Kündigungsgrund herhalten soll.

Es muss vorher eine Ankündigung folgen und zumeist auch eine zumutbare Frist i.d.R
Sofort von heute auf morgen die Kohle verlangen geht eig fast nie, es kommt immer auf den Einzelfsll drauf an.

Bei der Bemessung der Kündigungsfrist muss die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Die Frist würde dann 6 Wochen betragen wenn zB bewiesen werden kann, dass der Bank bei Dispogewöhrung bereits die gefährliche Lage bekannt war, ich kenne mich hier im einzelnen nicht aus , ggfs weiß ein Anwalt Rat, ob man die Zinsen o.ä von der Bank zurückfordern könnte.

-- Editiert von mgrasek100 am 09.08.2016 06:48

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sobald ich jedooch meine Prozesse gewinne

Musst du erst mal hoffen, dass der Gläubiger freiwillig zahlt bzw. dass da etwas pfändbar ist. Je nach Situation hast du das Geld selbst beim Gewinnen ja nicht automatisch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Sind ja 3 veschiedene Projekte/Fälle. Alle werden sich sicher nicht verweigern und haben Gegenwerte.
Dauert halt alles und ich muss das eben durchstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ist ist ärgerlich. Da die Gerichte so langsam arbeiten.
Gerichtsanhängig sind meine Forderungen schon seid Sep. 2015.
Der Betrag der zu erwarten ist ist ein höherer 5 Stelliger.Und da die Projekte ja gebaut worden sind, gibt es keine andere Sichtweise.


Sie sind aber gutgläubig bzw. naiv. Selbst wenn Sie die Verfahren gewinnen, heisst das noch lange nicht, dass Sie an das Geld kommen.

Zitat:
So wie ich dein Schreiben lese habe ich dann erhelbliche Probleme. Ich wollte dann für 2 Monate nach Kanada fahren. Nur kann ich das mit der Kreditkarte dann vergessen?


Die kanadischen Einreisebehörden werden einen Arbeitslosen für einen 8-wöchigen Aufenthalt wohl kaum ins reinlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, was soll denn dieser EIntrag?
Ich denke mal Sie glauben mir nicht.
Auf jeden Fall habe ich dann mehr als genug bekommen um den "Dispo" zurückzuzahlen.

Danke für den Hinweis. Jedoch haben Sie wohl nicht alles gelesen bzw. verstsanden.
Arbeitslos bin ich auch jetzt nicht. Es reicht nur nicht. ALG II bezieher können auch arbeiten.
Und erst wenn ich auch ausreichend Geld habe werde ich die Reise antreten.
Ist doch klar. Verstehe das nicht.

Danke an die anderen für die hilfreichen Beiträge.

Gruß Tom


-- Editiert von müllermilch am 09.08.2016 14:19

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Ich wollte dann für 2 Monate nach Kanada fahren. Nur kann ich das mit der Kreditkarte dann vergessen?

Da würde ich mich weder auf die Kreditkarte verlassen noch auf sonst ein unbares Zahlungsmittel. Bargeld lacht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Das ist wahr. Jedoch die Autovermietung....?
Dann müsste ich wohl doch einen Wagen kauten.... mal sehen.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,

ich wollte gerade an ds OLG Hamm schreiben, da ist mir folgendes aufgefallen.

In dem Schreiben der Infoscore Forderungsmanagment GmbH steht: An infoscore Finance GmbH abgetrene Forderung der Comdirect Bank AG.Weiter... da Sie sich in Zahlungsverzug befinden, hat Ihre Gläubigerin und mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt. Wer hat sie beauftragt? Die Comdirect oder wahrscheinlich die " Infoscore Forderungsmanagment GmbH"? (ich hab absichtlich die Comdirect Bank ausgeschrieben, da andere Betroffene evtl auch die selben Probleme haben, bzw. bekommen und hier Lösungen finden)

Auf der Rückseite steht unter Forderungsdarlegung folgendes:
Inkassokosten aus Inkassoauftrag(Verzugsschade§§280,286 BGB )analog §13 RVG i.V.m VV 1,3 Gebühr (nr.2300VV)261 EURzzgl Auslagen (Nr7002VV) 20 EUR.

