Anspruch auf Rückerstattung von Kontogebühren?

2. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Anspruch auf Rückerstattung von Kontogebühren?

Guten Tag,
ich habe mich soeben angemeldet und hoffe, dass ich ein paar hilfreiche Tipps erhalte.

Es geht darum, dass meine Mutter vor ca. 2,5 Jahren ihr normales Girokonto bei der Sparkasse auf Online-Banking umstellte.
Neben der Möglichkeit, Überweisungen bequem von zuhause aus tätigen zu können, spielten vor allem die weitaus niedrigeren Kontführungsgebühren eine Rolle.

Nun ist mir aufgefallen, dass trotz des Umstellung auf Online-Banking das Konto-Modell nicht verändert wurde.
D.h., dass statt 0,00€ beim Online-Konto jeden Monat eine Monatsgebühr von 2,50€ abgebucht wurden.
Außerdem wurde bei jeder (elektronischen) Überweisung 0,39€ berechnet.
Hingegen ist eine PC-Überweisung beim Online-Konto kostenlos.

Auf diese Weise sind monatlich ca. 8-9€ Kontoführungs- und Überweisungskosten entstanden, was sich im Laufe der Zeit immerhin auf locker 300€ summiert.

Heute habe ich deshalb mit der Sparkasse telefoniert; mir wurde gesagt, dass es keine Möglichkeit gäbe, diese Kosten zurüchzuerstatten.
Das kann und will ich so nicht akzeptieren.
Klar, was man uns, bzw. der Mutter vorwefen kann, ist, diesen Mißstand nicht eher bemerkt zu haben.

Aber es ist auch so, dass bei der Umstellung des Kontos auf Online-Banking seitens der Sparkasse an keiner Stelle erwähnt oder darauf aufmerksam gemacht wurde, dass man mit der Umstellung auf Online-Banking "schön" die Arbeit eines Schalterangestellten übernimmt (der Sparkasse also Arbeit und Aufwand abnimmt) und dafür auch noch mit denselben Kosten "belohnt" wird, als ob der Schalterangestellte die Arbeit gemacht hätte.
DAS ist nicht Sinn und Zweck des Online-Bankings.

Nochmal: meine Mutter wurde nicht darauf hingewiesen, dass sie trotz Umstellung auf Online-Banking ihr altes, überteuertes Konto-Modell beibehält und sämtliche Transaktions-Kosten weiterhin so anfallen, als würde sie diese am Schalter beauftragen.

Deshalb meine Frage: besteht ein Anspruch, diese zuviel berechneten Kontogebühren zurüchzufordern?
Und falls ja, bis zu welchem Zeitraum? Stichwort "Verjährung".

Ich möchte mich schon jetzt für eure Zuschriften bedanken


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-- Editiert am 02.12.2010 12:11

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn beide Parteien die Geschäftsverbindung ändern , dann müssen sich beide auch dran halten.
Also muss man nur nachweisen das man ein "Online-Konto" hat, statt des "Offline-Kontos".
Die Nutzung per Online sagt aber nichts darüber ob man ein On- oder Off-line Konto hat.

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Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
zum einem müssten die Konditionen von vor 2,5 Jahren vorliegen. Des weiteren erstellen die Banken in regelmäßigen abständen Rechnungsabschlüsse in der Regel alle drei Monate, die als Genehmigt gelten, wenn diesen nicht widersprochen wird. Eine Klage auf Rückerstattung wäre also recht aussichtslos, da diese Abschlüsse genehmigt wurden.
Ich habe Zweifel daran, das die Sparkasse mit kostenloser Kontoführung geworben hat, mit günstigeren durchaus. Gerade Sparkassen (es mag Ausnahmen geben), bieten keine kostenlose Online-Banking Kontoführung an!
Es bestand seitens der Sparkasse keine Veranlassung dazu, deiner Mutter mitzuteilen das die Kontoführung eben nicht Kostenlos ist! Dies hätte sie erfragen müssen. Nur weil sie glaubte ein Online-Konto ist kostenlos, wie bei Direktbanken, ist keine Vertragsvorraussetzung!
Am besten: Konto auflösen! Es gibt genug kostenlose Direktbanken! Ich bin z.B. mit der Postbank sehr zu frieden! Klasse Online-Banking!

-- Editiert am 02.12.2010 21:16

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

danke für die Zuschriften.

Bei dieser Sparkasse ist es sehr wohl so, dass das Online-Konto kostenlos ist.
Insofern finde ich die Frage schon berechtigt, ob ein Kunde davon ausgehen kann, dass die Kontoführung gratis ist, sobald er die Umstellung auf Online-Banking beantragt, wenn das Geldinstitut ein kostenloses Online-Konto anbietet, wie es hier der Fall ist.

Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, auf die Seite zu verlinken, deshalb stelle ich hier mal einen Auszug aus den Beschreibungen des Onlinekontos rein:
Monatspreis: kostenlos
Kontoführung :inklusive
PC-Überweisung: kostenlos
Überweisung am SB-Terminal: kostenlos
Dem stehen gegenüber:
Monatspreis: 2,50 Euro
Kontoführung :inklusive
PC-Überweisung: 0,39Euro
Überweisung am SB-Terminal: 0,15 Euro
beim "normalen" Girokonto.

