Person A hat ein Girokonto bei Bank B und nutzt auch Onlinebanking. Person A absolviert zurzeit eine Ausbildung, weshalb das Girokonto auch kostenlos war. Vor einiger Zeit bekam A eine Mitteilung über den im Onlinebanking integrierten Posteingang.
Dort wurde gesagt, das A nach den Unterlagen der Bank, keine Ausbildung mehr absolvieren würde. Falls doch noch ein Ausbildungsverhältnis besteht, solle A eine Bescheinigung über die Ausbildung in einem gewissen Zeitraum einreichen damit das Konto
kostenfrei bleibt andernfalls wird es auf ein normales kostenpflichtiges Konto umgestellt.
Nun wurde A aber nicht über den Eingang diese Nachricht informiert und A guckt auch nicht jeden Tag auf das Onlinebanking oder klickt auf den Postkorb. A hat diese Nachricht deswegen nun zu spät gesehen und konnte eine Ausbildungsbescheinigung nicht mehr
fristgerecht einreichen und ihm wurden nun Kontoführungsgebühren berechnet.
Darf die Bank B das einfach so ohne vorherige schriftliche Ankündigung / per Telefon? Darf die Bank einem darüber "klammheimlich" darüber informieren?
Azubi / Kontoführungsgebühren
29. Dezember 2012
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Frage vom 29. Dezember 2012 | 20:22
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 4x hilfreich)
Azubi / Kontoführungsgebühren
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2012 | 20:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Nachreichen und nach Gutschrift fragen und in der Regel wird das dann gewährt.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2012 | 21:35
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Es macht auch Sinn, denn Ausbildungen werden gerne mal abgebrochen, Azubis in Probezeiten plötzlich entlassen usw.
Aber wie gesagt: Erst mal nachreichen und um Gutschrift bitten und wenn die Bank blöd kommt, dann kann man überlegen, ob man irgendeine Handhabe hätte.
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