Also verstehe ich das so, dass ich nicht der Comdirect Bank AG was schulde, da die Forderung abgetreten ist? Das Konto ist ausgeglichen und geschlossen worden. Ist das Naiv zu fragen, warum ich dann einen neg. Schufa Eintrag habe, da es doch ausgeglichen ist. Der Dispo war nur bis 2000 EUR zugebilligt, haben die aber etwas über 2150 EUR absammeln lassen. War das denn auch Absicht, wegen dem nicht so schnellen Löchungsmöglichkeit bei der Schufa? Kann man sagen, mehr als die 2000 EUR bezahle ich nicht - selbst schuld?

Warum verlangt die "Infoscore Forderungsmanagment GmbH" denn Geld? Haben die keine Schadensminderungspflicht aufgrund meiner Situation ALG II, anhänige Rechtsstreitigkeiten usw. und kein Know How das selbst zu tun? Warum kaufen sie dann die Forderung?
Muss nicht jedes Unternehmen sich erst mal selbst drum kümmern um die Gelder einzutreiben oder die Kosten hierfür selbst bezahlen? Von einer Bank erwarte ich das schon, von der Infoscore Forderungsmanagment GmbH erst recht. Oder können die das nicht?
Müssten die Infoscore Forderungsmanagment GmbH auch den Schriftwechsel mit der Comdirect haben? So sehen Sie den ALG II bezug?

Und klar bin ich auch willig sobald ich das Geld habe die Schulden an die, nun wem, Comdirect Bank oder Infoscore Forderungsmanagment GmbH zurückzuzahlen? Das habe ich der COmdirect damals auch geschrieben.

Kann mir da jemand, falls sinnvoll, einen Vorschlag zu senden wie ich das an dei Stellen formuliere (z.B. OLG Hamm, Infoscore Forderungsmanagment GmbH usw.)
Mit ist klar, dass es denen nur darum geht mich in meiner Situation weiter zu schröpfen. An der zügigen Begleichung haben diese Firmen bestmmit kein Interesse.

Wie komme ich da am besten raus?

Danke
Gruß Tom





-- Editiert von müllermilch am 10.08.2016 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
st das Naiv zu fragen, warum ich dann einen neg. Schufa Eintrag habe, da es doch ausgeglichen ist. Der Dispo war nur bis 2000 EUR zugebilligt, haben die aber etwas über 2150 EUR absammeln lassen. War das denn auch Absicht, wegen dem nicht so schnellen Löchungsmöglichkeit bei der Schufa? Kann man sagen, mehr als die 2000 EUR bezahle ich nicht - selbst schuld?


Ob das Absicht war? Glauben Sie, die Banken machen morgens Roulette, wer jetzt mal eine Kontenschließung bekommt? Seien Sie froh, dass man Sie die 150 Euro hat mehr überziehen lassen - andernfalls wäre das Geheule "Die stellen sich wegen 100 Euro so an" auch hier gewesen. Sie haben überzogen - der einzige, der an irgendwas schuld ist, sind Sie.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schulden hat man ja so oder so. Und selbst wenn das etwas fragwürdig ist, wenn die ComDirect etwas bei der Schufa einträgt. Bestenfalls kann man eine inhaltliche Korrektur erzwingen. Bleiben tut der Eintrag ja trotzdem, solange er nicht ausgeglichen ist.

Zitat:
Kann mir da jemand, falls sinnvoll, einen Vorschlag zu senden wie ich das an dei Stellen formuliere (z.B. OLG Hamm, Infoscore Forderungsmanagment GmbH usw.)