Also ist das Thema nicht, das Institut zu wechseln, um an ein kostenloses Konto zu kommen. Das gibt es ja bei dieser Sparkasse.
Der Berater, mit dem ich vorgestern sprach, sagte ja dann auch, dass meine Mutter vorbeikommen soll, damit ihr Konto auf die kostenlose Variante umgesetllt wird.
Und genau das ist das, was mich ärgert: diese Umstellung hätte direkt bei der Umstellung auf das Onlinke-Banking geschehen müssen.

Bei derselben SK hatte ich selber ja auch mein Konto (ein paar Jahren vor meiner Mutter) auf Online-Banking umgestellt. Bei mir gab es von Beginn an keine Probleme: seit dem Tag der Umstellung ist meine Kontoführung gratis.
Warum hätte man also annehmen sollen, dass es bei der Mutter anders wird?

Eine Frage hätte ich noch zu den Rechnungsabschlüssen.
Seit Anfang dieses Jahres wurden die Kontogebühren unter dem Posten "Entgeltabschluss" moatlich abgerechnet.
Deshalb, so der Berater, könne man meiner Mutter höchstens den letzten Monat erstatten, keinesfalls einen der vorherigen.
Ich zweifle daran, dass dies so seine Rechtmäßigkeit hat.
Bei jeder Rechnung besteht eine zweijährige Verjährungsfrist.
Außerdem, wenn die Banken etwas von einem wollen, kommen sie noch nach Jahren mit ihren Forderungen.
Und als Kunde soll man eine Verjährungsfrist von lediglich einem Monat akzeptieren, wenn die Bank Mist gebaut hat?
Meinem Rechtsempfinden widerspricht dies jedenfalls ganz gehörig.

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-- Editiert am 03.12.2010 12:19

-- Editiert am 03.12.2010 12:20

-- Editiert am 03.12.2010 12:23

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

- Kann deine Mutter den beweisen, dass sie nicht nur für ihr normales Konto Online Banking aktivieren wollte, sondern das ganze Konto umstellen wollte? Das sind schließlich zwei verschiedene Sachen.

- Was hat denn bitte Verjährung mit dem Genehmigen von Abschlüssen (= keinen Einspruch einlegen) zu tun? verwechselst du da gerade was?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
im Prinzip pflichte ich dir bei. Aber das Konto wurde zwar für das Online-Banking freigeschaltet, jedoch ist hier offensichtlich und das geht aus deiner Frage hervor, nicht über ein kostenloses Online-Konto geredet worden. Deine Mutter ist nur davon ausgegangen! Das ist natürlich Haarspalterei, aber...
Dennoch hängen wir dann wieder beim Rechnungsabschluß!
Ob nun der monatliche Entgeldabschluß der Rechnugsabschluß ist wäre den Geschäftsbedingungen zu entnehmen, steht aber im Normalfall auf der Rückseite des Kontoauszugs. Ob die Auskunft des Beraters so korrekt ist, kann nur anhand der Geschäftsbedingungen geprüft werden.
Regelmäßig (Quartal) wird ein Saldo gezogen, dieser als "Rechnungsabschluß" gekennzeichnet und mit dem aktuellen Kontostand versehen. Einwendungen können dann innerhalb von 6 Wochen nach Zugang erhoben werden, ansonsten gilt der Abschluß als genehmigt.
Hierauf kann sich die Bank jederzeit berufen! Rechtlich ist da nix zu machen. Ich würde der Kasse den Rücken kehren!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Und genau das ist das, was mich ärgert: diese Umstellung hätte direkt bei der Umstellung auf das Onlinke-Banking geschehen müssen.

Wurde denn das kostenlose Online-Konto beantragt oder nur das Online-Banking?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
freifacht
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:

Wurde denn das kostenlose Online-Konto beantragt oder nur das Online-Banking?

hmm, das ist eine gute Frage.
Habe gerade keinen Zugriff auf die Unterlagen und komme erst nach dem Wochenende dazu, bei meiner Mutter vorbeizuschauen um mir die Formulare azusehen.

Aber ich bin mir zu 100% sicher, dass wir, als wir damals am Schalter waren, um die Umstellung zu beantragen, mit dem Angestellten darüber sprachen, dass sich die Kontogebühren ändern würden.
Ich habs sogar noch im Ohr, wie darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sich nach der Umstellung die Kosten für Ein- und Auszahlungen am Schalter und für Überweisungen per Überweisungbeleg erhöhen würden. Sogar die paar Freiposten für Schaltertransaktionen wurden erwähnt.
So gesehen war es sowohl uns, und vor allem auch dem Angestellten klar, dass das Konto in Zukunft als Online-Konto geführt werden sollte.
Leider werde ich diesesn Umstand nicht beweisen können.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Leider werde ich diesesn Umstand nicht beweisen können.

Genau DAS wird der Knackpunkt sein. Noch 'Was im Ohr' zu haben ist nicht so beweiskräftig wie etwas schriftliches ...





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