vor 3 Wochen Auto gekauft und jetzt ein Defekt!

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten Fingerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vor 3 Wochen Auto gekauft und jetzt ein Defekt!

Hallo,

ich habe mir vor 4 Wochen ein gebrauchtes Auto vom Händler gekauft. Mit 2-jähriger Garantie auf Motor, Getriebe und Differenzial. Jetzt habe ich festgestellt das die Leuchtweitenregelung auf der linken Seite keine Funktion. Heute Mittag war ich beim VW Händler hier vor Ort. Mir wurde gesagt es sei wohl etwas defekt das rund 250€ kostet, dazu kommt das der Kofferraumdeckel zu weit unten hängt. Daraufhin habe ich nun auf Montag einen Termin für einen Durchcheck. Die Frage ist nun, der Händler hat ja ein Sachmangelgewährleistungsrecht. Dieser Händler hat nun gesagt ich soll vorbei kommen er macht das. Der Händler ist jedoch 300km von mir entfernt. Muss ich es von diesem Händler machen lassen oder kann ich es von meinem VW Händler vor Ort machen lassen?

Es wäre super wenn mir jemand dazu was sagen könnte.

Gruß Thorsten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Dieser Präzedenzfall dürfte für Sie zutreffend sein:

Beim Nacherfüllungsanspruch aus § 439 Abs. 1 BGB handelt es sich um den sog. modifizierten Erfüllungsanspruch, der mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen gemäß § 269 Abs. 1 BGB am Wohnort bzw. Firmensitz des Käufers als Erfüllungsort zu erfüllen ist. § 439 Abs. 2 BGB bestätigt die allgemeine Regel des § 269 Abs. 1 BGB für den Nacherfüllungsanspruch, da nach § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer „die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen“ hat.
OLG München, Urt. v. 12.10.2005 (Az: 15 U 2190/05 )

Sachverhalt und Entscheidung
Das OLG München hatte die Frage zu entscheiden, ob der Verkäufer einer mangelhaften beweglichen Sache seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung aus §§ 437 Nr. 1 , 439 BGB am Ort seiner geschäftlichen Niederlassung nachzukommen hat oder aber vom Verkäufer verlangt werden kann, am Wohnort des Verkäufers die Nacherfüllung zu erbringen.
Im konkreten Fall ging es um einen verkauften PKW, der verschiedene Mängel aufwies.

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#2
 Von 
Thorsten Fingerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss ich nicht die 300km Weg auf mich nehmen um diese Sache reparieren zu lassen sondern kann es bei meinem Händler vor Ort machen lassen? Welchen Weg muss ich hier einhalten? Den Händler informieren und dann den defekt beseitigen lassen, die Rechnung bezahlen oder muss die direkt der Verkäufer bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Einspruch.

Stelenaje, das Urteil ist schön und gut, aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Besonders in diesem Bereich des Gewährleistungrechts gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung.
Da nicht eindeutig geregelt ist, ob der Belegenheitsort der Sache oder der Sitz des Verkäufers Nacherfüllungsort ist und das zudem individuell vereinbart werden kann, könnte in einem Rechtsstreit auch anders entschieden werden.
Ein Düsseldorfer Richter war z.B. der Meinung, dass es dem Käufer beim Kauf zuzumuten war, den Weg zum Verkäufer zu machen, warum sollte es ihm dann bei einem Nacherfüllungsbegehren nicht zuzumuten sein. AZ kann ich raussuchen, sollten Sie an meinen Worten zweifeln.

Zudem wäre eine Voraussetzung für die Pflicht des Verkäufers, das Fahrzeug u.U. sogar abzuholen, der Beweis des Vorliegens eines Sachmangels. Und diese Beweislast liegt bekanntlich beim Käufer.

Ein versierter Verkäufer könnte z.B. anbieten, den Wagen abzuholen, aber in Aussicht stellen, bei einem Nichtvorliegen eines Sachmangels zwar ohne Anerkennung der Sach- und Rechtslage aus Kulanz zu reparieren, im Gegenzug aber die Transportkosten in Rechnung stellen.

Hier liegt natürlich ein Problem für den Käufer, aber in der jetzigen Situation ist Fingerspitzengefühl angesagt, um die Mängel schnell und unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.
Immerhin muss man dem Verkäufer zugestehen, dass nicht er zum Käufer kam, um den Wagen zu kaufen, sondern der Käufer zum Verkäufer kam, vermutlich, weil das Fahrzeug in der Konstellation (Preis, Ausstattung, Farbe, etc...) in der näheren Umgebung des Käufers so nicht zu bekommen war.

U.U. kommt man hier mit einem vernünftigen Vorschlag weiter. Warum sollte der Händler die teuren Löhne bei VW bezahlen, wenn er es u.U. selber machen kann, auch unter Nutzung gebrauchter Teile.

Wäre ich der TE, würde ich den Händler fragen, was er für Kosten für die Instandsetzung hat und mich mit Ihm einigen, die Sache mit einem leicht darüber liegenden Betrag aus der Welt zu schaffen. Sozusagen aus Kulanz und unbürokratisch.

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" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten Fingerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke das ich wenn ich im Mai in der Gegend bin beim Händler vorbei fahre und das dort machen lassen werde. Am Montag habe ich ja den Check bei VW, dort werde ich mir die Mängel schriftlich festhalten lassen, damit man mir nicht unterstellen kann, die Mängel seien anfangs nicht bestanden. So kann ich ja nachweisen das die Mängel jetzt festegstellt wurden und nicht erst im Mai.
Ich finde es einfach schade, ich habe wie oben geschrieben das Auto dort gekauft, weil ich den VW Touran in blau metallic wollte. Und hier in der gegend gibt es einfach keinen zum Verkaufen.
Nichts desto trotz denke ich habe ich ein gutes Auto gekauft. Ich denke ich werde es mit dem Verkäufer regeln können. Mir ging es einfach darum zu wissen wie die Rechtslage ist.

Nochmals vielen Dank für eure super Hilfe. Weiß zwar viel aber in Sachen recht bin ich mir manchmal doch etwas unsicher. Komme wieder vorbei hier ;-)

schöne Grüße und allen einen schönen Frühlingsanfang(braucht leider noch etwas!)
Thorsten

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