An das OLG Hamm würde ICH folgendes schreiben. Das ist auf den ersten Blick heftig, aber nur so sendet man die richtigen Signale aus, meine ich zumindest:
---
Wertes Gericht. Ich Beschwerde mich hiermit über das Inkasso Infoscore Forderungsmanagement. Dieses will unter Aktenzeichen ABC eine Schuld betreiben. Dass die Schuld besteht, ist unstrittig. Zwar lässt sich diskutieren, ob die Kündigung durch den ursprungsgläubiger des Dispo-Kredites wirklich haltbar ist, aber deswegen beschwere ich mich nicht.
Ich habe mich in der Vergangenheit erfolglos bemüht, mit der Ursprungsgläubigerin zu einigen. Dass ich ergänzend ALG-2 erhalte, war bekannt. Soweit auch meine Zahlungsunfähigkeit. Trotzdem wurde die Schuld an die Infoscore Finance verkauft. Selbige hat dann die Infoscore Forderungsmanagement beauftragt, als ob sich damit meine Zahlungsprobleme in Luft auflösen lassen.
Die Infoscore Forderungsmanagement macht nun verbotenerweise Inkassogebühren geltend. Gemäß §2 RDG liegt bei einer konzerninternen Beauftragung (von Infoscore Finance nach Infoscore Forderungsmanagement) KEINE Rechtsdienstleistung vor. Dennoch täuscht das Inkasso absichtlich mich als Schuldner und begründet die Erhebung von Inkassokosten als Schadensersatz und über das BGB und RDG/RVG: Verzugsschade§§280,286 BGB analog §13 RVG i.V.m VV 1,3 Gebühr nr.2300VV 261 EUR zzgl Auslagen Nr 7002VV 20 EUR.

Des Weiteren hat das Inkasso mir unmissverständlich damit gedroht, dass es zusätzlich einen Anwalt einschalten werde. Damit droht es mir eine schon vom Bundesgerichtshof ausdrücklich verbotene Kostendopplung an, denn hier ist ja bereits ein Rechtsdienstleister tätig und auch ein zweiter Rechtsdienstleister ändert an meinen Zahlungsproblemen immer noch nichts. Zudem stelle ich in Abrede, dass das Inkasso über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §10 RDG verfügt. Wenn das Inkasso bei solch einfach gelagerten Fällen auf die Hilfe eines Anwalts zwingend angewiesen ist und damit droht, dann beweist es eindeutig, dass die eigenen Mitarbeiter weder über eine besondere Sachkenntnis noch Fachkenntnis verfügen.

Die Zulassung ist damit von Amts wegen zu entziehen, mindestens aber beantrage ich, dass das Gericht dem Inkasso die Auflagen erteilt unter empfindlicher Strafandrohung zukünftig
1. Bei konzerninterner Beauftragung keine Inkassogebühren mehr zu erheben oder durch RDG/RVG zu begründen.
2. Keine Rechtsanwälte mehr außergerichtlich oder für das Stellen von Mahnbescheiden hinzu zu ziehen oder damit zu drohen
3. Die Mitarbeiter ausreichend zu schulen oder richtig anzuweisen, so dass es nicht mehr auf die Hilfe von Anwälten angewiesen ist

Im übrigen ist mir bekannt, dass die Infoscore in voran gegangenen Beschwerdefällen ausdrücklich betont hat, dass es nie Anwälte hinzu zieht oder damit droht, dass es auch nie zu einer Kostendopplung kommen würde. Zudem ist mir bekannt, dass das Inkasso ausdrücklich betont hat, dass es nie irgendwelche "Geld-Pools" betreibe oder Forderungen entsprechend aufkaufen würde.
Ich frage daher das Gericht, da nun in beiden Fällen das Gegenteil bewiesen ist: Wieso darf ein Inkasso das Aufsichtsgericht in der Vergangenheit derart dreist belügen? Sind diese Lügen der Vergangenheit zusammen mit der versuchten Täuschung der Schuldner, dass man trotz konzerninterner Beauftragung Rechtsdienstleistungen erbringe und abrechnen dürfe, strafrechtlich relevant? Wir haben hier schließlich Täuschungen, Vorsatz, Vermögensschädigungen und eigene Bereicherung. Insofern möchte das Aufsichtsgericht bitte prüfen, ob der Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden solle.

