Bank & Konto

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475960-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank & Konto

Nach Bekanntgabe bei der StadtSparkasse, das ein beruflicher Wechsel aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis anstehenden würde, hat die Sparkasse eingehende Beträge aus meiner Selbstständigkeit genutzt um die Kontokorrentlinie zu befriedigen, statt wie abgesprochen die anstehenden Vorauszahlungen für das kommende Quartal an das Finanzamt abzuführen.

Meiner Erkenntnis nach ist dies nicht korrekt, oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb475960-86):
Meiner Erkenntnis nach ist dies nicht korrekt, oder?

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von fb475960-86):
statt wie abgesprochen die anstehenden Vorauszahlungen für das kommende Quartal an das Finanzamt abzuführen.

Ich wüsste nicht, weshalb die Bank so was machen sollte. Das muss der Steuerpflichtige (z.B. durch Überweisung) selbst machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb475960-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb475960-86):
Meiner Erkenntnis nach ist dies nicht korrekt, oder?

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von fb475960-86):
statt wie abgesprochen die anstehenden Vorauszahlungen für das kommende Quartal an das Finanzamt abzuführen.

Ich wüsste nicht, weshalb die Bank so was machen sollte. Das muss der Steuerpflichtige (z.B. durch Überweisung) selbst machen.


Es handelt sich hier um eine Umbuchung von einem Geschäftskonto auf ein Privatkonto.

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Die meisten Banken räumen eine Kontokorrentlinie ein, können diese aber auch genauso schnell wieder ohne Angaben von Gründen kündigen und den Betrag fällig stellen. Wie bereits erwähnt, einfach mal deinen Vertrag mit der Bank überprüfen.

Wenn ich das richtig verstehe haben die eingehenden Beträge aus der Selbstständigkeit Dein Konto ausgeglichen bzw. ins Plus geführt. Jetzt wurde Dir die Kontokorrentlinie gekündigt. Die Überweisung oder der Dauerauftrag an das Finanzamt konnt anschließend nicht ausgeführt werden.

Aus Sicht der Bank eigentlich vollokommen nachvollziehbar. Du hast Schulden bei der Bank und Deine Einnahmequelle (Selbstständigkeit) fällt weg. Inwieweit deine Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis die Schulden ausgleichen können ist wahrscheinlich für die Bank nicht ersichtlich. Daher sieht sie zu jetzt ihr Geld zu bekommen wenn noch ausreichend Einnahmen vorhanden sind. Im Hinterkopf hat die Bank natürlich auch das selten jemand aus einer florierenden Selbstständigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis wechselt. Hier ist einfach die Befürchtung, dass der Kontoinhaber zahlungsunfähig werden könnte. Und wenn jetzt die Vorauszahlung an das Finanzamt nicht geleistet werden kann ist der Gedanke ja nicht so abwegig ;o)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
können diese aber auch genauso schnell wieder ohne Angaben von Gründen kündigen und den Betrag fällig stellen

Das stimmt so nicht ganz. Die fristlose Kündigung eines Dispos ist ausschließlich (!) bei entsprechender Begründung möglich. Einfach so ohne Grund darf nichts fristlos gekündigt werden.

Eine fristgerechte Kündigung ist durchaus möglich, die entsprechenden Fristen müssten im Vertrag stehen oder in den AGB. Wahlweise gibt es auch gesetzliche Mindestfristen. Die liegen aber nicht im Tages- oder Wochenbereich, sondern eher im Monatsbereich.

Davon abgesehen ist eine Verrechnung mit anderen Geldern (also zwei verschiedenen Konten) auch nur nach Ankündigung uind entsprechender Androhung möglich.

Es kommt hier also stark auf den Zeitablauf an und ob nun fristgerecht oder fristlos gekündigt wurde.

Zitat:
Aus Sicht der Bank eigentlich vollokommen nachvollziehbar

Aber nicht automatisch legal. Auch noch aus einem weiteren Grund: Verfügungen ohne Erlaubnis eines Kontoinhabers oder Kontobevollmächtigten sind ebenfalls so nicht erlaubt. Eine Bank, die einfach Geld ohne Erlaubnis hin und herschiebt und das weder ankündigt noch mit Verweis auf Verrechnungen Fristen wahrt, kommt in Teufels Küche. Wenn man da die BaFin informiert, bekommt die ziemlich auf den Deckel.

Natürlich muss man schauen, ob sich dort Sicherheiten verändert haben, man also deutlich weniger nun verdienen wird, als man durch Selbstständigkeiten eingenommen hat. Natürlich kann man vielleicht daraus Gründe ableiten, die sogar zu einer fristlosen Kündigung des Dispos geeignet sind. Aber eine Bank hat sich trotzdem an die gesetzlichen und vertraglichen Spielregeln zu halten.

Zitat:
Und wenn jetzt die Vorauszahlung an das Finanzamt nicht geleistet werden kann ist der Gedanke ja nicht so abwegig ;o)

Herzallerliebst. Eine Bank stößt sich gesund durch möglicherweise unerlaubte Aktionen und provoziert so einen kurzfristigen Geldengpass und eine Zahlungsunfähigkeit? Und du meinst das Ernst, was du da schreibst, also dass das alles völlig OK ist? Nicht mal moralisch verwerflich?

-- Editiert von mepeisen am 10.10.2017 18:13

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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