Zudem bitte ich das Gericht, per Akteneinsicht und Beschlagnahme vor Ort genauestens zu prüfen, in welchen Fällen die Infoscore tatsächlich konzernintern beauftragt wird und welche Forderungen von den Arvato-Tochterkonzernen in Geld-Pools aufgekauft werden. Es steht für mich die Frage im Raum, die schon in vergangenen Beschwerdefällen gestellt wurde: Wieso schreiben große Konzerne, wie beispielsweise die Telekom, ausdrücklich in ihren Jahresberichten, dass sie offene Forderungen stets an eine (anonyme) Bank in Milliardenhöhe verkaufen würden und ans Inkasso geben würden, wenn zeitgleich die Infoscore in ihren Briefen und sogar vor Gericht stetig behauptet, es würde diesen Forderungsverkauf inkl. konzerninterner Beauftragung nie geben?"


-- Editiert von mepeisen am 11.08.2016 10:13

Signatur:

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#21
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,

Zwischenbericht:

Ich habe, wie von "mepeisen" angeregt das OLG Hamm angeschrieben und es kam auch eine Antwort des Präsidenten, mit dem Hinweis, dass er den Inkassodienstleister um Stellungnahme bat.

Ferner bekam ich auch, am selben Tag, Post vom RA Haas &Kollegen mit Hinweis, dass Sie die Fa Infoscore Finance GmbH beraten und ich mich darüber aufklären, dass ich Ihnen Rechtsanwaltsgebühren aus dem erhaltenen Mandat (§§ 280 , 286 BGB )gem § 13 RGV I.V.M. VV 0,9 Gebühr (Nr 2300 VV) 180 EUR zzgl. Auslagen ( Nr. 7002 VV) 20 EUR und Zinsen zu zahlen habe.
Ich soll ferner bis Anfang September den Betrag zahlen. (Wobei die doch wissen, dass man mit ALG II gar keine solche Summe hat bzw. erwirtschaften kann.
Sollte ich das nicht können, beantragen Sie einen Mahnbetrag.
Die zu erwartenden Kosten hierfür haben sie mir auch gleich mitgeteilt.

Rechne ich alles zusammen so kommen dann noch mal, auf meinen ursprünglichen Dispo noch mal 25 % hinzu.
Mir ist klar, dass dies ein Geschäftsmodell ist damit die "Kumpels" viel Geld mit wenig Arbeit verdienen.

Ich bin immer noch der Meinung, dass die Comdirect hätte selbst einen Mahnbescheid beantragen müssen. Auf deren Kosten.
Gehört das nicht auch zu ihren Aufgaben, sich selbst zu kümmern? Die Bank erhält doch hierfür Zinsen? Und vor Ablauf der Verjährung kann sie immer noch einen Mahnbescheid erwirken und ist abgesichert. (Schadensminderungspflicht, zumal sie von dem ALG II Bezug wusste) Es geht ja nicht um eine Riesensumme.Und einen weitere Schieflage oder neg.Eintrag in die Schufa gibt es nicht.
Wenn ich nur dran denke dass die Comemrzbank auch nur weiter Existiert, weil der Staat oder denke auch Steuerzahler, eingesprungen ist kann man da auch mehr Verständnis... ok, nein kann man nicht.

Jedoch jetzt so Hohe Kosten zu verursachen finde ich ein Schuldhaftes verhalten von der Bank und Infoscore.
Und Infoscore hat das ganze ja erworben mit dem Wissen das ich ALG II habe und will verdienen.


Was kann ich machen um meinen Schaden klein zu halten?

Gruß
Tom

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich machen um meinen Schaden klein zu halten?

Widersprechen.

Ich würde mit ähnlichem Tenor die Anwaltskammer informieren. Die Frage stellen, wieso dieser Anwalt trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit Fälle übernimmt und außergerichtlich mahnt. Fragen, wieso er Fälle übernimmt, in denen bereits ein Inkasso erfolglos tätig war und exakt dasselbe nochmal probiert, was schon das Inkasso probiert hat. Anregen, dass dem Anwalt untersagt wird, Fälle zu übernehmen und Kostendopplung zu betreiben, in denen bereits ein Inkasso erfolgos tätig war.

Zudem würde ich dem OLG Hamm (Aktenzeichen der Beschwerde hast du nun) die Info mitteilen, dass nun wie angedroht der Anwalt hinzu gezogen wurde. Ich würde dem OLG Hamm schreiben "Wieso fordert der Anwalt nur eine 0,9 Gebühr für die exakt gleiche Tätigkeit, das Inkasso aber eine 1,3 Gebühr? Das ist nicht nachvollziehbar. Hier liegen offenbar durch das Inkasso systematische Verstöße gegen das RVG zugrunde. Und das sicher nicht in einem einfachen Einzelfall."

Zitat:
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Comdirect hätte selbst einen Mahnbescheid beantragen müssen. Auf deren Kosten.

Ne, so funktioniert das nicht. Den Mahnbescheid selbst musst du durchaus bezahlen. Aber ich würde hier nur die Gerichtskosten und die 25€-Pauschale, die ein Inkassobüro bekäme, akzeptieren. Würde auch dem Mahngericht schreiben, dass man eine RVG-Gebühr für das Beantragen eines VB kategorisch ablehnt und verweigert, da hier das Hinzuziehen eines Anwalts völliger Blödsinn war, nachdem bereits ein Inkassobüro tätig war und dem Inkasso steht bekanntermaßen nur 25€ zu.

Ob man die 25€ Pauschale ebenfalls abwehren kann, das weiß ich nicht. Wird aber sicher schwer. Gerichtskosten abwehren geht wie gesagt leider gar nicht. Der Gläubiger darf titulieren und die Gerichtskosten für die Titulierung sind immer vom Schuldner zu bezahlen bzw, kommen auf die Schulden drauf.

Den Rest kann man meiner Meinung nach sehr leicht abwehren.

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Ergänzend würde ich noch reinschreiben, das dem Gläubiger die temporäre Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt wurde, das ganze mit Inkasso und Anwalt somit also ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht seitens Inkasso und Anwalt wäre, zum alleinigen Zweck der rechtswidrigen Generiung von Gewinnen.




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, es hat jetzt einige Zeit gedauert aber ich habe jetzt eine Klage erhalten.

________________________________________________________________________________
Es werden folgende Anträge gestellt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Hauptaschenbetrag in Höhe von x EUR (Dispokredit zzgl. Zinsen bis zur Abtretung an das Inkasso) zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozesspunkten p.a. Über den Basiszins ab dem 06.07.2016 zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Vergleichsverhandlungen erscheinen aussichtslos. (?)

…. (Versäumnisurteil.. Anerkennungsurteil usw.)

Der Klage wird geltend gemacht aus abgetretenen Recht.


Nun meine Fragen. Ich habe seid dem Schreiben vor einem halben Jahr an das OLG Hamm von Infoscore Forderungsmanagement nichts erhalten. In der Klage selbst sind keine Inkassogebühren hinzugefügt worden. Somit habe ich diese abgewehrt?

Ich habe auch eine Stellungnahme über das OLG Hamm von Infoscore Forderungsmanagement
erhalten mit dem Ergebnis, dass ich sie diesbezüglich die Gebühren zurückgezogen hatten – D A N K E euch.

Ich war ja immer der „irrigen?" Meinung, dass es den Banken selbst zuzumuten ist Forderungen einzutreiben. Denn anhand der Zinsen erhalten sie eine gewisse Ausfalls/Risikogebühr usw.
Womit ich nicht sagen will, dass ein Ausfall zu befürchten ist.

Deshalb meine Frage ist der Weg von Infoscore Forderungsmanagement richtig, gleich eine Kanzlei einzuschalten? . Wenn gleich sie doch Spezialisten in der Eintreibung von Forderungen sind? Sie haben mich ja diesbezüglich in dem letzten halben Jahr nicht angeschrieben.

Ein einfacher Mahnbescheid ist für mich doch Kostengünstiger. Und die Forderung (Dispo) selbst ist ja unzweifelhaft.

Mir geht es um die Kosten (Kanzlei, Gericht) usw. Gibts da keine Schadenminderungspflicht?
Kann ich nicht von ihnen erwarten erst mal einen Mahnbescheid zu beantragen und dann erst beim Bestreiten eine teure Kanzlei einzuschalten?

Was sagt ihr dazu?
Wie gehe ich vor? Anerkennen? Anerkennen ohne Kosten des Verfahren...?
Ich erhalte immer noch ALG II. Ein Prozess könnte in den nächsten 2 Monaten abgeschlossen werden.

Gruß Tom

-- Editiert von müllermilch am 16.03.2017 11:37

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#25
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Was sagt ihr dazu?
Wie gehe ich vor? Anerkennen? Anerkennen ohne Kosten des Verfahren...?


Ein sofortiges Anerkenntnis kann dazu führen, dass die Kosten des Verfahrens beim Kläger liegen (§93 ZPO ). KANN (!), wenn man zur Klage keine Veranlassung gegeben hat. Man hat die Forderung ja anerkannt und wollte sich einigen. Darüber hinaus musste man sich noch mit Inkasso, Anwalt und einer Forderungsabtretung rumärgern. Würde das nicht selber angehen, sondern mir einen Beratungshilfeschein holen und einen Anwalt das machen lassen.

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Stimme Retels zu.

Es ging von Anfang an nie darum, irgendwas an der Hauptforderung oder den Zinsen nicht anerkennen zu wollen. Dass man nicht zahlen kann ist halt so. Es ging darum, den Kostenunfug des Inkassos abzuwehren bzw. der systematisch seit Jahren betriebenen Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltskosten und dazu würde ich die Beschwerden beim OLG Hamm inklusive der Antworten vorlegen.
Und die mehrfachen versuche, sich irgendwie zu einigen.

Insofern: Ggf. via Anwalt die Gerichtskosten und Anwaltskosten als vollkommen unsinnig abwehren lassen. Würde schreiben, dass man gerne die Gerichts-Kosten eines Mahnbescheides, sowie die 25€ Pauschale für Inkassos im Mahnverfahren anerkennt, mehr jedoch nicht.

Wichtige Klarstellung, die man erreichen sollte: Die Abwehr frei erfundener bzw. unzulässiger Gebühren führt nicht dazu, dass eine Güteverhandlung bzgl. der Hauptforderung aussichtslos ist und es stellt sich die Frage, wie das Inkasso bzw. deren Anwalt dazu kommt, solche falschen Behauptungen vor Gericht aufzustellen.

-- Editiert von mepeisen am 17.03.2017 12:18

Signatur:

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#27
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Warum hätte der Gläubigervertreter einen MB veranlassen sollen? Der TE hat ziemlich deutlich gemacht, dass er mit der Forderung bzw seinen Nebenforderungen nicht einverstanden ist. Somit war die Klageerhebung nur richtig und konsequent vom Gläubigervertreter.

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#28
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Wie bitte?
Die Nebenforderungen werden jetzt nicht eingeklagt sondern nur dir Hauptforderung

Und das ist jetzt alles sinnig in Ihren Augen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der TE hat ziemlich deutlich gemacht, dass er mit der Forderung bzw seinen Nebenforderungen nicht einverstanden ist

Es gibt kein beziehungsweise. Wenn ich als Schuldner deutlich schreibe, dass ich die Hauptforderung anerkenne, allerdings zur Zeit nichts zahlen kann, und den ein oder anderen Posten der Nebenforderungen aber nicht anerkenne, dann kann ich mich als Gläubiger nicht hinstellen und so tun, als sei alles vollständig strittig gewesen und deswegen eine Klage die einzige Lösung gewesen. Dann kann ich nicht so tun, als sei eine Güteverhandlung von vornherein aussichtslos, wenn ich die strittigen Nebenforderungen dann sogar noch nicht mal einklage.

Selbst schuld sagt man dem Kläger dann. Gerichtsklagen gibt es nicht zum Selbstzweck. Und wenn ein Inkasso hier den Gläubiger falsch berät, dann ist das egal. Solche Falschberatungen des Rechtsbeistandes fallen immer dem Mandanten selbst zur Last.

Mal anders argumentiert: Der Gläubiger bzw. das Inkasso hat schon mit dem vorherigen Gebührenunfug gezeigt, dass es nur um Kostentreiberei geht. Darum, um über erfundene oder nicht durchsetzbare Gebühren die Zahlungsprobleme des TE sogar noch zu verstärken und eine Panik auszulösen um sich dann am Ende rechtswidrig zu bereichern. Das muss ich als Schuldner nicht gut finden. Und ob das jeder Richter gut findet, kann ich bezweifeln.


-- Editiert von mepeisen am 20.03.2017 11:39

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen Gerichtstermin im AG bezüglich der Forderung. Es geht ausdrücklich nur um die Forderung, der ich ja nicht/nie widersprochen habe. Jedoch natürlich über die Kostenexplosion. Die durch Eure Hilfe von Infoscore, möglicherweise aufgrund der von Euch angeregten Beschwerde beim zuständigen Gerichtes, zurückgenommen worden ist.

Mir geht es jatzt aber um die mögliches Gerichtskosten in der Angelegenheit. Ich habe der Forderung nicht widersprochen. aufgrund des 242 BGB gibt es doch die Schadensminderungepflicht.
Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass die Forderung anerkannt wird, einen Teilbetrag überwiesen, jedoch ich nicht gewillt bin Gerichtskosten zu übernehmen.
ich bin der Meinung, dass aufgrund der Schadensminderungspflicht und der einfachheit des Falles erst einmal ein Mahnbescheid beantragt hätte werden dürfen. Diese Kosten sind überschaubar und, was ich auch dem Gericht mitgeteilt habe, sofern es dies für nötig hält, würde ich die Kosten hierfür auch übernehmen.
Jedoch, bin ich der Meinung, dass wenn ich einen Fall als Infoscore übernehme mir auch klar sein muss, dass ich nicht sofort das Geld einfach so erhalte. Nicht wenn ich den Dispo über 3 Jahre lang beansprucht, bzw. gerne als Bank gegeben habe und dafür auch Zinsen erhalten habe. Infoscore, wie auch die Bank sollte in der Lage sein, einen Mahnbescheid selbst auszufüllen. Hier klärt sich doch der Fall. entweder ich akzeptiere meine Schulden oder ich Widerspreche dem ganzen. Was dann ein Gericht weiter zu entscheiden hat.
Wozu kaufe ich denn die Fordeung? Wozu braucht Infoscore, wenn man doch auch letztlich nicht das Know How hat und einen kostenintensiven Rechtsanwalt nehmen muss?

Der fall ist einfach. Dispo gekündigt und kann nicht, aufgrund ALG II so schnell zurückgezahlt werden. Nachweise sind vorhanden. Widerspruch gegen die Haupforderung gibt es nicht.


Ich habe sonst keinen Schufa Eintrag. Was doch bedeutet, dass ich meine Verpflichtungen sonst im Griff habe. Ich habe der Bank noch mitgeteilt, dass ich die Forderung, sofern ich in der Lage bin, tilgen will. Das aber jetzt nicht mit ALG II geht. Ich mich aber darum bemühe. Ich habe Infoscore, als ich etwas übrig hatte, einen viertel der Schuld überwiesen. Leider habei ch keine geregeten EInnahmen....

Muss ich die anstehenden Gerichtskosten so übernehmen oder kann ich diese auf den Gläugiber "abwälzen". Kann mir da jemand Unterstützung geben?

Gruß Tom

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